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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Liste zeigt Stromkostenerhöhung Um so viel Prozent steigen die Netzentgelte bei Ihnen
Ab dem 1. Januar 2025 ändern sich die Netzentgelte für Strom. Eine Tabelle der Bundesnetzagentur zeigt nun, wie sich die angestrebte gerechtere Kostenverteilung dabei auswirkt.
Vor wenigen Tagen wurde bekannt, um wie viel Prozent die Netzentgelte für Strom und somit der Preis pro Kilowattstunde ab dem 1. Januar 2025 voraussichtlich steigen werden. Viele Verbraucher konnten dann unter anderem anhand einer Karte einschätzen, mit wie hohen Mehrkosten sie in etwa rechnen müssen – oder ob sie gegebenenfalls nicht sogar entlastet werden. (Die Übersicht finden Sie hier.)
Das Problem an der Karte: Nicht jeder Haushalt konnte auf Anhieb erkennen, welche Veränderung ihn erwarten wird – das trifft beispielsweise auf Grenzgebiete zu.
Eine bessere Orientierung bietet nun die Tabelle, die die Bundesnetzagentur veröffentlicht hat.
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Gerechtere Verteilung
Am 28. August hatte die Bundesnetzagentur beschlossen, dass die Kosten für den Ausbau der erneuerbaren Energien gerechter aufgeteilt werden sollen. Konkret bedeutet das, dass Regionen, die verstärkt auf den Ausbau der erneuerbaren Energien setzten und daher finanziell stark belastet wurden, ab 2025 mit einer finanziellen Entlastung rechnen können. Die Kosten dieser Entlastung werden auf die Gesamtheit der Netzentgelte bundesweit verteilt. Das Ergebnis: In den betroffenen Regionen sinken die Netzentgelte – und das teilweise erheblich.
Diese Regelung betrifft sowohl große, sogenannte wälzungsberechtigte Netzbetreiber als auch deren nachgelagerte, kleinere Versorger. Als Beispiel nennt die Bundesnetzagentur (BNetzA) die E.DIS Netz GmbH, die als großer Regionalversorger in Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern agiert. Sinkt das Netzentgelt der E.DIS Netz GmbH, profitieren davon auch sämtliche kleineren, nachgelagerten Netzbetreiber, die an dieses Netz angeschlossen sind. Dazu gehören oft Stadtwerke und kleinere Energieversorger, die ebenfalls Netzentgelte an die vorgelagerten Regionalversorger zahlen.
Netzbetreiber und Energieversorger: Was unterscheidet sie?
Der Netzbetreiber besitzt die Infrastruktur, also die Leitungen und Rohre sowie den Stromzähler in Ihrem Haus oder Ihrer Wohnung.
Der Energieversorger ist das Unternehmen, das den Strom an die Haushalte liefert.
Der Netzbetreiber ist in einer Region immer derselbe. Er kann in der Regel vom Verbraucher nicht selbst ausgewählt werden. Hingegen kann der Energieversorger frei ausgesucht werden.
Das bedeutet, dass Verbraucher den Anbieter wechseln können, um einen günstigeren Stromtarif zu erhalten. Sie können jedoch keinen anderen Netzbetreiber auswählen, um von einem günstigeren Netzentgelt zu profitieren.
Die Agentur merkt zudem an, dass die von den Netzbetreibern angegebenen Entgelte für 2025 auch Kostensteigerungen enthalten, die sich im Vergleich zum Vorjahr ergeben haben. Das ist beispielsweise dann der Fall, wenn beim Verteilnetzbetreiber die Übertragungsnetzentgelte gestiegen sind. "Das bedeutet, dass die Netzentgelte 2025 ohne die Wälzung bei fast sämtlichen hier abgebildeten Netzbetreibern gegenüber den Netzentgelten 2024 – teils sogar erheblich – angestiegen wären", erklärt die BNetzA.