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Heizsaison in Deutschland steht bevor | "Gaskosten sinken ab Herbst"


Niedrigere Umlagen
Verivox: "Gaskosten sinken ab Herbst"

Von dpa
Aktualisiert am 23.08.2023Lesedauer: 2 Min.
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Gaspreis: Kommt es zu einer Entlastung für Gaskunden? (Quelle: IMAGO/Frank Hoermann / SVEN SIMON)
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Bevor die Heizsaison in wenigen Wochen beginnt, gibt es gute Nachrichten für Gaskunden: die Regelenergie-Umlage sinkt und somit auch die Gesamtkosten.

Die geplante Absenkung von zwei Umlagen bei Erdgas kann nach Berechnungen des Vergleichsportals Verivox zu einer Entlastung von Kunden führen – vorausgesetzt, die Absenkungen werden von den Versorgern weitergegeben. Die Senkung der Regelenergie-Umlage zum 1. Oktober bedeute bei 20.000 Kilowattstunden Jahresverbrauch eine Entlastung von 122 Euro, wie Verivox am Mittwoch berichtete. Hinzu komme eine weitere Absenkung zum selben Datum, die acht Euro ausmache.

"Wir gehen davon aus, dass die Mehrheit der Anbieter diese Preissenkung weitergibt", sagte ein Verivox-Sprecher.

Preisveränderungen könnten verzögert beim Kunden ankommen

In bestehenden Verträgen oder auch in der Grundversorgung könne es jedoch sein, dass diese Preisveränderung erst verzögert ankomme. Laut Verivox müssen Verbraucherinnen und Verbraucher mit einem Jahresverbrauch von 20.000 Kilowattstunden Gas derzeit im Schnitt 2.500 Euro im Jahr bezahlen. Die Absenkung der Umlagen um insgesamt 130 Euro entspricht bei diesen Kosten einer Entlastung um gut fünf Prozent.

Für die Festlegung der Umlagen und Entgelte im deutschen Gasmarktgebiet ist das Unternehmen Trading Hub Europe (THE) zuständig. THE ist ein Gemeinschaftsunternehmen der Fernleitungsbetreiber. Es spielt eine zentrale Rolle, indem es etwa Abrechnungen der Gasunternehmen untereinander ermöglicht.

Absenkung der Regelenergie-Umlage bekannt gegeben

THE hatte in der vergangenen Woche unter anderem eine Absenkung der Regelenergie-Umlage (auch: Bilanzkreisumlage SLP) von derzeit 0,57 Cent je Kilowattstunde (netto) und der sogenannten Konvertierungsumlage von derzeit 0,038 Cent je Kilowattstunde (netto) auf jeweils null Cent bekannt gegeben. Beides gilt ab dem 1. Oktober 2023.

Die Regelenergie-Umlage wird für Kosten erhoben, die aus dem Einsatz von Regelenergie, also Gas, entstehen. Sie wird eingesetzt, wenn das Verhältnis zwischen ein- und ausgespeisten Gasmengen nicht ausgeglichen ist. Bei der Konvertierungsumlage geht es um Kosten, die THE durch die Anpassung des Erdgas-Energiegehalts an bestimmte Liefergebiete entstehen.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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