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Solaranlage vom Discounter Netto kann Probleme machen


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Drei kritische Punkte
Mehrere Probleme bei Photovoltaikanlage vom Discounter


Aktualisiert am 06.01.2023Lesedauer: 2 Min.
Kompakte Solar-Anlage: Mieter können auf dem Balkon oder der Terrasse eine kleine Solaranlage anbringen.Vergrößern des Bildes
Kompakte Solar- und Photovoltail-Anlage: Die Nachfrage nach kleinen Balkonkraftwerken steigt. (Quelle: Jörg Sutter/engfe.de/dpa-tmn./dpa)
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Strom aus Sonne zu gewinnen, liegt auch bei Privathaushalten im Trend. Wer kein Dach hat, kauft sich eine Anlage für den Balkon. Doch nicht alle Modelle sind gut.

Knapp 700 Euro kostet aktuell das Balkonkraftwerk 600 Watt mit zwei Solarmodulen von Juskys bei Netto. Die Anlage besteht aus einem Komplettsatz und der damit gewonnene Strom kann laut Angaben des Discounters "ganz einfach und sicher über die Steckdose" in das eigene Hausnetz eingespeist werden.

Doch bei genauerem Durchlesen des Angebotes zeigt sich, dass es einige Probleme gibt. Denn ganz so "einfach", wie Netto den Anschluss darstellt, ist der Anschluss an das Stromnetz nicht.

Auf das Kleingedruckte achten

Der erste Haken wird jedoch erst im unteren Teil des Online-Angebotes deutlich. Hier heißt es unter dem Punkt "Hinweise": "Das Set kann über eine Schutzkontaktsteckdose an Ihr Hausnetz angeschlossen werden. Aufgrund individueller Aufstellung wird dieses Set aber ohne Montage-/ Aufstellsystem verkauft! Für sämtliche elektrische Arbeiten am Hausnetz sind Elektrofachkräfte einzubeziehen!"

Vor allem der zweite und dritte Satz sollte Interessenten aufhorchen lassen. Denn was auf der Angebotsseite nicht zu entnehmen ist: Es muss ein Wechselrichter und ein FI-Schalter vorhanden sein, damit die Photovoltaik-Aanlage (PV) angeschlossen werden darf beziehungsweise kann. Ist die Voraussetzung nicht gegeben, muss der Käufer es von einem Fachbetrieb entsprechend nachrüsten lassen.

Zwei weitere Haken

Darüber hinaus müssen Kunden, die das Gerät gekauft haben und die gewonnene Energie in das Stromnetz einspeisen wollen, diesen Plan vorab ihrem Netzbetreiber mitteilen, also die PV-Anlage anmelden.

Auf der Produktseite heißt es dazu lediglich "Anmeldung - Netzbetreiber: Über alle Bedingungen zu Montage, Installation und Betrieb sowie zur Anmeldung bei örtlichen Netzbetreibern, Finanzbehörden und der Bundesnetzagentur im Marktstammdatenregister hat sich der Kunde vor dem Kauf selbst zu informieren."

Nicht zuletzt ist zu erwähnen, dass Mieter darüber hinaus ihren Vermieter über ihr Vorhaben informieren müssen. Denn nicht immer ist die Installation eines Balkonkraftwerks oder das Aufhängen von Solarpanels erlaubt.

Baurecht könnte Probleme bereiten

Übrigens: Laut Baurecht dürfen Glas-Folien-Module nur bis einer Einbauhöhe von 4 Metern installiert werden, "Nicht heißgelagertes ESG (siehe BRL lfd. Nr. 11.12) ist nur zulässig, wenn deren Oberkante nicht mehr als 4 m über Verkehrsflächen liegt und Personen nicht direkt unter die Verglasung treten können", heißt es laut Deutsche Gesellschaft für Sonnenenergie. Handelt es sich um Glas-Glas- oder Kunststoff-Modulle, ist diese Regelung nicht zu beachten.

Verwendete Quellen
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