Kinderwunsch Unverheiratet Eltern werden: Tipps zum Sorgerecht
Unverheiratet Eltern zu werden ist heutzutage schon längst keine Seltenheit mehr, da die Gesellschaft immer liberaler wird. Dennoch gibt es einige Tipps bezüglich des Sorgerechts, die es zu beherzigen gilt.
Unverheiratet Eltern werden: Sorgerecht rechtzeitig regeln
In den 90er-Jahren war es noch relativ selten, dass Paare unverheiratet Eltern wurden: 1995 wurden in Deutschland beispielsweise nur etwa 15 Prozent aller Kinder unehelich geboren. 2010 betrug ihr Anteil hingegen bereits rund ein Drittel, so die "Welt" in einem Bericht über ledige Väter. Viele Eltern versäumen es in diesem Fall jedoch, das Sorgerecht rechtlich eindeutig zu klären. Geht die Beziehung auseinander oder verstirbt ein Elternteil, kann es zu Problemen kommen, denn Paare ohne Trauschein gelten vor Gericht als Fremde – egal wie lange die Beziehung dauerte. Wurden zuvor keine verbindlichen Vereinbarungen getroffen, hatte bei solchen Verbindungen bislang die Mutter das alleinige Sorge- und damit auch Vetorecht.
Tipp für Väter: Seit Sommer 2012 hat sich die Gesetzeslage geändert, so dass jetzt auch der Vater gegen den Willen der Mutter die Mitsorge bekommen kann. Grundsätzlich will das Bundesverfassungsgericht wie in der klassischen Ehe beide Elternteile in die gemeinsame Verantwortung nehmen, wenn es keine erheblichen, das Wohl des Kindes betreffende Einwände gegen den Vater gibt. Ein Tipp: Das Sorgerecht können Sie bequem in einem Partnerschaftsvertrag regeln, für den Fall, dass sich als unverheiratete Eltern trennen. (Schnell schwanger werden und den Kinderwunsch erfüllen)
Tipp: Mit einer Sorgerechtsverfügung für den Ernstfall vorsorgen
Wenn Sie unverheiratet Eltern werden, sollten Sie auch für den Fall vorsorgen, wenn eines der beiden Elternteile verstirbt. In einer Sorgerechtsverfügung können Sie eine Person benennen, die sich im Todesfall um das Kind kümmert – das kann entsprechend auch der nicht geehelichte Lebenspartner sein. "Formulieren Sie ausführlich, warum Sie einen bestimmten Menschen für die geeignetste Bezugsperson halten. Oder erklären Sie, warum es aus Ihrer Sicht jemand, der von Gesetzes wegen infrage käme, vielleicht gerade nicht ist", so Sigrid Andersen, Referentin beim Verband alleinerziehender Mütter und Väter in einem entsprechenden Bericht der "Wirtschaftswoche". Je mehr Informationen unverheiratete Eltern darin hinterlassen, desto wahrscheinlicher ist es, dass Jugendamt und Familiengericht dem letzten Willen nachgegeben. (Eltern eines behinderten Kindes werden: Beratung ist wichtig)
Kindeswohl steht im Vordergrund
Ansonsten besitzt das Jugendamt ein Vetorecht, wenn es darum geht, bei wem das Kind am besten untergebracht ist. Im Entscheidungsprozess steht die Behörde dabei dem Familiengericht beratend zur Seite, welches dann das bindende Urteil ausspricht. Das einzige Kriterium dabei ist das Kindeswohl. Ein Tipp: Je nach Reifegrad haben bei diesem Prozess Kinder ab dem Grundschulalter ein Mitspracherecht. Verweigert wird jenes hingegen den möglichen Paten – stattdessen kommen zunächst die Geschwister der Eltern oder die Großeltern infrage.
Sorgerecht des Vaters beantragen: Tipps
Wenn Sie sich dafür entscheiden unverheiratet Eltern zu werden, muss der Vater für ein gemeinsames Sorgerecht zunächst die Vaterschaft des nichtehelichen Kindes anerkennen lassen. Tipp: Dies ist kostenlos beim Standesamt oder dem zuständigen Jugendamt möglich. Bei einem Notar müssen Sie hingegen mit Gebühren rechnen.
Sollte die Mutter innerhalb der ersten sechs Wochen nach der Geburt Einwände gegen den Vater bezüglich des Kindeswohls vorbringen, folgt ein Gerichtsprozess mit Anhörung aller Beteiligten. Ist sie hingegen mit der Mitsorge einverstanden, genügt ein schnelles, schriftliches Verfahren. Am Ende entscheidet jedoch das Familiengericht – so kann das alleinige Sorgerecht auch dem Vater zugesprochen werden. Grundsätzlich gilt: Das gemeinsame elterliche Sorgerecht ist den Bedürfnissen des Kindes nach Beziehungen zu beiden Elternteilen anzupassen. (Eltern werden: Tipps für Alleinerziehende)
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.