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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Urintest auf Alkohol Wie lange ist Alkohol im Urin nachweisbar?
Der Konsum von Alkohol ist nicht nur in der Atemluft und im Blut nachweisbar, sondern auch im Urin. Hier erfahren Sie, wie lange.
Wenn eine Person Alkohol trinkt, gelangt dieser zu einem Großteil ins Blut. Nur äußerst kleine Mengen – ungefähr zwei bis fünf Prozent – des aufgenommenen Alkohols scheidet der Körper unverändert über die Atemluft, den Schweiß und den Urin wieder aus.
Der Urin enthält noch etwa zehn bis zwölf Stunden nach Trinkende geringste Mengen an Alkohol. Anschließend ist Alkohol nicht mehr in Urin nachweisbar – zumindest nicht in seiner ursprünglichen chemischen Form. Gewisse Stoffe, die der Körper beim Abbau von Alkohol bildet, lassen sich hingegen noch deutlich länger im Urin feststellen.
Konsum von Alkohol – wie lange nachweisbar?
Nach der Aufnahme ins Blut muss der Körper Alkohol zunächst verstoffwechseln, also zu anderen Stoffen abbauen, um ihn schließlich auszuscheiden. Dieser Abbau umfasst mehrere Schritte und findet vorwiegend in der Leber statt, aber auch in den Schleimhäuten des Magens und des Dünndarms.
Einige Stoffe, die im Alkoholstoffwechsel anfallen, landen nicht nur im Blut, sondern auch im Urin. Einer davon ist das sogenannte Ethylglucuronid (EtG). Es gelangt bereits kurz nach dem Trinken in den Urin und bleibt darin für bis zu 24 Stunden nachweisbar – nach einem Alkoholexzess mitunter sogar bis zu mehreren Tagen.
Alkoholabstinenz nachweisen – welche Rolle spielt der Urin?
Durch eine Untersuchung des Urins auf EtG lässt sich ermitteln, ob eine Person in den letzten Tagen Alkohol getrunken hat. Solch eine Untersuchung kann zum Beispiel bei Alkoholentzugs- oder Entwöhnungsprogrammen zur Kontrolle erfolgen.
Ein anderes Einsatzgebiet ist die medizinisch-psychologische Untersuchung (MPU). Diese steht an, wenn einer Person die Fahrerlaubnis entzogen wurde und sie den Führerschein zurückerlangen möchte. War Alkohol der Grund, muss sie im Rahmen der MPU ihre Abstinenz nachweisen – zum Beispiel durch eine Urinuntersuchung.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Online-Informationen von AMBOSS: amboss.com (Abrufdatum: 7.2.2023)
- Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): drugcom.de (Abrufdatum: 7.2.2023)
- "Information zur Medizinisch-Psychologischen Untersuchung (MPU)" (PDF). Online-Broschüre des Bundesministeriums für Digitales und Verkehr (Stand: August 2022)
- S3-Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie: "Screening, Diagnostik und Behandlung alkoholbezogener Störungen" (PDF). AWMF-Leitlinien-Register Nr. 076-001 (Stand: Januar 2021)
- Andresen-Streichert, H., et al.: "Alkoholmarker bei klinischen und forensischen Fragestellungen". Deutsches Ärzteblatt Jahrgang 115, Heft 18, S. 309-315 (Mai 2018)