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Stress, Streit, Schlafmangel: Wann können Sie sich krankschreiben lassen?


Arbeitsunfähigkeit
Kann man sich bei Stress und Streit krankschreiben lassen?

Von dpa
Aktualisiert am 14.11.2024Lesedauer: 1 Min.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Krankschreiben lassen kann man sich bei Stress oder persönlichen Sorgen, wenn Begleiterscheinungen auf die Gesundheit schlagen.Vergrößern des Bildes
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Krankschreiben lassen kann man sich bei Stress oder persönlichen Sorgen, wenn Begleiterscheinungen auf die Gesundheit schlagen. (Quelle: Patrick Pleul/zb/Symbolbild/dpa)

Stress, Schlafmangel, Streit: Dürfen sich Arbeitnehmer in solchen Fällen einfach krankschreiben lassen? Oder drohen arbeitsrechtliche Konsequenzen?

Wer mit einer Grippe im Bett liegt, kann nicht zur Arbeit gehen und lässt sich krankschreiben. Klar. Aber wie sieht es aus, wenn man nicht im herkömmlichen Sinne krank ist, sondern zum Beispiel nächtelang schlecht geschlafen hat oder heftigen Liebeskummer hat – und sich nicht arbeitsfähig fühlt?

Dazu muss man sich die Definition des Begriffs Arbeitsunfähigkeit anschauen. Die liegt Alexander Bredereck zufolge immer dann vor, wenn der Arbeitnehmer wegen einer Krankheit die Tätigkeit nicht verrichten kann, die er dem Arbeitgeber vertraglich schuldet.

Arzt oder Ärztin trifft Entscheidung

"Stress, schlechter Schlaf oder Ärger mit dem Partner sind keine Krankheiten", sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht. "Sie können aber Folgen, Begleiterscheinungen, Ursache oder Symptom einer Krankheit sein." Das seien in solchen Fällen etwa häufig Psychosen, Depressionen oder ein Burnout.

Die Entscheidung darüber, ob ein Arbeitnehmer oder eine Arbeitnehmerin arbeitsunfähig ist, trifft letztendlich ein Arzt oder eine Ärztin. Die Praxis stellt eine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung aus, oft "gelber Schein" oder Krankenschein genannt.

Bei Täuschung kann Kündigung drohen

"Natürlich gibt es auch Arbeitnehmer, die sich krankschreiben lassen und dabei die Symptome vortäuschen", sagt Bredereck. Gleichzeitig gebe es Ärzte, die mit dem Krankenschein leicht bei der Hand sind.

"In beiden Fällen droht dem Arbeitnehmer Ärger mit dem Arbeitgeber", warnt der Rechtsexperte. Neben einer Kündigung wegen häufiger Erkrankungen, kommt auch eine Kündigung wegen vorgetäuschter Arbeitsunfähigkeit in Betracht.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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