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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Alles wieder erlaubt? Diese Corona-Regeln gelten für das Osterfest
In den vergangenen zwei Jahren galten an Ostern strenge Corona-Regeln. Ein Fest, wie viele es gewohnt waren, gab es nicht. Jetzt sind die meisten Maßnahmen aufgehoben worden – einige bleiben aber auch an den jetzigen Feiertagen.
Nach 2019 könnte 2022 das erste Jahr werden, in dem an den Osterfeiertagen wieder "ganz normal" gefeiert werden kann. Doch obwohl Anfang April nahezu überall die Corona-Regeln aufgehoben wurden, bleiben einige Maßnahmen zum Schutz vor der Infektion bestehen. Was gilt auch über Ostern weiterhin?
Achtung: Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit und wurde zuletzt am 15. April 2022 aktualisiert. Regional können abweichende Regeln gelten. Informieren Sie sich im Einzelfall immer direkt bei den zuständigen Behörden bei Ihnen vor Ort.
Welche Corona-Regeln bleiben bestehen?
Seit Anfang April gelten in fast allen Bundesländern – mit Ausnahme von Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern – deutlich gelockerte Corona-Maßnahmen. Seither werden die Regelungen in Basisschutzregeln und Hotspotregeln unterteilt.
Unter Basisschutzmaßnahmen versteht man unter anderem eine Maskenpflicht an Orten mit besonders vielen vulnerablen Menschen wie in Krankenhäusern oder Pflegeeinrichtungen. Auch die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr sowie die Testpflicht an Schulen können erhalten bleiben. Für das Osterfest bedeutet das beispielsweise, dass Sie bei einer Bahnfahrt zur Familie weiterhin eine Maske tragen müssen.
Gleiches gilt, falls Sie Angehörige zum Fest im Krankenhaus oder Pflegeheim besuchen möchten. Der Ostereinkauf hingegen kann mittlerweile größtenteils wieder vollständig ohne Einschränkungen stattfinden. Und auch Restaurantbesuche und der Besuch vieler Freizeiteinrichtungen sind wieder ohne Einschränkungen wie 2G-Regelungen möglich.
Anders sieht es in den Hotspots aus: Dort, wo die Infektionszahlen besonders hoch sind, kann das Landesparlament strengere, lokal begrenzte Regelungen beschließen. Hamburg und Mecklenburg-Vorpommern haben daher je das gesamte Bundesland zum Hotspot erklärt, dort gelten weiterhin strengere Maßnahmen wie eine Maskenpflicht in Geschäften.
Und: Auch die Quarantäne-Pflicht für Infizierte oder enge Kontaktpersonen bleibt weiterhin bestehen. Wer sich also vor Ostern noch infiziert, muss sich über die Feiertage isolieren.
Was bedeuten die Regeln für Osterfeuer, Gottesdienste und andere Veranstaltungen?
An den meisten Orten dürfen dank des Endes der Corona-Maßnahmen auch wieder größere Veranstaltungen ohne Einschränkungen stattfinden. Dazu zählen auch Osterfeuer, Ostermärkte und Gottesdienste. Je nach Veranstaltungsort oder Veranstalter können jedoch Zugangsregelungen gelten.
Sie sollten sich daher vorab informieren, ob bei Ihrem Osterfeuer beispielsweise eine Maskenpflicht gilt oder ob Impf- oder Genesenennachweise oder Testnachweise notwendig sind. Anders als in den vergangenen zwei Jahren ist die Wahrscheinlichkeit für Osterveranstaltungen aber wieder recht hoch.
Nicht teilnehmen dürfen daran allerdings in allen Fällen Infizierte oder enge Kontaktpersonen. Für sie gilt auch über die Feiertage weiterhin eine Quarantäne-Pflicht.
Wie dürfen private Osterfeste aussehen?
Während viele die vergangenen zwei Osterfeste allein zu Hause verbracht haben, ist in diesem Jahr auch die Osterfeier im Kreise der Familie oder auch mit Nachbarn, Freunden oder Kollegen wieder möglich.
Es gibt größtenteils keine Kontaktbeschränkungen mehr, sodass Sie sich im Prinzip mit so vielen Menschen treffen dürfen, wie Ihnen lieb ist. Sie sollten wegen der anhaltend hohen Inzidenzen dennoch darauf achten, dass Sie niemanden unnötig gefährden.
Einzige Ausnahme: Gibt es in Ihrer Familie oder im Freundeskreis Corona-Infizierte oder Kontaktpersonen, müssen diese sich isolieren und dürfen auch nicht zu Familienfesten kommen oder selbst zu sich einladen.
Wie können Sie sich und Ihre Liebsten vor einer Ansteckung schützen?
Auch, wenn die meisten Corona-Maßnahmen aufgehoben wurden, ist die Pandemie nicht vorbei. Die Inzidenzen sind weiterhin auf einem sehr hohen Niveau und auch die milderen Omikron-Verläufe können für Ungeimpfte, Vorerkrankte oder Ältere gefährlich werden. Deshalb sollten Sie bei der Planung Ihres Osterfests auch ohne strenge Maßnahmen einiges beachten.
Sind beispielsweise Großeltern oder andere Corona-Risikopatienten zum Osterbrunch oder zum Feiertagskaffee eingeladen, ist besondere Vorsicht geboten. Es ist in allen Fällen ratsam, von Gästen einen tagesaktuellen Corona-Test zu verlangen, um mehr Sicherheit zu schaffen. Je nach Veranstaltung kann auch das Tragen von FFP2-Masken sinnvoll sein.
Zusätzlich sollten Sie den Raum der Feier regelmäßig lüften, dafür sorgen, dass niemand zu eng beieinander sitzt, und das Fest eventuell je nach Wetterlage sogar ganz nach draußen verlegen. So können Sie das Risiko einer Ansteckung zumindest verringern.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Eigene Recherche
- Corona-Regeln der Bundesregierung
- Robert Koch-Institut
- Bundesgesundheitsministerium