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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Lockdown-Jahrestag Das waren die kuriosesten Corona-Regeln aus zwei Jahren
Vor zwei Jahren trat der erste Corona-Lockdown in Deutschland in Kraft. Seitdem hat sich vieles geändert, einen Lockdown gibt es aktuell nicht mehr. Erinnerungen an die wohl absurdesten Regelungen sind geblieben.
Geschlossene Spielplätze, gesperrte Parkbänke und Eis nur to go: Besonders die Anfänge der Corona-Pandemie sorgten für kuriose Lockdown-Regeln.
Der erste Lockdown in Deutschland trat vor genau zwei Jahren am 22. März 2020 in Kraft – und mit ihm und den folgenden Lockdowns vom "Lockdown light" bis zum "harten Lockdown" oder der "Bundesnotbremse" kamen auch die Maßnahmen. t-online hat die wohl merkwürdigsten Regelungen für Sie noch einmal zusammengefasst:
Achtung: Der Überblick erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit. Einige der Regelungen waren zudem nur regional oder nur für sehr kurze Zeit gültig. Die Auflistung soll lediglich Erinnerungen an teils absurde Regeln wecken.
Parkbank-Verbot
Wissen Sie noch? Eine Zeit lang durfte die eigene Wohnung nur aus "triftigen Gründen" verlassen werden. Dazu zählten beispielsweise der Besuch beim Arzt, der Weg zur Arbeit oder der Einkauf im Supermarkt. Auch sportliche Betätigung im Freien war erlaubt.
Spazierengehen wurde zum Volkssport, leidenschaftliches Shopping in die Supermärkte und Drogerien verlegt. Mitten in dieser Zeit sorgte die Münchner Polizei im Frühjahr 2020 für Furore. Denn sie twitterte, das Lesen eines Buches auf einer Parkbank sei nicht erlaubt. Mehr noch: Viele Parkbänke waren ohnehin mit Flatterband abgesperrt. Auch in vielen Einkaufszentren gab es keine nutzbaren Sitzmöglichkeiten mehr. So sollte verhindert werden, dass es sich die Menschen draußen gemeinsam "gemütlich" machten und so das Virus untereinander verbreiteten.
Gesperrte Kinderspielplätze
Ebenfalls weit verbreitet im ersten Lockdown: gesperrte Kinderspielplätze. Schulen und Kitas waren geschlossen, private Treffen weitgehend verboten: Im ersten Lockdown hätten sich Kinder nur noch auf Spielplätzen zu nahe kommen können.
Also wurden auch diese flächendeckend geschlossen. Spielplatztore blieben geschlossen, Hinweisschilder wiesen auf Sperrungen hin, Flatterband versperrte den Platz auf dem Wipptier oder den Weg hinauf zur Rutsche.
Mittlerweile ist auch dieses Szenario kaum noch vorstellbar, zu Beginn der Pandemie war die Sperrung der Spielmöglichkeiten allerdings ein wichtiger Teil des Maßnahmenkatalogs.
Bewegungsradius
Während die Grenzen zum Ausland hin immer wieder zeitweise geschlossen wurden, gab es auch innerhalb Deutschlands Reisebeschränkungen. Und die wurden teils ad absurdum geführt.
So beschlossen die Regierungschefs und Bundeskanzlerin Angela Merkel im Januar 2021 einen sogenannten Bewegungsradius für Hotspots. Laut Beschluss durften sich die Bewohner eines besonders von Corona betroffenen Gebiets nur noch maximal 15 Kilometer von ihrem Wohnort entfernen.
Schnell kamen Fragen auf: Gilt die tatsächliche Wohnadresse als Ausgangspunkt oder aber sind es die Grenzen des Wohnortes, die in großen Städten wie Berlin schon weiter als 15 Kilometer vom tatsächlichen Wohnort entfernt liegen können?
Schließung einiger Bundesländer-Grenzen
Besonders die Bundesländer, die stark touristisch geprägt sind, schlossen bereits 2020 ihre Grenzen ganz oder teilweise für andere Deutsche. So wurden bereits ab 15. März 2020 die schleswig-holsteinischen Inseln für den Tourismus gesperrt, ab 19. März galt schließlich ein landesweites Tourismusverbot.
Wer keinen Erstwohnsitz in Schleswig-Holstein nachweisen konnte, wurde aufgefordert, das Land zu verlassen. Es folgten sogar Kontrollen von Polizei und Ordnungsämtern. Einigen wurde die Fahrt zur Familie zu Ostern 2020 an der Landesgrenze verwehrt.
Ähnlich sah es auch in Mecklenburg-Vorpommern aus: Ab 17. März 2020 galt ein Tourismusverbot mit zwingender Heimreise bis 19. März. Am 20. März gab es schließlich Polizeikontrollen an den Hauptverkehrsstraßen: Wer nicht in Mecklenburg-Vorpommern wohnte oder dort arbeitete, wurde abgewiesen.
Später, noch bis zum Frühsommer 2021, galt schließlich ein bundesweites Beherbergungsverbot: Tagestourismus war damit zwar wieder weitgehend möglich, Übernachtungen in Hotels, auf Campingplätzen, in Ferienwohnungen oder Pensionen waren jedoch untersagt. Reisen in andere Bundesländer waren somit faktisch unmöglich.
Kontaktbeschränkungen
Im Laufe der Lockdown-Jahre gab es immer wieder Kontaktbeschränkungen. Mal durfte man sich nur mit maximal fünf Personen treffen, mal nur mit einem anderen Haushalt, dann wiederum waren zehn Personen die Obergrenze. 2021 kamen schließlich noch Unterschiede für Geimpfte oder Ungeimpfte hinzu. Bei aller Unübersichtlichkeit gab es auch dabei einige Kuriositäten.
So hieß es beispielsweise Anfang 2021: "Bis zum 31. Januar sind private Zusammenkünfte nur noch im Kreis der Angehörigen des eigenen Haushalts und mit maximal einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person erlaubt."
Im Umkehrschluss bedeutete das für Alleinlebende, sie konnten zwar ein befreundetes Pärchen oder die Nachbar-WG besuchen, umgekehrt durfte nur ein Teil dieser Haushalte zu ihnen kommen. Gleiches galt für Familien, bei denen beispielsweise erwachsene Kinder nicht mehr im Haushalt leben: Das einzelne Kind hätte die Eltern besuchen dürfen, umgekehrt hätten die Eltern nicht gemeinsam ihr Kind besuchen dürfen.
Essen und Trinken "to go"
Gab es vor der Corona-Pandemie noch den Kampf gegen die Wegwerfgesellschaft mit Coffee-to-go-Bechern und Essen zum Mitnehmen in Alufolie und Tüten, blühte das To-go-Geschäft in der Krise regelrecht auf. Auch das war teils absurden Corona-Regelungen geschuldet.
Nachdem die Gastronomie vollständig geschlossen wurde, gab es nach und nach Möglichkeiten, wieder Essen zu bestellen, einen Cocktail trinken zu gehen oder ein Eis zu essen. Allerdings nur unter strengen Auflagen.
So galt im ersten Lockdown 2020 beispielsweise in Nordrhein-Westfalen die Regel, Eis von der Eisdiele mindestens im Abstand von 50 Metern zum Geschäft zu essen. Andere Bundesländer waren zwar weniger streng, vor der Eisdiele zum Schlecken verweilen durfte man jedoch zunächst nirgends. Ähnlich sah es auch bei Imbissbuden oder Getränkeständen aus.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Eigene Recherche