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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Wichtige Frage vor Impftermin Ist eine Corona-Impfung auch ohne Impfpass möglich?
Die Corona-Impfungen in Deutschland laufen. Viele Menschen warten auf ihren Impftermin – aber braucht man dafür eigentlich den Impfpass? Und was passiert, wenn dieser verschwunden ist?
Der Impfpass – oder auch Impfausweis – ist ein gelbes Heft, in dem Ärzte jede verabreichte Schutzimpfung vermerken. Dazu zählen die Grippeimpfung, Standardimpfungen gegen Tetanus oder Masern sowie Reiseschutzimpfungen. Der Impfpass gibt demnach einen "Überblick über den eigenen Impfschutz", informiert die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA).
Dank des Dokuments weiß nicht nur der Patient, gegen welche Krankheiten aktuell Impfschutz besteht. Laut der BZgA hilft es auch Ärzten, zu erkennen, ob eine Impfung aufgefrischt werden muss oder komplett fehlt. "Lassen sich die Impfungen nicht rückwirkend dokumentieren, so gilt man als ungeimpft", schreibt die BZgA.
Doch was passiert eigentlich, wenn der Impfausweis weg ist? Einer aktuellen Umfrage des Digitalverbands Bitkom zufolge können nur 48 Prozent der Deutschen die Frage, wo sich ihr Impfpass befindet, spontan beantworten. Laut Umfrage verloren auch 23 Prozent oder knapp ein Viertel der Deutschen ihren Impfpass schon einmal.
Brauche ich einen Impfpass für die Corona-Impfung?
Um sich gegen Covid-19 impfen zu lassen, ist ein Impfpass nicht unbedingt nötig. Jeder Patient erhält immer eine Impfbescheinigung. Das ist ein Zettel, auf dem die erste und zweite Impfung gegen das Virus bestätigt werden.
Die Impfungen können zusätzlich in den Impfpass eingetragen werden – sofern dieser mitgebracht wird. Wird man in der Hausarztpraxis geimpft, kann der Arzt auch einen neuen Ausweis ausstellen und die Corona-Impfung darin direkt vermerken.
Woher bekomme ich einen neuen Impfpass?
Der Impfpass ist ein wichtiges Dokument, das nicht verloren gehen sollte. Passiert es dennoch, sollten Sie sich an Ihren Hausarzt wenden. Dieser kann Ihnen einen neuen Impfausweis ausstellen und auch bei vorherigen Ärzten Patientendaten anfordern, um eventuelle Impfungen nachzutragen.
Generell sind Ärzte verpflichtet, allgemeinmedizinische Unterlagen zu Patienten mindestens zehn Jahre aufzubewahren. Liegen die Impfungen schon länger zurück, ist oft eine Grundimmunisierung nötig.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA)
- Nachrichtenagenturen dpa, AFP
- Eigene Recherche