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Corona-Impfungen beim Hausarzt: Diese Patienten werden benachteiligt


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Corona-Impfungen beim Hausarzt
Diese Patienten sind offenbar beim Impfstart benachteiligt


Aktualisiert am 01.04.2021Lesedauer: 3 Min.
Impfung gegen Covid-19: Nach Ostern sollen Hausarztpraxen flächendeckend mitimpfen.Vergrößern des Bildes
Impfung gegen Covid-19: Nach Ostern sollen Hausarztpraxen flächendeckend mitimpfen. (Quelle: Nicolas Armer/dpa)
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Mehr Tempo für die Impfkampagne in Deutschland: Schon bald sollen Hausärzte flächendeckend gegen Covid-19 impfen. Eine Patientengruppe soll dabei jedoch im Nachteil sein.

"Impfen, impfen, impfen" – so lautet die Devise von Bundeskanzlerin Angela Merkel. Um diese umzusetzen, sollen in Kürze auch Hausärzte gegen Corona impfen. In der Nacht zum 1. April soll die Impfverordnung allerdings nochmals geändert werden. Wie genau soll das Impfen in den Praxen ablaufen? Welche Patienten erhalten zuerst ein Angebot und wer ist von der Änderung betroffen?

Wann starten die Impfungen in den Hausarztpraxen?

Nach Ostern – ab dem 7. April – sollen Hausärzte bundesweit in die Impfkampagne einbezogen werden. Das kündigte Bundesgesundheitsminister Jens Spahn am 27. März an. Zunächst solle das Impfen in bis zu 50.000 Praxen stattfinden. Ende April/Anfang Mai werden dann bis zu 100.000 Arztpraxen Coronavirus-Impfungen verabreichen können, so Spahn.

Was passiert mit Privatpatienten?

Nach t-online-Informationen soll in der Nacht zum 1. April eine neue Impfverordnung in Kraft treten, die Privatärzte sowie Betriebsärzte vom Impfstart ausschließt. Demnach sollen betroffene Privatpatienten zunächst keine Impfung erhalten. "Die neue Impfverordnung tritt heute Nacht in Kraft und betrifft Privatärzte und Betriebsärzte", erklärte eine Sprecherin des Privatärztlichen Bundesverbands (PBV) auf t-online-Anfrage. "Da geht es nur noch um Macht, es kann nicht mehr um den Patienten oder die Pandemie gehen." Sie erklärte, der Impfstoff werde dann neu aufgeteilt, "durch das knappe Kontingent konnten nicht alle Praxen ihre bestellten Impfmengen bekommen – durch das Kontingent der Privatärzte wird das der anderen aufgefüllt, zumindest wenn der jeweilige Hausarzt mehr bestellt hat, als er zuvor bekommen konnte."

Der PBV kritisiert die neue Impfverordnung scharf: "Das ist eine Ungleichbehandlung: Kassenpatienten dürfen zum Arzt ihres Vertrauens gehen, um sich impfen zu lassen, Privatpatienten müssen zu Impfzentren oder anderen Impfärzten und dürfen somit nicht frei wählen."

Der PBV werde "alle rechtlichen und politischen Möglichkeiten" prüfen, damit möglichst viele Ärzte (auch Privatärzte und Betriebsärzte) Patienten impfen können. "Je schneller die Bevölkerung geimpft ist, desto schneller können die Restriktionen zurückgenommen werden." t-online hat zusätzlich weitere Stellen zu Informationen zum Thema angefragt.

Welche Praxen impfen zuerst gegen Corona?

In fast allen Bundesländern impfen Hausärzte bereits in Modellprojekten gegen das Coronavirus. In Berlin etwa wurden rund 100 Praxen, darunter 60 Hausarztpraxen sowie diabetologische und onkologische Schwerpunktpraxen, damit beauftragt, ihren Risikopatienten eine Covid-19-Schutzimpfung anzubieten.

Auf eine Anfrage von t-online, welche Hausarzt- und Schwerpunkpraxen in anderen Bundesländern zuerst Impfungen vornehmen, teilte ein Sprecher der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) mit: "Die entsprechenden Regelungen werden auf der Landesebene getroffen, bundesweite Vorgaben gibt es hierbei nicht."

Wie viele Impfdosen stehen zur Verfügung?

Nach Angaben der KBV sind in den Praxen der niedergelassenen Hausärzte und Fachärzte fünf Millionen Impfungen in der Woche "absolut machbar". Sofern ausreichend Impfstoff verfügbar ist.

Genau hier liegt aktuell das Problem: In der ersten Woche stehen dafür nur rund eine Million Dosen zur Verfügung, wie aus dem Beschlusspapier der Beratungen von Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und der Länderregierungschefs hervorgeht. Pro Woche wird jede Praxis zunächst circa 20 Impfdosen erhalten. Aufgeteilt wird die zur Verfügung stehende Menge an Impfstoffen – wie auch bei den Impfzentren – nach dem Bevölkerungsschlüssel.

Einen Schub soll es dann in der Woche vom 26. April mit insgesamt 5,4 Millionen erwarteten Dosen geben – davon 3,2 Millionen für die Praxen und damit erstmals mehr als für die Impfzentren, die wöchentlich fest 2,25 Millionen Dosen reserviert bekommen.

Welche Patienten werden zuerst geimpft?

Wer geimpft wird, entscheidet sich nach den Vorgaben der aktuellen Impfverordnung. Diese könne aber von den Hausärzten "flexibel angewandt" werden, erklärten Bund und Länder Mitte März. Man bitte die Ärzte, zuerst die vulnerablen Gruppen und Ältere zu Hause zu impfen. Mit "flexibel" sei etwa gemeint, dass es sinnvoll sei, die betreuenden Angehörigen gleich mit zu impfen, statt sie an ein Impfzentrum zu verweisen.

Sobald mehr Impfstoff zur Verfügung steht, sollen die Ärzte mehr Spielraum bei der Frage bekommen, wen sie impfen.

Wie läuft die Terminvergabe ab?

Wie die Impfterminvergabe beim Hausarzt genau ablaufen wird, ist noch nicht ganz klar. Generell entscheidet laut Deutschem Hausärzteverband jede Praxis individuell über die Organisation der Termine. Solange wenig Impfstoff verfügbar ist, wird ein Großteil der Praxen ihre Risikopatienten kontaktieren, um ihnen ein Impfangebot zu machen.

Welche Impfstoffe erhalten die Patienten beim Hausarzt?

Zum bundesweiten Impfstart nach Ostern wird in Hausarztpraxen ausschließlich das Mittel von Biontech/Pfizer zum Einsatz kommen – laut Gesundheitsminister Jens Spahn in den ersten beiden Wochen (7. bis 18. April).

Danach sollten zunächst Biontech und Astrazeneca, eine weitere Woche später dann auch Johnson & Johnson als dritter Impfstoff an die Praxen geliefert werden, sagte Spahn. "Jede Impfdose sollte schnellstmöglich verimpft werden." Moderna solle ausschließlich in Impfzentren verimpft werden.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Deutscher Hausärzteverband
  • Privatärztlicher Bundesverband
  • Pressemitteilung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) vom 26. März 2021
  • Pressemitteilung der KV Berlin vom 11. März 2021
  • Deutsche Apotheker Zeitung
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Eigene Recherche
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