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Corona-Lage in Deutschland: Diese Reiseregeln gelten in jedem Bundesland


Teilweise entschärft
Corona: Diese Reiseregeln gelten nun

Von dpa, afp, t-online, mab

Aktualisiert am 19.10.2020Lesedauer: 2 Min.
Zugfahren in der Corona-Pandemie: Unnötige Reisen sollten derzeit vermieden werden.Vergrößern des Bildes
Zugfahren in der Corona-Pandemie: Unnötige Reisen sollten derzeit vermieden werden. (Quelle: Sven Simon/imago-images-bilder)

Bund und Länder appellieren dringlich, nun unnötige innerdeutsche Reisen in Risikogebiete hinein und aus ihnen heraus zu vermeiden. Welche Regeln gelten? Der große Überblick.

Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten gilt derzeit nur noch in wenigen Bundesländern. Hier finden Sie die aktuellen Bestimmungen der Bundesländer im Überblick.

BADEN-WÜRTTEMBERG: In Baden-Württemberg gibt es keine Einreiseverbote oder Quarantänepflicht für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten. Das auch in der Landesregierung umstrittene Beherbergungsverbot wurde vom Verwaltungsgerichtshof außer Vollzug gesetzt.

BAYERN: Das umstrittene Beherbergungsverbot für Reisende aus Corona-Hotspots gilt in Bayern ab diesem Samstag nicht mehr.

BERLIN: Für die Einreise gibt es keine Beschränkungen. Der Senat hat noch kein Beherbergungsverbot beschlossen.

BRANDENBURG: Wer vorhat, aus Corona-Hotspots nach Brandenburg zu fahren, kann Ausflüge unternehmen oder einkaufen gehen. Das Beherbergungsverbot wurde am Freitagabend vom Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg zunächst gestoppt. Ein Hotel und eine Vermieterin von Ferienwohnungen hatten sich mit Eilanträgen gegen die Verordnung gewandt.

BREMEN: In Bremen gibt es kein Einreiseverbot und keine Quarantänepflicht oder ein Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten.

HAMBURG: Es gibt kein Einreiseverbot für Menschen aus inländischen Risikogebieten. Übernachtungsgäste müssen schriftlich bestätigen, dass sie sich in den vorangegangenen 14 Tagen nicht in einem solchen aufgehalten haben. Falls doch, können sie mit einem negativen Testergebnis übernachten, das nicht älter als 48 Stunden sein darf.

HESSEN: Es gibt kein Einreiseverbot, und auch das im Sommer eingeführte Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Risikogebieten hat Hessen nun wieder abgeschafft.

MECKLENBURG-VORPOMMERN: Hier galt bislang die schärfste Regelung. Allerdings entfällt die dort geltende Quarantänepflicht für Touristen aus deutschen Corona-Risikogebieten ab Mittwoch. Dann brauchen Einreisende auch hier nur noch einen negativen Corona-Test, der nicht älter als 48 Stunden ist.

NIEDERSACHSEN: Die Einreise innerhalb Deutschlands ist nicht beschränkt. Tagestourismus ist möglich. Es gelten keine Quarantänevorgaben für deutsche Risikogebiete. Das Beherbergungsverbot für Reisende aus deutschen Corona-Hotspots wurde vom niedersächsischen Oberverwaltungsgericht in einem Eilverfahren für rechtswidrig erklärt und ausgesetzt.

NORDRHEIN-WESTFALEN: In NRW gibt es keine Beschränkungen und vorerst kein Beherbergungsverbot für Urlauber aus nationalen Risikogebieten.

RHEINLAND-PFALZ: In Rheinland-Pfalz war ursprünglich geplant, dass zum 13. Oktober ein Beherbergungsverbot kommt, doch das wurde dann gestoppt. Insofern gibt es derzeit keine Einschränkungen.

SAARLAND: Das Saarland hat das seit Ende Juni geltende Beherbergungsverbot für Reisende aus innerdeutschen Corona-Risikogebieten gekippt.

SACHSEN: Wer aus einem Risikogebiet kommt, musste sich bislang testen lassen. Ab Samstag soll die Beschränkung nicht mehr gelten.

SACHSEN-ANHALT: Die Einreise ist erlaubt. Die Beherbergung von Personen aus Risikogebieten zu touristischen Zwecken ist verboten, außer der Gast kann ein Attest vorlegen, wonach es keine Anhaltspunkte für eine Covid-19-Erkrankung gibt.

SCHLESWIG-HOLSTEIN: In Schleswig-Holstein gelten keine Beschränkungen für die Einreise. Ein Beherbergungsverbot besteht aber für gewerbliche Betriebe. Es bestehen allerdings eingeschränkte Beherbergungsmöglichkeiten. Hier besteht die Möglichkeit des Freitestens mit einem negativen Corona-Test. Dabei dürfen zwischen dem Ausstellen des Testergebnisses und der Einreise nicht mehr als 48 Stunden verstrichen sein. Für Geschäftsreisende, private Besuche und Zweitwohnungsbesitzer gilt die Regelung nicht.

THÜRINGEN: Es gibt keine Einreisebeschränkungen oder ein Beherbergungsverbot für Menschen aus deutschen Risikogebieten.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
  • Nachrichtenagentur AFP
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