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Krankschreibung in Corona-Zeit: Behelfsregelung läuft aus – das ändert sich


Behelfsregelung läuft aus
Krankschreibung: Das ändert sich ab nächster Woche

Von dpa
Aktualisiert am 18.04.2020Lesedauer: 1 Min.
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Für Krankschreibungen wegen Atemwegsbeschwerden gelten ab Montag andere Regeln.Vergrößern des Bildes
Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung: Für Krankschreibungen wegen Atemwegsbeschwerden gelten ab Montag andere Regeln. (Quelle: Alexander Heinl/dpa-tmn/dpa-bilder)

Versicherte konnten sich bei Atemwegsbeschwerden bisher per Telefon krankschreiben lassen – als Ausnahmeregelung in der Corona-Zeit. Das ändert sich jetzt.

Für Krankschreibungen bei leichten Atemwegsbeschwerden müssen Arbeitnehmer ab diesem Montag wieder zum Arzt gehen. Eine in der Corona-Epidemie eingeführte Ausnahmeregelung, dass dies auch nach telefonischer Rücksprache mit dem Arzt geht, wird nicht verlängert. Das beschloss der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) von Ärzten, Kliniken und Krankenkassen.

Für die Beurteilung, ob man arbeitsunfähig ist und eine Krankschreibung erhält, ist ab dem 20. April wieder eine körperliche Untersuchung nötig. Von den Praxisärzten kam Kritik.

Behelfsregelung läuft aus

Der G-BA-Vorsitzende Josef Hecken erläuterte, die befristete Ausnahme diente angesichts der dynamischen Corona-Entwicklungen dazu, Praxen zu entlasten und die Virus-Ausbreitung zu verringern. Diese Dynamik habe zwischenzeitlich aber durch strikte Abstands- und Hygieneregeln, die ebenfalls in Praxen beachtet werden, deutlich verlangsamt werden können. Die Behelfsregelung könne daher zum vorgesehenen Termin auslaufen. Dies entspreche auch den behutsamen Lockerungsschritten, die Bund und Länder beschlossen haben.

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung kritisierte einen "abrupten Stopp" der Ausnahmeregelung, der weder für die Praxen noch für die Patienten gut sei. Man habe sich für eine Verlängerung bis 3. Mai eingesetzt, sei aber im Gremium überstimmt worden. Eine solche Verlängerung wäre auch deckungsgleich mit den staatlich beschlossenen Kontaktbeschränkungen gewesen.

Laut G-BA ist ein unmittelbares Arztgespräch vor allem bei Erkrankungen wichtig, die nur durch eine persönliche Untersuchung umfassend und präzise erkannt werden könnten. Unabhängig davon sollten Patienten mit typischen Covid-19-Symptomen oder unklaren Symptomen der oberen Atemwege vorher in der Praxis anrufen und das Vorgehen besprechen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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