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Isolationspflicht aufgehoben: Was jetzt in Bayern und Baden-Württemberg gilt


Isolationspflicht aufgehoben
Was jetzt in Bayern und Baden-Württemberg gilt

Von dpa, cbr

Aktualisiert am 16.11.2022Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau in ihrer Wohnung: Bislang galt nach einem positiven Corona-Test eine Isolationspflicht.Vergrößern des Bildes
Eine Frau in ihrer Wohnung: Bislang galt nach einem positiven Corona-Test eine Absonderungspflicht. (Quelle: sergiomonti via www.imago-images.de)

In den beiden südlichsten Bundesländern müssen Corona-Infizierte von heute an nicht mehr zwingend zu Hause bleiben. Welche Regelungen jetzt gelten.

Corona-Infizierte in Bayern und Baden-Württemberg müssen sich von heute an nicht länger in Isolation begeben. "An die Stelle der Isolationspflicht treten verpflichtende Schutzmaßnahmen für positiv Getestete", sagte der bayrische Gesundheitsminister Klaus Holetschek (CSU).

Das gilt in den beiden Ländern für positiv Getestete:

  • Außerhalb der eigenen Wohnung muss fünf Tage lang ein Mund-Nasen-Schutz – medizinische oder FFP2-Maske – getragen werden. Im Freien kann die Maske abgenommen werden, sofern ein Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen eingehalten wird. Kinder, die noch nicht zur Schule gehen, sind von der Regelung ausgenommen.
  • Infizierte dürfen keine medizinischen oder pflegerischen Einrichtungen betreten – weder als Besucher noch als Personal.
  • Das Betretungs- und Tätigkeitsverbot gilt auch für Massenunterkünfte wie Obdachlosen- oder Asylbewerberheime oder Justizvollzugsanstalten.

In Bayern gilt: Wer seit mindestens 48 Stunden symptomfrei ist, darf die Maske außerhalb der eigenen Wohnung frühestens nach fünf Tagen wieder weglassen. Die Maskenpflicht endet auch mit symptomatischem Krankheitsverlauf spätestens nach zehn Tagen. Diese Zeiträume gelten auch für die Betretungs- und Tätigkeitsverbote.

Positiv getesteten Personen wird darüber hinaus empfohlen, "sich freiwillig in Selbstisolation zu begeben, ihrer beruflichen Tätigkeit, soweit möglich, von der eigenen Wohnung aus nachzugehen, unnötige Kontakte zu anderen Personen zu vermeiden und auf den Besuch öffentlicher Veranstaltungen sowie der Gastronomie zu verzichten."

"Grundsätzlich gilt: Wer krank ist und Symptome hat, sollte wie bisher auch zu Hause bleiben und sich krankschreiben lassen", sagte Baden-Württembergs Gesundheitsminister Manne Lucha (Grüne).

Balance zwischen Schutz und Eigenverantwortung

Über die Aufhebung der Isolationspflicht sowie die neuen Schutzmaßnahmen sei in Rücksprache mit Experten entschieden worden, sagte Holetschek. "Klar ist: Wir lassen der Pandemie keinen freien Lauf." Die neuen Regelungen seien eine Balance zwischen Eigenverantwortung und dem Schutz vulnerabler Personengruppen.

Die Deutsche Stiftung Patientenschutz kritisierte die Regelungen als "widersprüchlich" und "chaotisch". Von einem Infektionsschutz für vulnerable Gruppen könne nicht die Rede sein. Vertreter der bayerischen Lehrerverbände forderten klare und umsetzbare Regeln sowie eine klare Definition dazu, was "krank" oder "ansteckend" bedeute. Das Gesundheits- und das Kultusministerium in München hatten zuvor den Grundsatz bekannt gegeben: "Wer krank ist, geht nicht in die Schule."

Der Wirtschaftsbeirat Bayern nannte das Ende der Isolationspflicht hingegen einen "richtigen Schritt zur richtigen Zeit".

Die beiden Länder sowie Hessen und Schleswig-Holstein hatten vergangene Woche "zeitnah" neue Regelungen angekündigt. Hessen ließ den genauen Zeitpunkt für diesen Schritt noch offen. In Schleswig-Holstein entfällt die Isolationspflicht voraussichtlich morgen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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