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Husten geht nicht weg: Was das bedeutet und was Sie tun können


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Hartnäckiges Symptom
Husten geht nicht weg – was das bedeutet und was hilft


Aktualisiert am 07.02.2024Lesedauer: 3 Min.
Ein Mann sitzt am Schreibtisch und hustetVergrößern des Bildes
Wenn Husten nicht aufhört, ist ein Arztbesuch fällig. (Quelle: yourstockbank/getty-images-bilder)
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Husten kann mitunter lange anhalten – etwa nach einer Erkältung. Hört er jedoch gar nicht mehr auf, ist ärztlicher Rat gefragt. Was dahinterstecken kann.

Häufig klingt ein Husten schon nach kurzer Zeit wieder ab. Manchmal geht er jedoch scheinbar nicht mehr weg. Das kann verschiedene Ursachen haben, die in jedem Fall ärztlich abgeklärt werden sollten.

Schon gewusst?

Fachleute unterteilen Husten nach seiner Dauer in eine akute, eine subakute und eine chronische Form. Akuter Husten hält demnach bis zu drei Wochen, subakuter Husten bis zu acht Wochen an. Geht der Husten auch nach acht Wochen noch nicht weg, handelt es sich um chronischen Husten.

Trockener Husten nach Infekt kann lange anhalten

Husten, der nicht weggeht, muss nicht zwangsläufig auf eine ernste Erkrankung hinweisen. Zur Sicherheit sollten sich Betroffene aber unbedingt von einer Ärztin oder einem Arzt untersuchen lassen.

Zu den vergleichsweise harmlosen Ursachen zählt eine akute Bronchitis, die meist im Zuge einer Erkältung auftritt Selbst wenn die Erkältung bereits abgeklungen ist, kann noch für mehrere Wochen ein trockener Husten zurückbleiben. Welche Symptome auf eine akute Bronchitis hinweisen, erfahren Sie hier.

Auch im Rahmen anderer Infekte ist länger anhaltender Husten nicht ungewöhnlich. Keuchhusten beispielsweise kann ebenfalls mit dem Gefühl verbunden sein, dass der Husten einfach nicht aufhört. Nach einer Phase mit erkältungsähnlichen Symptomen leiden die Betroffenen im zweiten Stadium der Erkrankung unter immer wiederkehrenden Hustenanfällen. Diese Phase hält rund vier bis sechs Wochen an. Anschließend klingen die Beschwerden ab – aber langsam: Die sogenannte Erholungsphase von Keuchhusten hält mitunter bis zu zehn Wochen an. Selbst Monate später kann sich vereinzelt immer wieder ein trockener Husten bemerkbar machen, etwa, wenn die Person kalter Luft oder Rauch ausgesetzt ist. Mehr zu den Symptomen von Keuchhusten lesen Sie hier.

Oft reagieren die Bronchien nach einem Infekt noch für längere Zeit empfindlich auf Reize wie etwa Zigarettenrauch.

Husten geht nicht weg: Weitere mögliche Ursachen

Es kommen zahlreiche weitere Ursachen für einen länger anhaltenden Husten infrage. Dazu zählen zum Beispiel:

  • chronische Bronchitis
  • Upper Airway Cough Syndrom: übermäßige Schleimproduktion durch Infekte, Polypen oder eine verkrümmte Nasenscheidewand
  • chronisch obstruktive Atemwegserkrankung (COPD)
  • Asthma bronchiale
  • gastroösophageale Refluxkrankheit (GERD), bei der immer wieder Magensaft in die Speiseröhre zurückfließt
  • bestimmte Medikamente, zum Beispiel ACE-Hemmer
  • Herzschwäche
  • Tumoren in der Lunge
  • fehlerhafte Funktion der Stimmbänder

Nicht zuletzt kann es auch psychische Ursachen haben, wenn ein Husten nicht aufhört. Mehr zu diesem sogenannten psychogenen Husten lesen Sie hier.

Husten ungeklärter Ursache

Manchmal lässt sich keine Ursache für anhaltenden trockenen Husten finden. Fachleute sprechen dann von Husten ungeklärter Ursache.

Husten hört nicht auf: Was hilft?

Geht Husten auch nach Wochen nicht weg, reichen Hausmittel oder freiverkäufliche Medikamente nicht aus. Vielmehr ist es dann wichtig, der Ursache auf den Grund zu gehen.

Spätestens, wenn der Husten bei Erwachsenen nach acht Wochen immer noch anhält, ist ein Arztbesuch fällig. Grundsätzlich sollten Betroffene jedoch möglichst frühzeitig ärztlichen Rat suchen, insbesondere, wenn weitere Beschwerden auftreten (etwa starker Gewichtsverlust, Nachtschweiß oder Fieber). Die Ärztin oder der Arzt kann auf Basis der Untersuchungsergebnisse eine geeignete Behandlung vorschlagen.

Behandlung von Husten ungeklärter Ursache

Handelt es sich um chronischen Husten ungeklärter Ursache, gilt es, diesen so gut wie möglich zu lindern. Da sich der trockene Husten häufig durch Außenreize wie kalte Luft oder Rauch verschlimmert, sollten Betroffene diese Reize möglichst meiden. Hilfreich ist auch, die Atemwege durch Trinken von Wasser oder Kräutertee kontinuierlich feucht zu halten.

Manchen hilft es zudem,

  • Bonbons zu lutschen,
  • Kaugummi zu kauen oder
  • sich gezielt abzulenken.

Auch eine logopädische oder physiotherapeutische Behandlung kann unter Umständen helfen. Die Betroffenen lernen dort beispielsweise, wie sie den Husten gezielt unterdrücken oder unterbrechen.

In bestimmten Fällen können Medikamente zum Einsatz kommen. Dazu zählen die Wirkstoffe Gabapentin oder Morphin. Sie sind zwar nicht zur Behandlung eines Hustens ungeklärter Ursache zugelassen. Die Ärztin oder der Arzt kann sie jedoch nach eigenem Ermessen verschreiben (sog. Off-Label-Use). Der Einsatz dieser Medikamente sollte sorgfältig abgewogen werden, da ihr Gebrauch abhängig machen kann. Darüber hinaus haben sie relativ viele Nebenwirkungen.

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
Verwendete Quellen
  • "Pertussis (Keuchhusten)". Online-Informationen von AMBOSS: www.amboss.com (Stand: 26.4.2023)
  • "Akute Bronchitis". Online-Informationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): www.gesundheitsinformation.de (Stand: 22.3.2023)
  • "Ungeklärter chronischer Husten". Online-Informationen des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG): www.gesundheitsinformation.de (Stand: 2.11.2022)
  • "Keuchhusten". Online-Informationen der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA): www.infektionsschutz.de (Stand: 8.7.2022)
  • "Keuchhusten (Pertussis) – RKI-Ratgeber". Online-Informationen des Robert Koch-Instituts: www.rki.de (Stand: 2.3.2022)
  • Leitlinie der Deutschen Gesellschaft für Allgemeinmedizin und Familienmedizin (DEGAM): "Akuter und chronischer Husten" (PDF). AWMF-Leitlinien-Register Nr. 053/013 (Stand: 1.2.2021)
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