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Energy-Drinks: Warum das Getränk nicht verboten wird


"Verbote laufen ins Leere"
Ministerium ist gegen Verkaufsverbot von Energy-Drinks an Teenager

Von dpa
Aktualisiert am 14.09.2015Lesedauer: 2 Min.
Sind Energy Drinks für MInderjährige so gefährlich, dass man sie verbieten muss?Vergrößern des Bildes
Das Verkaufsverbot für Energy Drinks wird wieder diskutiert. (Quelle: Thinkstock by Getty-Images-bilder)
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Sie putschen auf und schmecken meistens klebrig-süß: Jugendliche lieben Energy-Drinks. Doch Mediziner warnen vor den gesundheitlichen Folgen der koffeinhaltigen Brause. Für Bundesernährungsminister Christian Schmidt kommt ein Verkaufsverbot für Jugendliche jedoch nicht in Frage.

"Verbote laufen hier ins Leere", erklärt der CSU-Politiker. Wichtiger sei es, das Bewusstsein zu schärfen.

Aufklärungskampagne in Schulen geplant

Dazu soll eine Aufklärungskampagne zu Energy-Drinks und anderen koffeinhaltigen Getränken beitragen, die noch in diesem Jahr starten soll. Geplant seien unter anderem Faltblätter, Internet- und Hörfunkbeiträge sowie Materialien für den Schulunterricht.

Kinderkardiologe kritisiert Kurs der Regierung

Dagegen treten Verbraucherschützer und Kinderärzte für ein Verkaufsverbot der koffeinhaltigen Trend-Getränke an Kinder und Jugendliche ein. Energy-Drinks seien vor allem für junge Menschen mit Bluthochdruck gefährlich, sagte der Göttinger Kinderkardiologe Martin Hulpke-Wette.

Ein Verbot sei schon deshalb notwendig, weil die Folgen des chronischen, hochdosierten Konsums von Energydrinks im Jugendalter noch gar nicht wissenschaftlich untersucht seien, sagt der Mediziner. Mindestens 700.000 Kinder in Deutschland leiden dem Arzt zufolge unter Bluthochdruck, die meisten wüssten davon aber gar nichts. Hulpke-Wette betreut selbst einen jungen Bluthochdruck-Patienten, dem es wesentlich besser geht, seit er keine Energydrinks mehr anrührt.

Risiken: Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen

Nach einer Studie der Europäischen Behörde für Lebensmittelsicherheit, kurz Efsa genannt, trinken bereits 68 Prozent der Teenager in der EU Energy-Drinks. Jeder vierte von ihnen überschreitet mit drei und mehr Dosen hintereinander die als unbedenklich eingestufte Menge Koffein. Viel zu viel, sagen Experten.

Die Muntermacher stehen unter anderem im Verdacht, Herzrhythmusstörungen, Krampfanfälle, Nierenversagen und sogar Todesfälle zu verursachen, warnt die Verbraucherschutzorganisation Foodwatch. Sie fordert genauso wie die Gesellschaft der Europäischen Kinderkardiologen ein europaweites Verkaufsverbot der trendigen Getränke an Minderjährige. Die SPD-Fraktion im Bundestag setzt sich für ein Abgabeverbot an unter 16-Jährige ein. Nach dem Willen von Foodwatch sollen die hochkonzentrierten sogenannten Energy Shots komplett verboten werden.

Die "Wirtschaftsvereinigung Alkoholfreie Getränke", ein Lobbyverein der Branche, hält die Forderungen für "absolut unverhältnismäßig". Eine 250-Milligramm-Getränkedose eines typischen Energydrinks enthalte in etwa die gleiche Menge Koffein wie eine Tasse Filterkaffee, argumentiert der Verband.

Energy Sweets füttern schon kleine Kinder an

Inzwischen gibt es sogar "Energy Sweets", koffeinhaltige Fruchtgummis in Form von Dosen. "Das ist für mich die Perversion schlechthin. Immer jüngere Kinder sollen damit angefüttert werden", kritisiert Kinderarzt Hulpke-Wette. Die massiven wirtschaftlichen Interessen hätten offensichtlich ein höheres Gewicht als die Sicherheit von Kindern und Jugendlichen, sagt der Kinderkardiologe. Wie bei Zigaretten und Alkohol müsse auch bei diesem Thema der Jugendschutz greifen. Das Bundesjugendministerium sieht allerdings aufgrund des aktuellen Forschungsstandes keinen Anlass für ein Konsum- oder Abgabeverbot.

Die Vorgaben für Energydrinks seien erst kürzlich verschärft worden, heißt es im Ernährungsministerium. So sei der zulässige Koffeingehalt auf maximal 320 Milligramm pro Liter beschränkt worden. Bei Getränken mit mehr als 150 Milligramm Koffein pro Liter muss neben dem Hinweis "Erhöhter Koffeingehalt" seit vergangenem Dezember auch ein zweiter Warnhinweis stehen: "Für Kinder und schwangere oder stillende Frauen nicht empfohlen".

Transparenzhinweis
  • Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
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