Falsches Präparat gekauft Lassen sich Medikamente in der Apotheke umtauschen?
Schnell zur Apotheke und ein benötigtes Medikament besorgen. Wer nicht aufpasst, kauft möglicherweise das falsche Mittel – und steht dann vor einem Problem.
Sie haben in der Apotheke ein Nasenspray gekauft und sehen im Nachhinein, dass es das falsche war? Auch wenn Sie noch nicht einmal die Verpackung geöffnet haben, können Sie es nicht umtauschen. Darauf weist die Zeitschrift "Baby und Familie" (Heft 2/2023) hin.
Denn der Apotheker könnte nicht garantieren, dass es in der Zwischenzeit sachgerecht gelagert wurde. Das ist aber bei vielen Medikamenten sehr wichtig. Bringt jemand zum Beispiel nach ein paar Stunden ein Nasenspray zurück, könnte es bei 40 Grad im Auto gelegen und Schaden genommen haben, auch wenn das von außen nicht zu erkennen wäre.
Daher sind Arzneimittel vom Umtausch ausgeschlossen. Anders ist es bei Kosmetika. Hier sind Apotheken zwar auch nicht verpflichtet, rein rechtlich dürften sie Kosmetika aber zurücknehmen.
Vor Kaufabschluss noch einmal auf Richtigkeit überprüfen
Um die Entgegennahme eines falschen Medikaments zu verhindern, sollten Kunden sich lieber zweimal vergewissern, ob das gewünschte Mittel auch das ist, was man benötigt. Zudem kann es vorkommen, dass der Arzt ein falsches Medikament verschreibt – das ist zwar sehr selten, lässt sich aber meist in Absprache mit dem Apotheker aufklären.
Bevor man sich also für ein Mittel entscheidet oder ein ärztliches Rezept einlöst, sollte man entweder selbst noch einmal auf das Rezept blicken oder direkt den Apotheker danach fragen. In den allermeisten Fällen geben diese auch noch einmal ohne Rückfrage Auskunft über die Wirkungsweise und Einnahme des entsprechenden Medikaments.
- Die Informationen ersetzen keine ärztliche Beratung und dürfen daher nicht zur Selbsttherapie verwendet werden.
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa-tmn
- aponet.de: "Medikamente sind Waren besonderer Art"