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Sorge vor Corona-Impfung: Lohnen sich Versicherungen gegen Impfschäden?


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Sorge vor Corona-Impfung
Lohnen sich Versicherungen gegen Impfschäden?


Aktualisiert am 01.04.2021Lesedauer: 2 Min.
Eine Seniorin wird geimpft (Archivbild): Versicherungen werben jetzt mit Policen gegen Impfschäden.Vergrößern des Bildes
Eine Seniorin wird geimpft (Archivbild): Versicherungen werben jetzt mit Policen gegen Impfschäden. (Quelle: Friso Gentsch/dpa)
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Das erneute Aussetzen der Astrazeneca-Impfungen hat viele verunsichert. Passend dazu werben Versicherungsunternehmen vermehrt für Versicherungen gegen Impfschäden. Doch taugen die wirklich etwas?

Schon zum Start der Corona-Impfungen sorgte sich manch einer vor gesundheitlichen Risiken, das Chaos um den Impfstoff von Astrazeneca dürfte diese Angst inzwischen noch befeuert haben. Entsprechend verlockend klingt da ein Angebot, das derzeit einige private Versicherungsunternehmen machen: eine Unfallversicherung, die auch Impfschäden abdeckt.

Doch wie sinnvoll ist das? Welche Absicherungen greifen grundsätzlich bei Impfschäden? Und welche davon ist die beste? Unser Überblick liefert die Antworten.

Ist eine Versicherung gegen Impfschäden sinnvoll?

Aus Sicht der Verbraucherzentrale ist ein Versicherungstarif nur gegen Corona-Impfschäden in der Regel nicht ratsam. "Hier spielen Versicherungen mit den Ängsten der Menschen vor einer Corona-Impfung", lautet das Urteil. Denn: Grundsätzlich greift bei Impfschäden eine ganze Reihe von Absicherungen (mehr dazu im folgenden Abschnitt).

Haben Sie bereits eine private Unfallversicherung abgeschlossen, sollten Sie den Vertrag genau prüfen. Denn oft sind bestimmte Impfungen vom Schutz ausgeschlossen. Außerdem zahlen Unfallversicherungen oft nur einen Einmalbetrag – anders als zum Beispiel Berufsunfähigkeitsversicherungen (mehr dazu unten).

Grundsätzlich gilt, dass Unfallversicherungen nur dann zahlen, wenn Sie nachweisen können, dass die Impfung zu dauerhaften gesundheitlichen Schäden geführt hat. Klassische vorübergehende Nebenwirkungen wie Fieber oder Schmerzen zählen also nicht dazu. Entscheidend für die Höhe der Zahlung durch die Versicherung ist der sogenannte Invaliditätsgrad.

Das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen urteilte am 28. Januar 2021, dass gesicherte medizinische Erkenntnisse nötig seien, um eine Entschädigung nach einem möglichen Impfschaden zu erhalten.

Hintergrund war das Verfahren eines Soldaten, der wegen eines Auslandseinsatzes gegen Gelbfieber geimpft wurde. Danach klagte der Mann etwa über verlangsamte Augenbewegungen, Schwindel und Sprachprobleme. Es konnte jedoch nicht festgestellt werden, dass die Impfung die Erkrankung verursacht hatte.

Welche Versicherung zahlt bei Schäden nach der Corona-Impfung?

Zunächst zahlt die Krankenversicherung die Kosten, die für die Behandlung von Nebenwirkungen und Impfschäden entstehen. Ob privat oder gesetzlich versichert, ist dabei unerheblich.

Können Versicherte wegen eines Impfschadens nicht mehr arbeiten, erhalten sie von der Rentenversicherung eine Erwerbsminderungsrente. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf eine solche Rente haben. Außerdem greift in diesem Fall eine private Berufsunfähigkeitsversicherung, sofern vorhanden.

Ob private Unfallversicherungen Impfschäden abdecken, hängt vom Tarif ab. Sollte es zum Äußersten kommen und der Todesfall eintreten, ist die Lebensversicherung in der Pflicht. Vorausgesetzt natürlich, Sie haben eine abgeschlossen.

Gut zu wissen: Die Verbraucherzentrale weist darauf hin, dass es sich bei der Corona-Impfung um eine empfohlene Impfung zum Schutz der Allgemeinheit handelt. Das heißt, dass Geschädigte Ansprüche gegen die Bundesrepublik nach dem Bundesversorgungsgesetz haben können. Auch behandelnde Ärzte und Pharmaunternehmen müssten dann unter Umständen haften.

Welche Versicherung ist besonders ratsam?

Um langfristige Schäden und gesundheitliche Risiken abzudecken, eignet sich Verbraucherschützern zufolge eine private Berufsunfähigkeitsversicherung besonders gut. Denn sie springt ein, wenn Sie Ihr Einkommen verlieren – und zwar egal, ob daran eine schwerwiegende Erkrankung, ein Unfall oder ein seltener Impfschaden Schuld ist.

Allerdings ist eine solche Versicherung nicht für jeden praktikabel. Gerade ältere Menschen, die nicht mehr arbeiten, müssen sich nicht mehr vor Einkommensverlusten schützen.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • Verbraucherzentrale
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