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E-Bike Versicherung: So schützen Sie Ihr Rad optimal


Finanztip berät
Wie Sie Ihr Fahrrad richtig versichern

Von dpa
Aktualisiert am 13.06.2024Lesedauer: 3 Min.
Ein Mann steht vor einem FahrradVergrößern des Bildes
Ob mit Elektromotor oder ohne: Für den optimalen Versicherungsschutz gibt es zwei Möglichkeiten. (Quelle: Zacharie Scheurer/dpa-tmn/dpa-bilder)

Vor allem die boomenden E-Bikes machen das Fahrrad zu einem immer teureren Gefährt. Ein Schaden kann ganz schön ins Geld gehen. Wie Sie E-Bike, Lastenrad und Co. am besten versichern.

Kurz zusammengefasst:

  • Eine eigene Fahrradversicherung wird ab einem Wert von etwa 1.200 Euro empfohlen.
  • Fahrräder lassen sich über die Hausratversicherung oder eine eigene Police versichern.
  • Faustformel bei Versicherungslimit gibt maximale Entschädigung an.

Egal, ob mit Elektromotor oder ohne: Fahrräder boomen. Und sie können auch – gerade mit Motor – ganz schön ins Geld gehen. Doch wie versichert Sie Ihr Fahrrad eigentlich optimal? Das geht entweder über eine Hausratversicherung oder eine eigene Police. Wann ist was sinnvoll?

Als Faustregel nennt das Verbraucherportal "Finanztip": Wenn das Rad nicht so teuer ist und der Kaskoschutz weniger wichtig, geht die Absicherung am günstigsten über die Hausratversicherung. Das hat das Portal in einem Fahrradversicherungstest mit insgesamt 33 Anbietern untersucht. Eine eigene Fahrradversicherung lohne sich ab einem Wert von etwa 1.200 Euro. Diese zahlt dann je nach Tarif auch bei Unfällen oder Fremdeinwirkung – vergleichbar einer Kaskoversicherung beim Auto.

Wann der Schutz einer Hausratversicherung ausreicht

Bei einer Hausratversicherung ist das Rad in der Regel in der Wohnung oder im abgeschlossenen Keller gegen Diebstahl und Zerstörung mitversichert. Das heißt, zum Beispiel nach einem Einbruch oder einem Brand. Mit einer Fahrradklausel gilt der Schutz auch unterwegs oder draußen. Die Versicherung bezahlt dann auch, wenn das Fahrrad verschlossen an der Straße gestohlen wurde.

Manchmal kann diese Klausel in der Police schon integriert sein, woanders muss sie hinzugebucht werden. Dann kommt es auf den individuellen Vertrag an. Aber die Spanne ist groß: Oft sind die Räder laut "Finanztip" bis zu einer bestimmten Summe sogar beitragsfrei versichert – andere Anbieter wollen mehr als den doppelten Betrag.

Auf das Limit der Versicherung achten – nicht jeder Betrag wird ersetzt

Wichtig: Meist gilt in der Hausratversicherung fürs Fahrrad ein Limit von einem Prozent der Versicherungssumme. Liegt diese Summe für die Wohnung beispielsweise bei 60.000 Euro, werden beim Fahrrad nur maximal 600 Euro ersetzt – egal, wie teuer dieses war. Mit einer Faustformel können Versicherte das für ihren Vertrag ausrechnen und schauen, ob diese Summe für sie ausreicht oder das Fahrrad unterversichert ist:

  • Versicherungssumme Hausratversicherung x Maximalanteil für Fahrraddiebstahl (Prozentsatz) = Maximale Entschädigung.
  • Beispiel: 52.000 Euro x 1 Prozent = 520 Euro.

Das können spezielle Fahrradversicherungen bieten

Eine eigene Fahrradversicherung lohne sich ab einem Wert von etwa 1.200 Euro, so "Finanztest". Der konkrete Umfang der Leistungen hängt vom Anbieter und Tarif ab. Viele bieten einen Rundumschutz und versichern neben Diebstahl und Verlust auch die Reparatur von Schäden durch Unfälle, Stürze oder Unwetter und inkludieren sogar eine Pannenhilfe.

Für 21 Beispiele (Variation von Fahrrad-Typ, Postleitzahlen-Bereich, Zustand, Vorschäden) ermittelte "Finanztip" die Kosten eines guten Versicherungsschutzes. Das Ergebnis: Für Rennräder, E-Bikes oder Citybikes (Wert zwischen 800 und 1.900 Euro) liegen sie nah beieinander, ab etwa 55 Euro pro Jahr. Für ein deutlich teureres Lastenrad (5.000 Euro) war der Beitrag für eine Versicherung im Test mehr als doppelt so teuer (ab 122 Euro pro Jahr).

Gute Fahrradversicherungen sollten demnach folgende Punkte mindestens umfassen:

  • Diebstahlschutz ohne Nachtzeitklausel, inklusive Teilediebstahl und Diebstahl von Zubehör oder Gepäck bis 1.000 Euro pro Schadensfall und 300 Euro pro Teil
  • Entschädigung bis zur Versicherungssumme (Neuwertentschädigung) bis zum Alter von drei Jahren
  • Weitere abgesicherte Schäden: Vandalismus, Elementarschäden, Bedienfehler
  • Verschleiß bis drei Jahre mitversichert
  • Selbstbeteiligung maximal 50 Euro
Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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