Versicherung Chronisch Kranke: Reisetauglichkeit bescheinigen lassen
Im Urlaub krank zu werden, kann heikel sein. Wie sieht es aber aus, wenn chronisch Kranke reisen? Was müssen sie beachten – auch für die Versicherung?
Menschen mit chronischen Krankheiten wie Asthma oder Diabetes sollten vor Urlaubsantritt einen Arzt aufsuchen und sich eine Reise-Unbedenklichkeitsbescheinigung ausstellen lassen.
Darauf weist der Bund der Versicherten (BDV) hin. Denn ohne eine eindeutige Bescheinigung kann es passieren, dass die Auslandsreisekrankenversicherung im Krankheitsfall die Zahlung verweigert.
Wichtig ist dabei, dass der Arzt in der Bescheinigung genau angibt, welche Vorerkrankungen vorliegen und dass während der Reise keine Behandlungen dieser Krankheiten erwartet werden. Einige Versicherungsgesellschaften halten dafür ein Formblatt bereit, das vor Reiseantritt ausgefüllt wird.
In diesem Fall werden Kosten möglicherweise nicht erstattet
Chronisch Kranke sollten den Versicherungsschutz genau prüfen, denn oft greift die Versicherung nur bei einer "Verschlechterung einer bestehenden Erkrankung", wie die BDV erläutert. Was unter einer "Verschlechterung" fällt, ist jedoch nicht immer klar definiert. Bei medizinisch vorhersehbaren Behandlungen und Rücktransporten werden oft keine Kosten übernommen.
Sollte der Arzt von einer Reise abraten, sollten Betroffene ihre Pläne überdenken. Kommt es im Urlaub zu gesundheitlichen Problemen, die mit der chronischen Erkrankung im Zusammenhang stehen, können Behandlungs- und Transportkosten möglicherweise nicht erstattet werden. Daher empfiehlt sich eine genaue Abklärung des Versicherungsschutzes vor Reisebeginn.
- Nachrichtenagentur dpa