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Rechtsschutzversicherung kündigen: Das müssen Sie bei den Fristen beachten


Fristen beachten
Wie kündige ich meine Rechtsschutzversicherung?

t-online, Gabriele Borgelt

Aktualisiert am 13.11.2023Lesedauer: 3 Min.
Mit einer guten Begründung können Sie Ihren Rechtsschutz auch nach der Frist kündigen.Vergrößern des Bildes
Mit einer guten Begründung können Sie Ihren Rechtsschutz auch nach der Frist kündigen. (Quelle: ArLawKa AungTun/getty-images-bilder)
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Zögern Sie nicht, wenn Sie den Vertrag mit einer Rechtsschutzversicherung kündigen wollen – es könnte schon eine Frist abgelaufen sein.

Die Kündigungszeit einer Rechtsschutzversicherung beträgt in der Regel drei Monate zum Ende der Vertragslaufzeit und sie muss schriftlich erfolgen. Doch wie formuliert man die Kündigung richtig? Und was können Sie tun, wenn die Frist bereits verstrichen ist?

Außerordentliche Kündigung

Ist die Dreimonatsfrist schon abgelaufen, können Sie versuchen, eine außerordentliche Kündigung zu erwirken. Das heißt, Sie können das Vertragsverhältnis mit der Versicherung mit sofortiger Wirkung kündigen. Dazu müssen allerdings Gründe vorliegen, die eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen.

  1. Beitragserhöhung: Fordert der Versicherer einen höheren Beitrag, haben Sie ein Recht auf außerordentliche Kündigung. Sie muss innerhalb von vier Wochen, nachdem Sie von der Erhöhung in Kenntnis gesetzt wurden, erfolgen und gilt ab sofort oder ab Anpassung des neuen Beitrags. Doch Vorsicht: Wenn nur die Versicherungssteuer angepasst wird, besteht kein Recht auf außerordentliche Kündigung.
  2. Versicherungsfall: Nach jedem Versicherungsfall haben Sie ein Recht auf Kündigung. Vielleicht möchten Sie die Rechtsschutzversicherung abstoßen, weil der Versicherer die Kostenübernahme abgelehnt hat. Dann haben Sie die Möglichkeit, zu kündigen. Wichtig: Nach zwei Schadensfällen innerhalb von zwölf Monaten kann auch der Versicherer das Vertragsverhältnis auflösen.
  3. Laufzeit von über drei Jahren: Ein Kalenderjahr gilt als Laufzeit für eine Rechtsschutzversicherung, die ohne Kündigung automatisch verlängert wird. Sind drei Jahre verstrichen, gilt zum Ende des dritten Jahres (drei Monate Frist) ein besonderes Kündigungsrecht, eine sogenannte fristgerechte Ablauf-Kündigung.
  4. Wegfall des versicherten Risikos: Haben Sie beispielsweise Ihr Auto verkauft und ist Verkehrsrechtsschutz Bestandteil Ihrer Versicherung, können Sie diesen Teil Ihrer Rechtsschutzversicherung außerordentlich kündigen.
  5. Todesfall: Ist der Versicherungsnehmer gestorben, steht den Erben innerhalb eines Monats ein Sonderkündigungsrecht zu.

Wie formuliere ich die Kündigung?

Eine ordnungsgemäße Kündigung muss Folgendes enthalten:

  • Absender: Ihr Name, Ihre Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse, falls vorhanden
  • Empfänger: Name Ihrer Versicherungsgesellschaft, Adresse
  • Betreff: "Kündigung der Rechtsschutzversicherung"
  • Versicherungsnummer: Die Nummer Ihrer Rechtsschutzversicherung
  • Kündigungsdatum: Der Tag, an dem die Kündigung wirksam sein soll (Tag, Monat, Jahr)
  • Unterschrift: Ihre persönliche Unterschrift

Beispieltext für eine Kündigung

Ihren Text können Sie etwa so formulieren:

"Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich meine Rechtsschutzversicherung (Nr.) zum (Datum) außerordentlich aufgrund der von Ihnen angekündigten Beitragserhöhung zum nächstmöglichen Termin. Bitte bestätigen Sie den Eingang dieses Schreibens sowie den Kündigungstermin. Von Rückholbemühungen bitte ich abzusehen."
Datum, Unterschrift

Bewahren Sie eine Kopie Ihres Schreibens auf und achten Sie darauf, dass die Dreimonatsfrist, falls Sie normal kündigen, nicht durch eventuelle Verspätungen bei der Zustellung überschritten werden kann.

Bekomme ich Geld zurück?

Wenn im Voraus bezahlt wurde, ist es möglich, dass Beiträge anteilig zurückgezahlt werden – das jedoch entnehmen Sie am besten Ihrem Versicherungsvertrag, da die Bedingungen von Anbieter zu Anbieter unterschiedlich sind.

Kündigen, aber ein Verfahren läuft noch – geht das?

Falls in Ihrem Vertrag nichts Gegenteiliges vereinbart wurde, können Sie die Versicherung grundsätzlich auch dann kündigen, wenn ein Verfahren noch nicht abgeschlossen ist. Der Versicherer muss die Kosten dafür bis zum Ende des Rechtsstreits im Rahmen der zugesagten Leistungen übernehmen.

Es gibt allerdings Ausnahmen – beispielsweise, wenn der Versicherungsnehmer grob fahrlässig gehandelt hat. Bedenken Sie jedoch die Konsequenzen, wenn Sie während eines Verfahrens aus der Versicherung aussteigen möchten:

  1. Die neue Rechtsschutzversicherung übernimmt keine Kosten für ein laufendes Verfahren.
  2. Es könnte zu Karenzzeiten von mindestens drei Monaten kommen, bevor die neue Versicherung in Kraft tritt.
  3. Der Versicherer könnte die außerordentliche Kündigung als Vertragsbruch ansehen und den Versicherungsnehmer auf Schadensersatz verklagen.

Neuen Vertrag vor der Kündigung abschließen

Falls Sie einen neuen Anbieter im Auge haben, ist es ratsam, den neuen Vertrag mit ihm schon abzuschließen, bevor Sie den alten kündigen. Meistens verzichtet der Anbieter auf die obligatorischen Wartezeiten. Am besten vereinbaren Sie den Wartezeit-Verzicht schriftlich mit dem neuen Versicherer. Natürlich sollten Sie sich, bevor Sie wechseln, gründlich die Tarife der verschiedenen Versicherungsunternehmen anschauen und sie miteinander vergleichen.

Sind bereits beim Vorversicherer Schäden angefallen, ist es ratsam, dem Neuantrag eine Schadenaufstellung des alten Versicherers beizufügen, da ein Antrag abgelehnt werden kann oder individuelle Selbstbehalte vereinbart werden können. Auch ist es möglich, dass der Nachversicherer einzelne Bausteine des Schutzes ablehnt, wenn die Schadenquote zu hoch ist. Am besten besprechen Sie diese Fälle vorab mit dem neuen Versicherer.

Den Versicherungsvertrag studieren

Zugegeben, es ist lästig, sich durch das Kleingedruckte eines manchmal seitenlangen Versicherungsvertrages zu arbeiten, aber es ist notwendig. Manche Ihrer Fragen erledigen sich von selbst, wenn Sie dort einmal hineinschauen.

Dazu kommt, dass die Verträge einer Rechtsschutzversicherung nicht genormt sind, sondern sich voneinander sehr unterscheiden können. Sie können sich natürlich auch von einem Versicherungsberater direkt informieren lassen.

Transparenzhinweis
Verwendete Quellen
  • finanztip.de: "Wann Du kündigen darfst – und wann die Versicherung" (Stand: 04.08.2022)
  • Eigene Recherche
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