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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Warenwert als Maß Wann muss man Zoll bezahlen?

Bestellen Sie online Waren aus dem Ausland, kommen neben dem Kaufpreis oft noch Mehrkosten auf Sie zu. Wir erklären, wann Sie Zoll zahlen müssen.
Haben Sie online ein Produkt bestellt und warten Sie schon ungeduldig auf die Sendung, kann es sein, dass mit ihr auch eine Zahlungsaufforderung eintrifft. Abhängig vom Herkunftsland und dem Warenwert können zum Kaufpreis noch weitere Abgaben für den Zoll hinzukommen, sodass der Gesamtpreis steigt. Doch wann müssen Sie Zoll zahlen und wie hoch fällt die Abgabe aus?
Zoll zahlen: Danach richtet es sich
Kaufen Sie Waren außerhalb der EU, zahlen Sie auf diese zusätzliche Abgaben – egal, ob Sie als Privatperson oder im Namen eines Unternehmens bestellen. Für Waren mit einem Sachwert von unter 150 Euro zahlen Sie keinen Zoll. Auch bei diesen müssen sie allerdings für die Einfuhrumsatzsteuer in Höhe von 7 oder 19 Prozent aufkommen. Das gilt seit 2021 auch für Waren mit einem Wert von unter 22 Euro.
Für Waren ab einem Wert von 150 Euro zahlen Sie zusätzlich einen Zollsatz. Bei Verbrauchsgütern wie Alkohol, Kaffee und Tabakwaren kommen noch sogenannte Verbrauchssteuern hinzu.
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So hoch kann der Zoll ausfallen
Wie hoch der Zoll ab einem Warenwert von 150 Euro genau ausfällt, hängt von dem Produkt ab, das Sie bestellt haben. Bei Kleidung können beispielsweise zwölf Prozent auf Sie zukommen, was bei einem Wert von 150 Euro einen Aufpreis von 18 Euro ergibt. Haben Sie einen Monitor bestellt, kann der Zollsatz sogar bei 14 Prozent liegen.
Hinweis: Weitere Beispiele finden Sie auf der Zoll-Webseite.
Zusätzlich erheben Paketdienste oft eine Auslagen- oder Servicepauschale, wenn Sie die Zollabwicklung für Sie übernehmen. Die Pauschalhöhe legt jeder Paketdienst selbst fest. Bei der DHL sind es etwa 7,50 € (Stand: April 2025).
Böse Überraschungen vermeiden
Damit Sie am Ende Ihrer Bestellung nicht vom Mehrpreis überrascht sind, hat der Zoll auf seiner offiziellen Webseite einen Abgabenrechner installiert. Dort geben Sie das gekaufte Produkt, das Herkunftsland sowie den bezahlten Preis ein. Anhand dieser Werte lässt sich die Summe errechnen, die beim Zoll zusätzlich anfällt.
Tipp: Die Verbraucherzentrale empfiehlt, sich vorab genau über das Herkunftsland des bestellten Produkts zu informieren. Vermeintlich günstige Schnäppchen können sonst schnell zur Kostenfalle werden.
- Eigene Recherche
- zoll.de: "Internetbestellungen"
- verbraucherzentrale.de: "Zoll und E-Commerce: Einfuhrabgaben für Käufe aus Nicht-EU-Ländern"