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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Frist endet bald Letzte Chance – so beantragen Sie den Heizkosten-Zuschuss
Wer mit Öl, Holz oder Flüssiggas heizt, kann unter Umständen noch bis zum 20. Oktober Heizkostenhilfe beantragen. Doch nicht jeder hat Anspruch.
Haushalte, die mit Öl, Holzpellets, Kohle oder Flüssiggas heizen, sollten sich jetzt sputen: Nur noch bis zum 20. Oktober können Sie Geld aus dem Härtefallfonds beantragen. Prüfen Sie jedoch vorher, ob Sie überhaupt berechtigt sind, die Hilfen zu erhalten.
Heizkosten-Zuschuss: Wer bekommt ihn?
Sie müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllen, um an die Heizkostenhilfe vom Staat zu kommen. In der Regel erhalten Sie den Zuschuss, wenn
- Sie zwischen dem 1. Januar und 1. Dezember 2022 mindestens einmal sogenannte nicht leitungsgebundene Energieträger wie Heizöl, Holzpellets, Holzhackschnitzel, Holzbriketts, Scheitholz, Kohle, Koks oder Flüssiggas geliefert bekommen haben
- und mehr als doppelt so viel wie im Vorjahr dafür ausgeben mussten.
Teilweise können Sie auch Geld erhalten, wenn die Lieferung erst nach dem 1. Dezember 2022 erfolgte. Solange die Bestellung spätestens am 31. März 2023 bei Ihnen war, liegt es im Ermessen der Bundesländer, ob sie Ihre Rechnung zulassen. Beispielsweise ist das in Bayern möglich.
In Berlin können Sie auch Rechnungen mit Datum bis 31. Dezember 2022 einreichen, sofern Sie diese per Überweisung beglichen haben. Zudem müssen Sie den Energieträger zwingend 2022 bestellt und geliefert bekommen haben.
Wie viel Geld gibt es?
Der Bund übernimmt 80 Prozent der Kosten, die oberhalb der Verdopplung liegen. Die Untergrenze liegt bei 100 Euro, die Obergrenze bei 2.000 Euro. Dem Antrag müssen Sie auch Ihre Brennstoffrechnung und einen Zahlungsnachweis beilegen, etwa einen Kontoauszug. Bei Wohngebäuden mit mehreren Parteien muss sich der Vermieter um die Hilfen kümmern und sie an die Mieter weitergeben.
Woher weiß ich, ob ich Anspruch habe?
Die Bundesregierung hat für alle Brennstoffe einen Referenzpreis für das Jahr 2021 festgelegt. Sehen Sie auf Ihrer Rechnung, dass Sie 2022 mehr als das Doppelte dieses Preises gezahlt haben, haben Sie Anspruch auf die Härtefallhilfen. Es gelten folgende Vergleichspreise für 2021 inklusive Mehrwertsteuer:
- Heizöl: 71 Cent pro Liter
- Flüssiggas: 57 Cent pro Liter
- Holzpellets: 24 Cent pro Kilogramm
- Kohle/Koks: 36 Cent pro Kilogramm
- Scheitholz: 85 Euro pro Raummeter
- Holzbriketts: 28 Cent pro Kilogramm
- Holzhackschnitzel: 11 Cent pro Kilogramm
Eine Ausnahme bildet Berlin: Das Land hat das Antragsverfahren bereits Ende Januar gestartet und niedrigere Hürden eingebaut. Dort sollen Sie bereits eine Erstattung erhalten, wenn der Brennstoff im Jahr 2022 um mehr als 70 Prozent teurer war als 2021. Bei Kohle gilt dort mit 10 Cent pro Kilogramm zudem ein deutlich anderer Referenzpreis als in den übrigen Bundesländern.
Ob Sie antragsberechtigt sind, können Sie auch online prüfen. Die Verbraucherzentrale bietet einen Rechner, der Ihre mögliche Energieentlastung ermittelt.
Wo kann ich den Heizkosten-Zuschuss beantragen?
Das hängt davon ab, in welchem Bundesland Sie wohnen. Die meisten Länder nehmen am Service-Portal Driveport teil. Dazu zählen Baden-Württemberg, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen, Mecklenburg-Vorpommern, Niedersachsen, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen, Sachsen-Anhalt, Schleswig-Holstein und Thüringen.
In Bayern ist das Staatsministerium für Familien, Arbeit und Soziales für den Heizkosten-Zuschuss zuständig. Den Antrag stellen private Haushalte über ein eigenes Online-Portal. Dafür benötigen Sie ein Elster-Zertifikat.
Auch Nordrhein-Westfalen hat für die Härtefallhilfe ein eigenes Portal aufgesetzt. Zuständig ist das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung. Um sich zu authentifizieren, ist eine Bund-ID oder Elster-ID nötig.
In Berlin stellen Sie Ihren Antrag für die "Heizkostenhilfe Berlin" bei der Investitionsbank Berlin.
Allen Bundesländern ist gemein, dass sie Ihnen für den Antrag bis zum 20. Oktober 2023 Zeit gewähren. Die Bearbeitungszeit soll etwa sechs Wochen betragen.
- Eigene Recherche
- bmwk.de: "FAQs zu den 'Härtefallhilfen für Privathaushalte wegen stark gestiegener Energiekosten für nicht leitungsgebundene Energieträger'"
- stmas.bayern.de: "Härtefallhilfen für nicht leitungsgebundene Energieträger"
- verbraucherzentrale.de: "Rechner: Ihr Anspruch auf Hilfe für Öl-, Flüssiggas- oder Pelletheizung"
- mhkbd.nrw: "Finanzielle Hilfen für Pellets, Heizöl und Flüssiggas"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa