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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Grabpflege Wer darf über ein Grab bestimmen? Orientierungsmöglichkeiten
Manchmal sorgt die Pflege eines Grabs für Streit. Wer darf bestimmen, wie und durch wen die letzte Ruhestätte gestaltet wird? Wir klären auf.
Ist ein geliebter Mensch gestorben, fallen viele organisatorische Dinge an – auch wenn Ihnen in Ihrer Trauer der Kopf ganz woanders steht. Neben der Beerdigung muss auch geplant werden, wie der Grabstein und das Grab aussehen sollen. In Ihrer Familie hat jeder eine andere Meinung dazu? Es ist klar geregelt, wer über ein Grab bestimmen darf.
Wer über die Grabgestaltung entscheidet
Ob Steinplatte, schlichter Grabstein oder auffällige Grünpflanzen: Ist der Wille des Verstorbenen bekannt, steht dieser bei der Gestaltung des Grabs an erster Stelle. In einer Bestattungsverfügung sind diese Informationen zu finden. Gibt es solch ein Dokument nicht, ist im Totenfürsorgerecht geregelt, wer den Grabstein kauft und das Grab bepflanzt.
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Die nächsten Angehörigen bestimmen
Hat der Verstorbene es nicht anders festgelegt, wird das Grab von der Person gestaltet, die Eigentümer des Grabplatzes und somit Nutzungsberechtigter ist. Das ist in der Regel ein Erbe wie der Ehepartner, die Kinder oder die Eltern. Wer das Grab von der Stadt oder Gemeinde gekauft hat, bestimmt über die Optik. Die Grabpflege kann jedoch auch nach Absprache auf eine andere Person übertragen werden.
Es kann also passieren, dass der Mutter eines Verstorbenen untersagt wird, Blumen oder Schmuck am Grab zu platzieren, wenn die Ehefrau die Eigentümerin des Grabplatzes ist. Besuche am Grab sind jedoch für alle erlaubt.
Friedhofsregeln beachten
Wie ein Grab angelegt wird und welche Pflanzen und Lichter es schmücken, legt auch die jeweilige Friedhofsordnung fest. Manche Friedhofssatzungen haben klare Vorgaben zum Material und den Maßen der Grabsteine, zu Begrenzungssteinen, Abdeckungen mit Kies oder Steinplatten. Auch sehr große Sträucher und Bäume sind meist untersagt.
Kommt es zum Streit darüber, wer das Grab pflegen und etwas dort ablegen darf, denken Sie stets daran, im Sinne des Verstorbenen zu handeln.