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Kinderzuschlag 2025: Wer Anspruch hat und wie man ihn beantragt


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Oft verschmähte Leistung
Wer mehr als 3.500 Euro zusätzlich vom Staat bekommt


Aktualisiert am 03.01.2025Lesedauer: 2 Min.
Eine Frau hält Geldscheine (Symbolbild): Für Anspruchsberechtigte gibt es auf Antrag bis zu 292 Euro im Monat.Vergrößern des Bildes
Geldscheine (Symbolbild): Für Anspruchsberechtigte gibt es auf Antrag bis zu 292 Euro im Monat – oder 3.504 Euro im Jahr. (Quelle: dragana991/getty-images-bilder)
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Es gibt eine staatliche Leistung, die nur die wenigsten Deutschen nutzen, obwohl sie Anspruch darauf haben. Und die ist 2025 noch mal gestiegen.

Wer Kinder hat, weiß: Vom Staat gibt es Unterstützung in Form von Kindergeld. Doch das ist noch nicht alles. Familien mit geringem Einkommen können zusätzlich den Kinderzuschlag erhalten. Doch diese Leistung scheint weitgehend unbekannt zu sein.

Nach Aussage von Bundesfamilienministerin Lisa Paus (Grüne) nutzt sie nur etwa jeder Dritte, der Anspruch darauf hat. Schätzungen zufolge entgeht so mehreren hunderttausend Kindern in Deutschland zusätzliches Geld.

Das gilt umso mehr, als der Kinderzuschlag 2025 ein weiteres Mal leicht gestiegen ist: von bis zu 292 Euro auf bis 297 Euro pro Monat und Kind. 2023 lag der Höchstbetrag noch bei 250 Euro. Im Jahr sind so also bis zu 3.564 Euro zusätzlich zum Kindergeld möglich. Familien mit niedrigem Einkommen, die den Höchstbetrag bekommen, stehen dann zusammen mit dem Kindergeld insgesamt bis zu 552 Euro im Monat für ein Kind zur Verfügung. Auch das Kindergeld ist 2025 leicht um 5 Euro gestiegen.

Kinderzuschlag: Wer hat Anspruch?

Anspruch auf den Kinderzuschlag haben Sie grundsätzlich, wenn Ihr Einkommen nicht für die gesamte Familie reicht. Konkret müssen Sie folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind alleinerziehend und verdienen mindestens 600 Euro brutto im Monat.
  • Mit einem Partner zusammen kann der Anspruch ab einem Einkommen von 900 Euro brutto bestehen.
  • Das Kind muss in Ihrem Haushalt leben.
  • Das Kind muss jünger als 25 Jahre und nicht verheiratet oder verpartnert sein.
  • Sie erhalten Kindergeld.
  • Sie bekommen weder Bürgergeld noch Sozialhilfe.
  • Ihr Einkommen muss außerdem zusammen mit dem Kinderzuschlag und gegebenenfalls Wohngeld so hoch sein, dass Sie Ihren Lebensunterhalt decken können.
  • Ihr Vermögen darf die Freigrenze von 55.000 Euro bei zwei Personen im Haushalt und 15.000 Euro für jedes weitere Haushaltsmitglied nicht übersteigen.

Ob Sie Anspruch auf den Kinderzuschlag haben, könne Sie mit dem KiZ-Lotsen auf der Webseite der Bundesagentur für Arbeit prüfen. Dort können Sie die Leistung auch beantragen. Haben Sie einen digitalen Personalausweis (E-ID), funktioniert das auch komplett papierlos. Lesen Sie hier, was der E-Personalausweis alles kann und wie Sie ihn aktivieren.

Achtung: Der KiZ-Lotse berechnet nicht die Höhe des Kinderzuschlags. Wenn Sie einen Antrag auf Kinderzuschlag stellen, informiert Sie die Arbeitsagentur anschließend, ob Sie ihn erhalten und, falls ja, in welcher Höhe.

Welche Unterlagen benötige ich für den Antrag?

Den Kinderzuschlag gibt es nur auf Antrag. Das funktioniert online bei der Bundesagentur für Arbeit (siehe oben) oder Sie drucken dieses Antragsformular für den Kinderzuschlag aus, unterschreiben es und senden es per Post oder Fax an die Familienkasse, die für Ihren Wohnort zuständig ist.

Folgende Unterlagen müssen Sie dem Antrag beifügen:

  • Verdienstbescheinigung des Arbeitgebers,
  • Einkommensnachweise wie Renten-, Elterngeld- oder Bafög-Bescheid,
  • gegebenenfalls Unterhaltsnachweise (zum Beispiel auf Kontoauszügen),
  • gegebenenfalls Wohngeldbescheid,
  • aktuellen Nachweis der Unterkunftskosten (zum Beispiel Mietvertrag).

Eigentlich hätte der Kinderzuschlag ab 2025 automatisch allen zufließen sollen, die Anspruch auf ihn haben. Denn dann sollte die Kindergrundsicherung bisherige Leistungen wie das Kindergeld, Leistungen aus dem Bürgergeld für Kinder oder eben den Kinderzuschlag bündeln. Darauf konnte sich die Ampelkoalition allerdings nicht verständigen.

Verwendete Quellen
  • Mit Material der Nachrichtenagentur dpa
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