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Postbank Freistellungsauftrag: Vorteile und Vorgehen


Finanzen im Blick
Freistellungsauftrag bei der Postbank – die wichtigsten Schritte

t-online, Kerstin Helbig

Aktualisiert am 06.09.2024Lesedauer: 2 Min.
PostbankVergrößern des BildesUnter Ausnutzung des Sparerpauschalbetrages können Sie so pro Jahr eine bestimmte Summe an Kapitalerträgen steuerfrei bekommen. (Quelle: Marijan Murat/dpa/dpa-bilder)

Für Steuern auf Kapitalerträge gibt es Freibeträge, die die Bank aber nicht automatisch anerkennt. Sie müssen den Postbank Freistellungsauftrag einrichten.

Der Postbank einen Freistellungsauftrag zu erteilen, kann sich lohnen. Fallen Zinserträge an, werden die im Rahmen der Höhe des Freibetrages anfallenden Abgeltungssteuern nicht automatisch an das Finanzamt überwiesen. Sie möchten wissen, wie Sie Freistellungsaufträge erteilen, einsehen, ändern oder kündigen können? Wir klären in diesem Artikel die Fakten.

Was bringt mir ein Freistellungsauftrag bei der Postbank?

Haben Sie einen Freistellungsauftrag erteilt, wird die Bank innerhalb dieser Summe keine Kapitalertragssteuer, keinen Solidaritätszuschlag und, sofern gegeben auch keine Kirchensteuer an das Finanzamt abführen. Unter Ausnutzung des Sparerpauschalbetrages können Sie so pro Jahr eine bestimmte Summe an Kapitalerträgen steuerfrei bekommen. Der Sparerfreibetrag und die Werbungskostenpauschale ergeben den Sparerpauschalbetrag. Dieser liegt bei 1.000 Euro pro Person.

Ein Freistellungsauftrag besitzt für alle bei der Postbank geführten Anlage- und Sparkonten Gültigkeit. Freistellungsaufträge lassen sich nicht auf einzelne Konten und Depots beschränken.

Wie erteile ich der Postbank einen Freistellungsauftrag?

Dies geht ganz einfach über das Online-Banking der Bank. Bei gemeinsamer Veranlagung ist es ratsam, eine Filiale vor Ort aufzusuchen oder das online zur Verfügung gestellte PDF-Formular zu verwenden und unterschrieben in der Filiale abzugeben. Spätestens 15 Werktage vor Gutschrift der Zinsen muss das Formular der Bank vorliegen.

Postbank-Freistellungsauftrag einsehen und ändern

Freistellungsaufträge können jederzeit online eingesehen und auch geändert werden.

Dies funktioniert in folgenden einfachen Schritten:

  1. Einloggen in das Online-Banking der Postbank
  2. Klicken auf "Service"
  3. Klicken auf "Freistellungsauftrag"
  4. Klicken auf "Freistellungsauftrag anzeigen"

Sie können sich alternativ auch über Ihre Telefon-Banking-PIN bei der Postbank-Hotline anmelden. Die Rufnummer hierfür lautet: 0228 5500 5500.

Postbank Freistellungsauftrag kündigen und löschen

Freistellungsaufträge mit der Postbank können zum Ende des Kalenderjahres gekündigt werden. Dies kann formlos auf dem Postweg oder online geschehen. Aus dem Schreiben müssen die persönlichen Kundendaten und die Aufforderung des Widerrufs hervorgehen. Ebenso sollten Sie die Bitte um schriftliche Bestätigung der Kündigung im Schreiben erwähnen.

Kündigungen auf dem Postweg sind an eine der folgenden Adressen zu richten:

Um Ihren Postbank Freistellungsauftrag zu löschen, ist eine vorherige Kündigung erforderlich.

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