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Bankbürgschaft: Alle Avalkredit-Vorteile auf einen Blick


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Hohe Kreditwürdigkeit
Bankbürgschaft: Was ist das?


Aktualisiert am 26.09.2023Lesedauer: 4 Min.
Paar unterschreibt einen Mietkautionsvertrag bei der Hausbank.Vergrößern des Bildes
Avalkredit abschließen (Symbolbild): Banken übernehmen Bürgschaften für eine Mietkaution und entlasten damit Mieter. (Quelle: AntonioGuillem)

Wenn eine Bank mit ihrer Bonität für Sie bürgt, fließt zwar kein Geld. Aber im Falle einer Zahlungsunfähigkeit muss die Bank für Sie einstehen.

Der Vermieter fordert für die neue Wohnung eine Mietkaution, dreimal so hoch wie die Kaltmiete. Und das zuzüglich zur ersten Miete einschließlich Nebenkosten. Dabei hat der Umzug an sich schon eine Menge Geld gekostet. Das könnte Ihr Bankkonto an die Belastungsgrenze bringen. Eine Bankbürgschaft oder ein Avalkredit kann in solchen Fällen helfen, wenn auf einen Schlag viel Geld benötigt wird – und das ist günstiger, als einen Kredit aufzunehmen.

Was ist eine Bankbürgschaft?

In § 765 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) sind vertragstypische Pflichten bei der Bürgschaft geregelt. Wer eine Bürgschaft übernimmt, erklärt sich bereit, für eine andere Person einzustehen, die möglicherweise nicht in der Lage ist, ihre Schulden gegenüber einem Kreditgeber, zum Beispiel einer Bank, zu begleichen. Grund für eine Bürgschaft ist die fehlende Bonität eines Kreditnehmers.

Bei einer Bankbürgschaft verhält sich die Sache etwas anders. Anstelle des privaten Bürgen übernimmt entweder eine Bank oder eine Versicherung die Bürgschaft. Die Bank oder die Versicherung fungiert dabei als Bürge, und in dieser Funktion stellt sie damit einem Dritten ihre eigene Kreditwürdigkeit zur Verfügung. Die Bankbürgschaft ist kein Geldkredit, sondern eine Eventualverpflichtung – also eine verpflichtende Zahlung, die noch nicht fällig ist, aber in Zukunft fällig werden kann.

Ist eine Bank der Bürge, dann spricht man auch von einem Avalkredit, Bankaval oder von einer Bankbürgschaft. Der Ausdruck Aval leitet sich vom italienischen "avallo" ab, was so viel heißt wie Zustimmung, Anerkennung oder Bestätigung. Ganz ähnlich funktioniert das Prinzip bei einer Versicherung, nur dass es hier Kautionsversicherung oder Bürgschaftsversicherung heißt.

Bankbürgschaften sind ein beliebtes Instrument der Unternehmensfinanzierung. Aber auch im privaten Bereich sind sie sinnvoll.

Fallbeispiel

Jeder Bürgschaft liegt ein typisches Dreiecksverhältnis zwischen Bürge, Gläubiger und Schuldner zugrunde. Der Schuldner (Auftragnehmer) kann sowohl eine Privatperson als auch ein Unternehmen sein.

Im Beispiel eines privaten Schuldners möchte ein Ehepaar in eine neue Wohnung ziehen. Es benötigt für die Kaution in Höhe von drei Monatsmieten 4.500 Euro, die zum Tag des Einzugs auf dem Kautionskonto des Vermieters sein müssen. Zudem muss das Ehepaar am gleichen Tag die erste Monatsmiete in Höhe von 1.500 Euro zuzüglich Nebenkosten von 350 Euro an den Vermieter überweisen. Es werden auf einen Schlag 6.350 Euro fällig.

Das Ehepaar hat ab Unterschrift des Mietvertrages die Möglichkeit, über eine Bank einen Avalkredit in Höhe der Mietkaution zu beantragen. Die Bank fungiert als Bürge und stellt dem Vermieter eine Bürgschaftsurkunde im Geldwert der Kaution aus.

Im Ergebnis ist das Ehepaar (Schuldner) von der Zahlung in Höhe von 4.500 Euro an den Vermieter befreit, da die Bank für den Betrag bürgt. Für diese Leistung muss das Ehepaar eine im Kautionsversicherungsvertrag oder Avalkreditvertrag vereinbarte Provision an die Bank bezahlen. Zwischen Vermieter (Gläubiger) und der Bank (Bürge) besteht ab diesem Zeitpunkt das Bürgschaftsverhältnis.

Der Vermieter kann in dem Fall, dass das Ehepaar seinen vertragsgemäßen Verpflichtungen wie fristgerechte Mietzahlungen einschließlich Nebenkosten sowie pfleglichen Umgang mit dem Eigentum des Vermieters nicht nachkommt, die Auszahlung der Kaution von der Bank verlangen. Die Bank muss als Bürge für das Ehepaar einstehen und den Vermieter entschädigen.

Unterschiedliche Arten von Bürgschaften

Der Anwendungsbereich von Bürgschaften ist weit gefasst. Jede Art von Bürgschaft ist abhängig von dem Sachverhalt, für den eine Sicherheit verlangt wird. Die bereits erwähnte Mietbürgschaft ist nur ein Beispiel von vielen. Mehr darüber erfahren Sie hier.

Darüber hinaus gibt es Vorauszahlungsbürgschaften, Prozessbürgschaften, Zollbürgschaften, Gewährleistungsbürgschaften und Anzahlungsbürgschaften, um nur einige zu nennen.

Vorteile einer Bankbürgschaft

Im beschriebenen Fall der Mietbürgschaft wird ein Mieter davon entbunden, Bargeld zu hinterlegen, solange das Mietverhältnis andauert. Damit wird seine finanzielle Belastung deutlich gesenkt. Das auf einem Mietkautionskonto hinterlegte Geld bleibt zur freien Verfügung und kann sogar anderweitig gewinnbringend angelegt werden. Dank der Mietbürgschaft ist es nicht notwendig, einen Kredit zur Finanzierung der Kaution aufzunehmen. Zudem ist die Gebühr für die Mietbürgschaft weitaus günstiger als ein Kredit.

Für den Vermieter wiederum verspricht eine Bankbürgschaft weniger Zeit- und Arbeitsaufwand für die Einrichtung eines Mietkautionskontos sowie die von der Bank garantierte Sicherheit, für den Fall der Zahlungsunfähigkeit des Mieters an sein Geld zu gelangen.

Kosten einer Bankbürgschaft

Kosten für eine Bankbürgschaft liegen je nach Anbieter zwischen einem und fünf Prozent der Auftragssumme. Darüber hinaus sind die Art der Bürgschaft, die voraussichtliche Laufzeit, die Höhe des verbürgten Geldbetrags und die Bonität des Antragstellers entscheidend.

Die erhobenen Gebühren sind keine Zinsen, sondern werden als Provision bezeichnet. Bei einer Mietbürgschaft würden bei einer Kaution in Höhe von 4.500 Euro und drei Prozent Provision pro Jahr 135 Euro anfallen. Es können zusätzliche Abschlussgebühren und Kontoführungsgebühren erhoben werden. Einige Kreditinstitute erlauben sogar eine viertel- oder halbjährige Zahlung der Provision.

Wann endet eine Bankbürgschaft?

Eine Bankbürgschaft endet, wenn der Zweck der Bürgschaft entfällt. Würde das Ehepaar im oben genannten Fallbeispiel seinen Mietvertrag kündigen und es bestehen keine Forderungen des Vermieters aus dem Mietverhältnis, ist er verpflichtet, die Bürgschaftsurkunde an die Bank zurückzusenden. Damit erlischt der Bürgschaftsvertrag.

Verwendete Quellen
  • Eigene Recherche
  • buergschaften.ws/buergschaften
  • sparkasse.de: "Avalkredit"
  • verivox.de: "Avalkredit"
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