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Vorgetäuschter Eigenbedarf: Das kann richtig viel Geld kosten


Mieter und Vermieter
Vorgetäuschter Eigenbedarf: Das kann richtig viel Geld kosten

t-online, Andreas Lachmann

24.05.2023Lesedauer: 2 Min.
Wird der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, kann das für den Vermieter unangenehm werden.Vergrößern des Bildes
Wird der Eigenbedarf nur vorgetäuscht, kann das für den Vermieter unangenehm werden. (Quelle: Lacheev/getty-images-bilder)

Wenn Mieter unerwartet eine Kündigung vom Vermieter erhalten, ist der Schock groß. Man kann sich aber dagegen wehren. Vermieter sollten also aufpassen.

Der Gesetzgeber hat eine Reihe von Maßnahmen getroffen, um das Verhältnis zwischen Mieter und Vermieter zu regeln. Wer gegen diese Gesetze verstößt, kann bei einem Gerichtsprozess eine Menge Geld verlieren. Wir erklären, worauf Sie achten sollten.

Was ist eigentlich Eigenbedarf?

Jeder Eigentümer hat das Recht, frei über seinen Besitz zu verfügen. Ist das Objekt allerdings vermietet, verliert der Eigentümer am Objekt rechtlich den Besitz daran. Der neue Besitzer ist in diesem Fall der Mieter, der dafür als Ausgleich an den Eigentümer oder Vermieter eine monatliche Miete bezahlt. Möchte der Vermieter wieder in den Besitz der Mietsache kommen, um diese selbst zu nutzen, spricht man von Eigenbedarf. Und dieser muss korrekt beim Mieter angemeldet werden, sonst droht Ärger.

Der Vermieter muss es beweisen

Am besten erledigen Sie alles schriftlich. Im Schreiben an den Mieter sollte der Vermieter nachvollziehbare Gründe nennen, warum er die Mietsache wieder in Besitz nehmen möchte. Die Beweislast liegt beim Vermieter und dieser muss seinen Willen ordentlich gegenüber dem Mieter erklären, um sich nicht strafbar zu machen.

Mieter haben viele Rechte

Als Vermieter sollten Sie also keine unangemessene Verhaltensweise gegenüber dem Mieter zeigen. Wer sich als Mieter ungerecht behandelt fühlt, kann gegen den Vermieter vorgehen. Am besten ist es daher, einen Anwalt aufzusuchen, besonders wenn der Verdacht im Raum steht, dass der Eigenbedarf nur vorgetäuscht wurde. Mieter haben dann Anspruch auf Schadensersatz.

So kontrolliert man den Eigenbedarf

Wer keinen Detektiv beauftragen will, muss als Betroffener selbst aktiv werden und nachforschen, ob die Angaben des Vermieters stimmen. Was sagen die Nachbarn über den Neueinzug? Welcher Name steht jetzt auf der Klingel oder dem Briefkasten? Wohnt überhaupt jemand im Objekt? Wird die Immobilie im Internet inseriert? Je mehr Beweise Sie sammeln, desto besser sind die Chancen, Recht zu bekommen.

Das kann ein Vermögen kosten

Hat der Vermieter tatsächlich Eigenbedarf nur vorgetäuscht, darf der Mieter seine Umzugskosten dem Vermieter in voller Höhe in Rechnung stellen. Doch damit nicht genug. Ist die Miete in der neuen Bleibe höher als in der alten, kann zudem der Differenzbetrag als Schadensersatz geltend gemacht werden. Und die Prozesskosten kommen noch obendrauf. Hier kommen schnell Summen über 10.000 Euro und mehr zusammen.

Das ist zu beachten

Mieter müssen ihre Schadenersatzansprüche innerhalb von drei Jahren anmelden, ansonsten greift die Verjährung. Vermieter sind hingegen gut beraten, ein folgenschweres Urteil zu vermeiden und mit dem Mieter einen außergerichtlichen Vergleich zu schließen. Das spart Gerichtskosten und vor allem Nerven.

Im Mietrecht ist nicht vorgegeben, wie lange der Eigenbedarf des Vermieters anhalten muss. Wichtig ist nur, dass die Kündigungsgründe tatsächlich eingehalten wurden.

Verwendete Quellen
  • bmj.de: "Mietrecht" (Stand: 14.09.2022)
  • gesetze-im-internet.de: "Bürgerliches Gesetzbuch (BGB): § 573 Ordentliche Kündigung des Vermieters" (Stand: 22.05.2023)
  • Eigene Recherche
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