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Mietausfallversicherung: Was deckt sie ab? Was kostet sie?


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Mietausfallversicherung
So sichern Sie sich gegen zahlungsunwillige Mieter ab

Von Judith Henke

Aktualisiert am 28.10.2022Lesedauer: 5 Min.
Mietnomadin in einer verwahrlosten Wohnung (Symbolbild): Ob die Mietausfallversicherung auch in solchen Fällen greift, zeigt ein Blick ins Kleingedruckte.Vergrößern des Bildes
Mietnomadin in einer verwahrlosten Wohnung (Symbolbild): Ob die Mietausfallversicherung auch in solchen Fällen greift, zeigt ein Blick ins Kleingedruckte. (Quelle: Becker&Bredel/imago-images-bilder)
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Mit einer Mietausfallversicherung können Sie die Schäden abfedern, die entstehen, wenn ein Mieter nicht zahlt. Wann der Versicherungsschutz greift.

Wer eine Wohnung vermietet, rechnet in der Regel damit, dass der Mieter jeden Monat dieselbe Summe zahlt. Diese planbaren Einnahmen machen das Investment in eine Immobilie erst richtig attraktiv. Umso ärgerlicher ist es, wenn der Mieter seine Miete nicht begleicht.

Geschieht das, weil er seinen Job verloren hat oder die Zahlung schlichtweg vergessen hat, lässt sich das Problem meistens mit einem Gespräch beheben. Doch es gibt auch Mieter, die mutwillig nicht zahlen – und diese Situation bis zur Räumungsklage eskalieren lassen. Sogenannte Mietnomaden haben aus dieser Taktik sogar ein Lebensmodell gemacht und lassen die Wohnung oft verwüstet zurück.

Mithilfe einer Mietausfallversicherung können Sie sich gegen ausbleibende Mieten absichern – und den Schutz, wenn Sie möchten, auf Sachschäden ausweiten. Doch die Versicherung hilft nur in bestimmten Fällen. t-online erklärt Ihnen, was die Versicherung abdeckt und ob sie sich überhaupt lohnt.

Was ist eine Mietausfallversicherung?

Mit einer Mietausfallversicherung können Sie sich als Vermieter gegen Mietausfälle wappnen. Für Mietausfälle kann es viele Gründe geben – der naheliegendste ist ein zahlungsunwilliger Mieter.

In der Regel deckt der Versicherer einen Mietausfall von drei bis höchstens sechs Monaten ab. Die Mietausfallversicherung ersetzt in diesem Zeitraum die Kaltmiete und die anfallenden Nebenkosten.

Doch Sie können als Vermieter auch von anderen Kosten als Mietausfall betroffen sein, etwa aufgrund von Sachschäden an der Wohnung, die der Mieter mutwillig und vorsätzlich herbeigeführt hat. Im schlimmsten Fall können Sie auf sogenannte Mietnomaden hereingefallen sein, die oft nicht nur keine Miete zahlen, sondern auch die Wohnung derart verwüstet zurücklassen, dass sie renoviert werden muss.

Die Schäden, die durch Mietnomadentum entstehen, müssen in der Police allerdings explizit als eingeschlossen vermerkt sein, damit die Versicherung greift. Denn streng genommen erstreckt sich eine Mietausfallversicherung nur auf den finanziellen Schaden, der entstanden ist, weil der Mieter nicht zahlt.

Wie funktioniert eine Mietausfallversicherung?

Die Mietausfallversicherung wird in der Regel abgeschlossen, bevor das neue Mietverhältnis beginnt. Notwendige Bedingung dafür, dass Sie überhaupt eine Mietausfallversicherung abschließen können, ist eine erfolgreiche Bonitätsprüfung des Mieters.

Die Versicherungslaufzeit liegt normalerweise bei zwölf Monaten, gezählt wird ab Beginn des Mietverhältnisses. Sollte nach Ablauf des ersten Jahres der Mieter plötzlich nicht mehr zahlen können, greift die Versicherung üblicherweise nicht mehr.

Der Versicherer zahlt erst dann, wenn der Vermieter die Mietkaution zur Deckung der Kosten aufgebraucht hat. Hat der Mieter eine Haftpflichtversicherung, die Schäden an gemieteten Sachen einschließt, übernimmt zunächst diese die Schäden. Die Mietausfallversicherung kommt dann erst zum Tragen, wenn der Mieter keine Haftpflichtversicherung besitzt.

Manche Mietausfallversicherungen greifen sogar erst, wenn das Mietverhältnis gekündigt ist. Außerdem müssen Sie zunächst alle rechtlichen Schritte gegen den Mieter eingeleitet haben, um dessen ausstehende Mietzahlungen einzutreiben. Sie müssen ihn also abgemahnt haben und eine Räumungsklage eingereicht haben.

Was deckt eine Mietausfallversicherung ab?

Die klassische Mietausfallversicherung deckt nicht gezahlte Mieten ab. Doch Sie können den Versicherungsschutz erweitern auf Sachschäden, die etwa entstehen, wenn der Mieter Ihre Wohnung verwahrlosen lässt.

Diese erweiterte Form wird oft auch Mietnomadenversicherung genannt. Mietnomaden sind Mieter, die vorsätzlich die Miete nicht zahlen und erst nach einer Räumungsklage ausziehen, ohne die Mietschulden zu begleichen. In der nächsten Wohnung setzen sie dieses Verhalten fort. Häufig hinterlassen Mietnomaden eine verwüstete Wohnung, da sie sich für diese nicht verantwortlich fühlen.

Die Mietnomadenversicherung sichert Sie auch gegen Kosten für eine Desinfektion bei Ungezieferbefall ab, die der Mieter verursacht hat, weil er die Wohnung verwahrlosen ließ. Auch, wenn der Mieter beim Auszug nicht alle Gegenstände mitnimmt oder Einrichtungsgegenstände zerstört zurücklässt, sind Sie versichert.

Ebenso sind Einlagerungskosten für einen Zeitraum von drei Monaten abgedeckt, die entstehen, wenn Sie Gegenstände wegen einer Renovierung auslagern müssen. Und auch die Renovierung der Wohnung ist mitversichert, meistens für einen Zeitraum von drei Monaten.

Welche Summe deckt eine Mietausfallversicherung ab?

Leider schrumpft die Versicherungsleistung bei genauerem Hinsehen oft schnell zusammen. Meist deckt die Versicherung höchstens zwölf Monatsmieten ab, oft gedeckelt auf einen Höchstbetrag zwischen 5.000 und 20.000 Euro. Sachschäden können Sie in der Regel bis zu 30.000 Euro absichern.

Manchmal müssen Sie auch eine Selbstbeteiligung von drei Monatsmieten zahlen oder sich mit rund 20 Prozent beteiligen – in der Praxis werden also statt zwölf eigentlich nur neun Monatsmieten abgesichert.

Bis die Versicherung einspringt, müssen Sie die Kaution, die der Mieter hinterlegt hat, zunächst aufbrauchen und die erforderlichen rechtlichen Schritte eingeleitet haben. Die Kosten eines Rechtsstreits werden aber meistens nicht abgedeckt – es sei denn, Sie haben diesen Schutz explizit dazugebucht. Es gilt also: Bevor Sie eine Mietausfallversicherung abschließen, sollten Sie genau das Kleingedruckte lesen.

Was kostet eine Mietausfallversicherung?

Wenn Sie sich nur gegen den Mietausfall absichern wollen, zahlen Sie rund 60 bis 100 Euro im Jahr. Doch umfangreichere Versicherungen können bis zu 300 bis 400 Euro jährlich kosten.

Sie können die Versicherungskosten zwar nicht auf den Mieter umlegen, allerdings können Sie sie als Werbungskosten steuerlich geltend machen.

Ist eine Mietausfallversicherung sinnvoll?

Sie sollten sich gut überlegen, ob Sie Ihre Mieteinnahmen aufgrund von Versicherungskosten schmälern wollen. Denn sinnvoll sind Versicherungen vor allem bei Schäden, die Sie in massive finanzielle Engpässe bringen könnten. Zu den absolut notwendigen Versicherungen gehört neben der Krankenversicherung beispielsweise die Berufsunfähigkeitsversicherung sowie die private Haftpflichtversicherung.

Wenn Sie eine Immobilie besitzen, ist auch eine Wohngebäudeversicherung dringend zu empfehlen. Diese deckt auch Mietausfälle ab, die entstehen, wenn die Wohnung wegen Schäden nicht mehr vermietet werden kann. Voraussetzung ist natürlich, dass die Schadensursache – etwa ein Hausbrand – durch die Wohngebäudeversicherung abgedeckt ist. Lesen Sie hier, ob Sie eine Gebäudeversicherung auf Ihre Mieter umlegen können.

Die Mietausfallversicherung greift bei Sachschäden nur dann, wenn Ihre Wohngebäudeversicherung nicht greift – und, wenn der Mieter die Miete nicht zahlt. Doch wenn der Mieter eine negative Schufa-Auskunft hat, können Sie in der Regel erst gar keine Mietausfallversicherung abschließen.

Zudem müssen Sie vor Abschluss der Versicherung einen Nachweis vom Mieter einholen, der belegt, dass dieser im vorherigen Mietverhältnis sechs Monate lang seine Miete ordentlich bezahlt hat. Allerdings können Sie anhand dieses Nachweises und der positiven Schufa-Auskunft in den überwiegenden Fällen bereits davon ausgehen, dass Sie einen zuverlässigen und zahlungswilligen Mieter gefunden haben – was wiederum die Frage aufwirft, warum Sie nun noch einmal zusätzlich eine Mietausfallversicherung abschließen sollten.

Verwendete Quellen
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