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Gegen Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen: So gehen Sie vor


Ratgeber Mietrecht
Gegen Eigenbedarfskündigung Widerspruch einlegen: So gehen Sie vor

t-online, Ines Richer

18.04.2023Lesedauer: 2 Min.
Eigenbedarfskündigung: Wenn Sie Ihnen die finanziellen Mittel zum Ausziehen fehlen, können Sie Widerspruch einlegen.Vergrößern des Bildes
Verhandlungen mit dem Vermieter (Symbolbild): Bei einer Eigenbedarfskündigung kann es Gründe für einen Widerspruch geben. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)
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Erhalten Sie als Mieter von Ihrem Vermieter eine Eigenbedarfskündigung, sollten Sie den Kündigungsgrund gründlich prüfen. Widerspruch ist möglich.

Der Mieter hat ein Recht auf Kündigung wegen Eigenbedarf, doch muss er dafür plausible Gründe vorbringen. Als Mieter können Sie den Kündigungsgrund von einem Anwalt prüfen lassen und der Eigenbedarfskündigung widersprechen. Mit dem Widerspruch können Sie den angemeldeten Bedarf hinterfragen und Ihre eigenen Interessen geltend machen. Der Vermieter muss Ihren Widerspruch prüfen. Lehnt er ihn ab, muss er das begründen.

Widerspruchsrecht gegen Eigenbedarfskündigung

Das Mietrecht regelt die Kündigung wegen Eigenbedarf für Mieter und den Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung. Wurde Ihnen die Kündigung fristgerecht zugestellt, können Sie nach § 574 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) widersprechen. Mit dem Widerspruch können Sie von Ihrem Vermieter die Fortsetzung des Mietverhältnisses verlangen, wenn ein Härtefall vorliegt. Solche Härtefälle sind

  • hohes Alter
  • fehlende Ersatzwohnung
  • geringes Einkommen
  • Schwangerschaft
  • unzumutbarer Schulwechsel für schulpflichtige Kinder
  • bevorstehendes Examen

Ist die Beschaffung von Ersatzwohnraum zu zumutbaren Bedingungen nicht möglich, liegt ein Härtefall vor. Hat der Vermieter den Eigenbedarf nicht vorgetäuscht, haben Sie als Mieter Anspruch auf Schadenersatz. Der Vermieter muss eine Ersatzwohnung bereitstellen.

Vorgehensweise beim Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung

Nach Erhalt der Eigenbedarfskündigung sollten Sie schnellstmöglich einen Anwalt konsultieren. Er prüft, ob die Kündigung gültig ist. Der Mieter muss einen triftigen Kündigungsgrund angeben und eine angemessene Frist setzen. Ist die Kündigung wirksam, müssen Sie spätestens zwei Monate vor Beendigung des Mietverhältnisses Ihren Widerspruch erklären.

Die Regelkündigungsfrist liegt bei drei Monaten. In diesem Fall bleibt Ihnen genau ein Monat, um Widerspruch einzulegen. Ihren Widerspruch tragen Sie schriftlich vor. Muster für den Widerspruch bei Eigenbedarfskündigung finden Sie im Internet. In Ihrem Widerspruchsschreiben legen Sie dar, warum die Kündigung für Sie eine unzumutbare Härte bedeuten würde.

Folgen des Widerspruchs

Haben Sie Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung eingelegt, kann der Vermieter die Kündigung zurückziehen. Der Vermieter kann aber auch eine Räumungsklage erheben. In diesem Fall entscheidet das Gericht, ob der Bedarf des Mieters oder des Vermieters schwerwiegender ist. Entscheidet das Gericht zugunsten des Vermieters, können Sie als Mieter eine Räumungsfrist erreichen. Sie beträgt maximal ein Jahr.

Erfolgsaussichten bei einem Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung

Wie hoch die Erfolgsaussichten bei einem Widerspruch gegen die Eigenbedarfskündigung sind, hängt davon ab, welche Nachteile ein Umzug für den Mieter hätte. Auch die vom Vermieter vorgetragenen Gründe für den Eigenbedarf haben Einfluss auf die Erfolgsaussichten.

Verwendete Quellen
  • mieterengel.de: "Eigenbedarfskündigung erhalten? – Recht auf Widerspruch und Widerspruchsfrist für Mieter" (Stand: 14.12.2016)
  • mietrecht.com: "Eigenbedarfskündigung: Widerspruch und Rechte des Mieters" (Stand: 24.01.2023)
  • mietrecht.org: "Widerspruch gegen Eigenbedarfskündigung: Mieter ist Härtefall (Vorlage für Mieter)" (Stand: 30.09.2022)
  • Eigene Recherche
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