Ratgeber Bausparen Abschlussgebühr beim Bausparvertrag: Was Sie wissen sollten
Schließen Sie einen Bausparvertrag ab, zahlen Sie einmalig eine Abschlussgebühr. Der Vertrag wird mit der Zahlung der Gebühr gültig.
Bei einem Bausparvertrag können verschiedene Gebühren anfallen, doch nicht alle sind rechtens. Sie zahlen eine einmalige Abschlussgebühr. Während Sie anderen Gebühren zurückfordern können, ist die Abschlussgebühr immer rechtmäßig. Sie können sie nicht zurückfordern und müssen sie zahlen, damit der Vertrag zustande kommt.
Rechtmäßigkeit der Abschlussgebühr bei Bausparverträgen
Die Abschlussgebühr soll die Kosten decken, die der Bausparkasse für den Vertragsabschluss entstehen. Die Bausparkasse erhebt die Abschlussgebühr gleich zu Beginn. Der Bausparer zahlt die Abschlussgebühr kurz nach der Unterzeichnung des Vertrags. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) 2010 entschieden hat, dürfen Bausparkassen die Abschlussgebühr auch dann erheben, wenn sie keine explizite Leistung für den Kunden erbringen.
Die Gebühr dient als Vermittlungsprovision. Über die Höhe muss die Bausparkasse im Kleingedruckten informieren. Auch dann, wenn Sie Ihren Bausparvertrag kündigen, wird Ihnen die Abschlussgebühr nicht erstattet. Sie haben keine Möglichkeit, die Gebühr zurückzufordern.
Höhe der Abschlussgebühr
Die Höhe der Abschlussgebühr für einen Bausparvertrag ist abhängig von der Bausparsumme und von der Bausparkasse. Die Abschlussgebühr kann 1,0 bis 1,6 Prozent der Bausparsumme betragen. Bei einer Bausparsumme von 250.000 Euro und einer Abschlussgebühr von 1,0 Prozent zahlen Sie also 2.500 Euro an Gebühren. Sie müssen die Gebühr nicht explizit an die Bausparkasse überweisen.
Die Gebühr wird von Ihren ersten Einlagen abgezogen. Besparen Sie Ihren Bausparvertrag mit 100 Euro im Monat, haben Sie in den ersten beiden Jahren nur die Gebühr bezahlt. Kündigen Sie Ihren Bausparvertrag, können Sie also hohe Verluste erleiden. Um keine zu hohe Abschlussgebühr zu zahlen, sollten Sie, bevor Sie unterschreiben, prüfen, wie hoch die Abschlussgebühr ist.
Abschlussgebühr nicht steuerlich absetzbar
Bei der Abschlussgebühr für Bausparverträge können Sie keine steuerlichen Vorteile ausschöpfen. In Ihrer Steuererklärung können Sie die Abschlussgebühr nicht bei den Einkünften aus Kapitalvermögen als Werbungskosten steuerlich absetzen. Da die meisten Bausparkassen nur geringe Zinsen auf die angesparten Beträge zahlen, ist ein Bausparvertrag allein als Sparanlage häufig nicht rentabel.
Weitere Gebühren bei Bausparverträgen
Einige Bausparkassen erheben zusätzlich zur einmaligen Abschlussgebühr ein Jahresentgelt. Der Bundesgerichtshof hat entschieden, dass dieses Jahresentgelt unzulässig ist. Haben Sie einen Bausparvertrag und bereits Jahresentgelt gezahlt, können Sie es zurückfordern. Mehr dazu lesen Sie hier.
- verbraucherzentrale.de: "Abschlussgebühr der Bausparkassen: Zustimmung vom Bundesgerichtshof" (Stand: 27.09.2019)
- vorfaelligkeitsentschaedigung.net: "Abschlussgebühr der Bausparkassen: Zustimmung vom Bundesgerichtshof" (Stand: 31.05.2023)
- finanztip.de: "Hole Dir unzulässige Bauspargebühren zurück" (Stand: 20.03.2023)