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Steuerklärung: Diese 9 Ausgaben lassen sich nicht absetzen


Arbeitskleidung und mehr
Diese Ausgaben können Sie nicht von der Steuer absetzen

Von dpa
Aktualisiert am 08.05.2023Lesedauer: 3 Min.
Geld zurück: Manche Dinge lassen sich nicht von der Steuer absetzen.Vergrößern des Bildes
Geld zurück: Manche Dinge lassen sich nicht von der Steuer absetzen. (Quelle: IMAGO / Panthermedia)
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Viele Abgaben lassen sich über die Steuer absetzen. Doch manche Ausgaben, etwa für die eigene Arbeitsstelle, sind davon ausgeschlossen.

Heizungswartung, Arbeitsweg oder die Spende an eine Hilfsorganisation – viele Ausgaben lassen sich in der Steuererklärung geltend machen. Wenn der Betrag nicht erstattet wird, mindert er zumindest das Einkommen, auf das am Ende Steuern zu zahlen sind. Doch nicht alles kann von der Steuer abgesetzt werden, wie neun Beispiele zeigen.

Arbeitskleidung

Arbeitskleidung und deren Reinigung gelten für Arbeitnehmer zwar theoretisch als Werbungskosten. Aber: "Bei Kleidung sind die Finanzämter ausgesprochen pingelig", sagt Sigurd Warschkow von der Lohnsteuerhilfe für Arbeitnehmer. Bedeutet: Die Kleidung muss berufstypisch sein und darf nicht anderweitig getragen werden können.

Durchgewinkt werden Richterrobe oder Arztkittel, nicht aber ein dunkler Anzug für die Firma. "Wenn Sie als Banker einen klassischen dunkelblauen Anzug brauchen, könnten Sie den ja auch privat tragen", erklärt Warschkow. So argumentierte auch der Bundesfinanzhof, als ein Trauerredner Anzug und Krawatte in Schwarz als Berufskleidung absetzen wollte.

Frisur und Kosmetik

Gleiches gilt für Kosten für Friseur- und Kosmetikbesuche. Selbst wer wegen Kundenkontakten bei seiner Arbeit ein äußerlich gepflegtes Erscheinungsbild an den Tag legen muss, kann diese Kosten nicht steuerlich geltend machen. Der Grund: Auch hier sind die Aufwendungen nicht in berufliche und private Veranlassung zu trennen. Deswegen sei selbst ein teilweiser Werbungskostenabzug nicht möglich, so Warschkow.

Versicherung

Einige Versicherungen können als Sonderausgaben oder Werbungskosten abgesetzt werden. Doch reine Sachversicherungen gehören nicht dazu: also Hausrat-, Kfz-Kasko-, Wohngebäude- oder Reisegepäckversicherung. "Auch die private Rechtsschutz-, Mietrechtsschutz- und Verkehrsrechtsschutzversicherung ist nicht abziehbar, wenn kein beruflicher Bezug besteht", sagt Jana Bauer, stellvertretende Geschäftsführerin beim Bundesverband Lohnsteuerhilfevereine.

Bereitstellung von Material für Handwerker

Wer zu Hause die Profis reparieren lässt, kann Steuern sparen. Aber: Während Lohn-, Fahrt- und Arbeitskosten abgesetzt werden können, gilt das nicht für das in Rechnung gestellte Material. Wer also zum Beispiel einen Parkettboden verlegen lässt, kann die Arbeit des Bodenlegers steuerlich absetzen, muss das Material selbst aber herausrechnen. Daher sind aufgeschlüsselte Rechnungen für die Steuererklärung wichtig.

Führerschein

Viele Arbeitgeber verlangen von ihren Angestellten einen Führerschein. Die Kosten für die Fahrschule oder den Führerschein lassen sich nicht von der Steuer absetzen. Begründung: Ein Auto gehört auch zur privaten Lebensführung. Nur eine Ausnahme lässt das Steueramt gelten: "Menschen mit einer Gehbehinderung können die Kosten als außergewöhnliche Belastung geltend machen", sagt Jana Bauer.

Anders ist es, wenn man etwa Busfahrerin oder LKW-Fahrer werden will: "Kosten für den Führerschein sind als Werbungskosten absetzbar, wenn ein Arbeitnehmer diesen zwingend zur Erbringung der Arbeitsleistung braucht und den Job oder eine besser bezahlte Tätigkeit sonst nicht bekommen hätte", so Sigurd Warschkow.

Scheidungskosten

Bis 2013 waren Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung absetzbar. "Der Bundesfinanzhof hat aber seine Rechtsprechung drastisch geändert", sagt Warschkow. "Er geht davon aus, dass die Kosten eben keine solchen Belastungen darstellen, da sie – anders als zum Beispiel Krankheiten oder Behinderungen – nicht zwingend oder für den Betroffenen unausweichlich sind."

Haushaltsnahe Dienstleistung

Tätigkeiten, die im eigenen Haushalt von Dienstleistern ausgeführt werden, können bis zu einer Obergrenze abgesetzt werden. Allerdings endet der Haushalt am Gartenzaun. "Daher können Kosten für Schneeräumen zwar für das Stück von der Tür zum Zauntor angesetzt werden", sagt Sigurd Warschkow, "nicht aber der Winterdienst auf den das Grundstück umgebenden Wegen."

Keine Regel ohne Ausnahme. So kann ein Hundeausführdienst steuerlich geltend gemacht werden. "Laut dem Bundesfinanzhof wird ein wesentlicher Teil der Dienstleistung mit der Abholung und dem Zurückbringen des in den Haushalt des Steuerpflichtigen aufgenommenen Hundes räumlich in dem Haushalt erbracht", erklärt Jana Bauer die Urteilsbegründung.

Beiträge an bestimmte Vereine

Mit Spenden lassen sich Steuern sparen. Aber: Nicht jede Zahlung an eine gemeinnützige Organisation ist eine Spende. Verfolgt ein Verein uneigennützige Ziele, erklärt Christina Georgiadis von der Vereinigten Lohnsteuerhilfe, dann ist ein Mitgliedsbeitrag absetzbar. "Aber nicht, wenn der Vereinszweck freizeitnah ist und ein Mitglied selbst etwas davon hat."

Nicht absetzbar sind also zum Beispiel Beiträge an einen Karnevals-, Sport- oder Tierzuchtverein. Und auch wenn eine Aufnahmegebühr oft "Beitrittsspende" genannt wird: Solche Zahlungen sind ebenfalls nicht als Sonderausgabe absetzbar.

Schönheitsoperationen

Viele von der Krankenkasse nicht gezahlte Krankheitskosten sind als außergewöhnliche Belastungen absetzbar – ein rein kosmetischer Eingriff gehört jedoch nicht dazu. "In der Regel werden kosmetische Operationen nicht als zwangsläufig angesehen", sagt Jana Bauer.

Nur im Einzelfall können Kosten für kosmetische OPs oder Haartransplantationen abzugsfähig sein. Nämlich dann, wenn sie aus medizinischer Sicht aufgrund einer psychischen Erkrankung notwendig sind. "Hierzu muss vor Beginn der Maßnahme ein Amtsarztattest vorgelegt werden", so Bauer.

Verwendete Quellen
  • Nachrichtenagentur dpa
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