Versicherungen Unterversicherungsverzicht bei Wohngebäudeversicherung: Das ist wichtig
Ist die Versicherungssumme bei einer Wohngebäudeversicherung geringer als der Wert des Wohngebäudes, liegt eine Unterversicherung vor.
Bei einer Wohngebäudeversicherung prüft der Versicherer im Schadensfall, ob eine Unterversicherung vorliegt. Gerade dann, wenn die Police Ihrer Versicherung schon etwas älter ist, kann es aufgrund von Umbau- oder Modernisierungsmaßnahmen am Gebäude zu einer Unterversicherung kommen.
Die Versicherungsgesellschaft ist im Schadensfall berechtigt, den Schaden nur anteilig zu bezahlen. Das vermeiden Sie, wenn Sie beim Abschluss der Versicherung einen Unterversicherungsverzicht vermeiden.
Konsequenzen einer Unterversicherung
Eine Unterversicherung liegt vor, wenn der Wert eines Wohngebäudes höher ist als die vereinbarte Versicherungssumme. Selbst wenn der entstandene Schaden niedriger ist als die Versicherungssumme, muss der Versicherer in diesem Fall den Schaden nur anteilig erstatten. Denn: Um Ihre Erstattungssumme zu ermitteln, setzt Ihr Versicherer die Versicherungssumme zum tatsächlichen Wert des Wohngebäudes ins Verhältnis.
Die Versicherungsgesellschaft kennt den wahren Wert des versicherten Gebäudes nicht. Sie schätzt daher den Wert und vergleicht Ihre Immobilie mit ähnlichen Objekten in der Region.
Beispiel für einen Schadensfall bei Unterversicherung
Anschaulicher wird es mit einem Beispiel: Ein Wohngebäude hat einen aktuellen Wert von 500.000 Euro. Der Eigentümer hat in der Versicherung jedoch nur eine Summe von 250.000 Euro vereinbart. Er kannte den wahren Wert nicht oder hat in den vergangenen Jahren verschiedene Modernisierungsmaßnahmen durchgeführt.
Durch einen Brand werden Teile des Daches stark beschädigt. Der entstandene Schaden beträgt ungefähr 200.000 Euro. Der Versicherer erstattet jedoch nur 100.000 Euro, da die Versicherungssumme nur die Hälfte des wahren Gebäudewertes beträgt. Er leistet also nur die Hälfte der tatsächlichen Schadenssumme, der Besitzer muss trotz Versicherungsschutz den restlichen Schaden aus eigener Tasche zahlen.
Vereinbarung von Unterversicherungsverzicht in der Versicherung
Damit Ihnen der Schaden von der Versicherungsgesellschaft in voller Höhe beglichen wird, sollten Sie beim Abschluss einer Wohngebäudeversicherung eine Unterversicherungsverzichtsklausel vereinbaren.
Diese ist mit höheren Prämien verbunden. Abhängig vom Versicherer können die Prämien im Schnitt um 8 bis 13 Prozentpunkte höher sein – jedoch sind Sie so im Schadensfall auch tatsächlich abgesichert.
Grundlagen für den Unterversicherungsverzicht
Ein Unterversicherungsverzicht vermeidet eine zu niedrige Versicherungssumme. Die Summe wird hier auf der Basis der Wohnflächenversicherung ermittelt. Um den tatsächlichen Wert des Wohngebäudes zu berechnen, werden zusätzlich
- allgemeine Beschaffenheit des Objektes
- Material der Dacheindeckung
- Bauweise
- Ausstattung
herangezogen. So kommt die Versicherungssumme dem tatsächlichen Wert des Wohngebäudes möglichst nahe.
Volle Leistung bei Unterversicherungsverzichtsklausel
Haben Sie in der Wohngebäudeversicherung eine Unterversicherungsverzichtsklausel vereinbart, prüft der Versicherer im Schadensfall nicht, ob das Gebäude unterversichert ist. Stattdessen erstattet er den Schaden in voller Höhe bis zur vereinbarten Versicherungssumme. Das erspart dem Versicherungsnehmer im Schadensfall hohe Kosten.
Steigt der Wert Ihres versicherten Wohngebäudes aufgrund von Modernisierungsmaßnahmen, sollten Sie trotz Unterversicherungsverzicht die Versicherungssumme erhöhen.
Unterversicherung passiert selten
Wenn Sie keine Unterversicherungsverzichtsklausel abschließen, so sind Sie nicht sofort unterversichert. Mit Übersendung der neuen Beitragsrechnung weist der Versicherer auch darauf hin, zwischenzeitlich vorgenommene, werterhöhende Maßnahmen zu nennen, damit es zu keiner Unterversicherung kommt.
- wohngebaeudeversicherung.eu: "Die Problematik der Unterversicherung bei Wohngebäuden" (Stand: 01.09.2023)
- finanztip.de: "So bekommst Du einen Hausratschaden voll ersetzt" (Stand: 27.02.2023)
- unterversicherungsverzicht.com: "Unterversicherungsverzicht" (Stand: 01.09.2023)