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ETF-Sparplan steuerlich absetzen: Geht das?


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ETF-Sparplan steuerlich absetzen: Geht das?


23.04.2024Lesedauer: 2 Min.
Steuern sparen: Das ist auch mit einem ETF-Sparplan möglich – zumindest indirekt.Vergrößern des Bildes
Steuern sparen: Das ist auch mit einem ETF-Sparplan möglich – zumindest indirekt. (Quelle: Natee Meepian/getty-images-bilder)
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ETF-Sparpläne eignen sich bestens für den Vermögensaufbau. Steuervorteile lassen sich damit aber nur unter bestimmten Voraussetzungen nutzen.

Immer mehr Anleger erkennen die Vorteile von ETF-Sparplänen, um sich ein zusätzliches Vermögen für den Ruhestand aufzubauen. Beim klassischen ETF-Sparplan, den Sie in Ihrem eigenen Depot besparen, ist es allerdings nicht möglich, die Sparraten von der Steuer abzusetzen. Vielmehr zahlen Sie bereits während der Sparphase Abgeltungssteuer, wenn Ihre Erträge und Kursgewinne über dem Sparerpauschbetrag von 1.000 Euro im Jahr liegen. Das funktioniert per sogenannter Vorabpauschale (mehr dazu lesen Sie hier).

Es gibt aber einen indirekten Weg, einen ETF-Sparplan von der Steuer abzusetzen. Und der führt über die sogenannte Basisrente, besser bekannt als Rürup-Rente. Denn dieses Rentenmodell kann auch mit ETFs umgesetzt werden und zeichnet sich dadurch aus, dass Sie die Beiträge zu einem großen Teil steuerlich geltend machen können. Doch wie genau funktioniert das?

ETF-Sparplan mit Rürup-Rente kombinieren

Grundsätzlich gibt es mehrere Möglichkeiten, wie die Basisrente ausgestaltet sein kann. So gibt es sie mit oder ohne Fonds – und in der fondsgebundenen Variante seit einigen Jahren eben auch mit ETF-Sparplan.

Während Sie beim regulären ETF-Sparplan automatisch jeden Monat ETF-Anteile aus Ihrem Nettoeinkommen über Ihr Wertpapierdepot kaufen, zahlen Sie bei der Rürup-Rente einer Versicherung oder einer Bank Beiträge aus Ihrem Bruttolohn, die diese wiederum in ETFs anlegen. Diese Beiträge können Sie – anders als beim klassischen ETF-Sparplan – als Vorsorgeaufwendungen von der Steuer absetzen.

Steuervorteil bis zum Höchstbetrag sichern

2024 können Sie pro Person insgesamt bis zu 27.565 Euro steuerlich geltend machen. Für Ehepaare verdoppelt sich der abzugsfähige Betrag auf bis zu 55.131 Euro. Beachten Sie jedoch: Auch die Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung zählen dort bereits mit hinein. Sie können also nicht bis zu 27.566 Euro allein an Beiträgen in die Rürup-Rente absetzen, sondern nur noch die Differenz.

Ein Beispiel: Wer 50.000 Euro brutto im Jahr verdient, kommt auf insgesamt 9.300 Euro Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung. 9,3 Prozent zahlen Sie selbst, weitere 9,3 Prozent kommen von Ihrem Arbeitgeber und können ebenfalls steuerlich abgesetzt werden. Ihnen bleibt also ein Rest von 18.266 Euro, die Sie zusätzlich noch an Beiträgen in den ETF-Sparplan der Basisrente geltend machen könnten (27.566 Euro - 9.300 Euro). Also Einzahlungen darüber hinaus bringen Ihnen keinen zusätzlichen Steuervorteil.

Steuersatz entscheidet über Ersparnis

Wie viele Steuern Sie genau sparen, lässt sich nicht pauschal sagen. Das hängt davon ab, wie viel Sie jährlich einzahlen und welchen persönlichen Steuersatz Sie haben. Je höher Ihre Beiträge und je höher Ihr Verdienst, desto größer ist aber in jedem Fall die Ersparnis. Um die Beiträge zur ETF-Rürup-Rente abzusetzen, tragen Sie sie in der Steuererklärung als Sonderausgaben in die Anlage Vorsorgeaufwendungen ein.

Gut zu wissen: In der Auszahlungsphase wird die Rürup-Rente mit Ihrem persönlichen Einkommensteuersatz versteuert. Im Gegensatz zum klassischen ETF-Sparplan, den Sie aus Ihrem Nettoeinkommen besparen, ist allerdings keine einmalige Kapitalauszahlung möglich, sondern nur eine monatliche Rente. Mehr dazu, wie die Rürup-Rente funktioniert, lesen Sie hier.

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