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Aktien verschenken: Was Sie beachten sollten


Tipps zur Geldanlage
Aktien verschenken: Was Sie beachten sollten

t-online, Ines Richter

26.04.2023Lesedauer: 3 Min.
Aktien können Sie auch ohne eine Beurkundung verschenken.Vergrößern des Bildes
Aktien können Sie auch ohne eine Beurkundung verschenken. (Quelle: megaflopp/getty-images-bilder)
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An Kinder, Enkelkinder oder Freunde können Sie Aktien verschenken. Sie müssen die Aktien zuvor selbst kaufen. Der Empfänger der Aktien benötigt ein Depot.

Möchten Sie in die Zukunft Ihrer Kinder oder Enkel investieren oder ihnen Geld schenken, können Aktien eine Alternative zu einem Sparbuch oder Festgeldkonto sein. Aktien eignen sich als langfristige Geldanlage, doch sollten sie ein hohes Potenzial haben. Damit Sie Aktien verschenken können, müssen Sie sie zuerst selbst kaufen. Möchten Sie Aktien verschenken, sollten Sie auch die steuerliche Handhabung beachten.

Aktien als Geschenk

Aktien als Geschenk können eine Alternative zu einem Sparbuch oder Festgeldkonto sein. Sie können Aktien an Ihren Ehe- oder Lebenspartner, an Kinder oder Enkel, aber auch an Freunde verschenken. Zuerst kommt es darauf an, in die richtigen Aktien zu investieren.

Am besten eignen sich Aktien, die langfristig gute Gewinne erzielen und auf die auch regelmäßig eine Dividende gezahlt wird. Sie sollten nicht vergessen, dass bei Einzelaktien auch ein Risiko besteht.

Depot als Voraussetzung

Möchten Sie Aktien verschenken, sollte derjenige, dem Sie die Aktien schenken möchten, über ein Depot verfügen. Sie erwerben die Aktien und hinterlegen sie zunächst auf Ihrem Depot. Verschenken Sie die Aktien, nehmen Sie einen Depotübertrag vor. Hat derjenige, der die Aktien bekommen soll, noch kein Depot, muss er es selbst eröffnen, da seine Unterschrift und Verifikation erforderlich sind.

Bei minderjährigen Kindern müssen die Eltern ein Minderjährigendepot eröffnen. Um Depotgebühren zu sparen, sollte das Depot bei einer Online-Bank oder einem Online-Broker eröffnet werden. Sie sollten sich auch informieren, wie es bei der betreffenden Bank mit dem Depotübertrag und den Kosten dafür aussieht. Welche Anbieter sich für ein Depot eignen, lesen Sie hier.

Depotübertrag beim Verschenken von Aktien

Hat derjenige, dem Sie die Aktien schenken möchten, ein Depot eröffnet, können Sie die Aktien auf dieses Depot übertragen. Sie benötigen die Bank- und Depotdaten desjenigen, den Sie beschenken möchten. Ihrer depotführenden Bank teilen Sie vor dem Übertrag mit, dass es sich um ein Geschenk handelt.

Das ist wichtig, damit die Bank den Übertrag als Schenkung und nicht als Verkauf ansieht. Würde die Bank den Depotübertrag als Verkauf werten, könnte eine Abgeltungssteuer anfallen. Was das ist, lesen Sie hier.

Der Depotübertrag erfolgt bei den verschiedenen Banken auf ähnliche Weise. Sie stellen einen Antrag und teilen darin mit, welche Aktien Sie übertragen möchten. Je nach Bank kann ein Depotübertrag bis zu drei Wochen dauern. Häufig ist der Depotübertrag kostenlos.

Was Sie bei den Steuern beachten müssen

Eine Schenkung von Aktien können Sie gerichtlich oder notariell beurkunden lassen, doch ist das kein Muss. Eine Schenkung ohne Beurkundung müssen Sie dem Finanzamt mitteilen. Für den Beschenkten kann eine Schenkungssteuer anfallen, doch gelten Steuerfreibeträge. Wie hoch die ausfallen, lesen Sie hier.

Nur für den Betrag, der den Steuerfreibetrag übersteigt, fällt eine Schenkungssteuer an. Der Freibetrag auf den Schenkungswert fällt abhängig vom Verhältnis des Beschenkten zum Schenkenden unterschiedlich hoch aus:

  • Ehepartner und eingetragene Lebenspartner 500.000 Euro
  • Kinder 400.000 Euro
  • Enkelkinder 200.000 Euro
  • Urenkel 100.000 Euro
  • alle anderen, darunter auch Eltern, Großeltern, Nichten, Neffen, Geschwister, unverheiratete Lebensgefährten und Freunde, 20.000 Euro

Abgeltungssteuer beim Verschenken von Aktien

Informieren Sie Ihre depotführende Bank bei einem Depotübertrag schriftlich darüber, dass es sich um eine Schenkung handelt, führt sie keine Abgeltungssteuer ab und informiert das Finanzamt nicht darüber. Zu jeder Aktie vermerkt die Bank die ursprünglichen Anschaffungskosten. Sie sind die Basis dafür, wenn der Beschenkte später die Aktien verkaufen möchte.

Der Beschenkte muss dann für den Verkaufserlös eine Abgeltungssteuer zahlen. Wird eine Dividende auf die Aktien gezahlt, kann für den Beschenkten ebenfalls eine Abgeltungssteuer anfallen. Informieren Sie daher den Beschenkten darüber, dass er einen Freistellungsauftrag an die depotführende Bank stellen sollte, um den Sparerpauschbetrag ausnutzen (mehr dazu hier).

Verwendete Quellen
  • finanzen.net: "Aktien als Geschenk: Darauf müssen Sie achten, wenn Sie Aktien verschenken wollen" (Stand: 24.04.2023)
  • beratung.de: "Aktien verschenken: Voraussetzungen, Dauer, Kosten & Steuern" (Stand: 20.07.2022)
  • etf.capital: "Aktien verschenken – Eine wertvolle Geschenkidee für die Liebsten?" (Stand: 22.03.2023)
  • finanzfluss.de: "Die Aktie unterm Weihnachtsbaum" (Stand: 03.09.2021)
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