Legale Mehrarbeit Wie viele Überstunden sind erlaubt?
Wie viele Überstunden Sie machen dürfen, ist in Deutschland klar geregelt. Genauso, ob es eine Pflicht zu Überstunden gibt und wie diese vergütet werden.
Die Anzahl der erlaubten Überstunden ist im Arbeitszeitgesetz (ArbZG) festgeschrieben. Dieses Gesetz legt die Rahmenbedingungen für die Arbeitszeitgestaltung fest und schützt die Interessen von Arbeitnehmern hinsichtlich ihrer Arbeitszeiten.
Wie viele Überstunden darf man machen? Die wichtigsten Regeln in Kürze:
- Die Arbeitszeit darf von acht auf zehn Stunden pro Tag angehoben werden. Voraussetzung ist, dass im Sechsmonatsdurchschnitt maximal acht Stunden täglich gearbeitet wurden.
- Pro Woche dürfen Sie maximal 48 Stunden arbeiten, alle Arbeitstage werden berücksichtigt. In Ausnahmefällen ist eine Verlängerung auf maximal 60 Stunden möglich, innerhalb eines Quartals darf der Durchschnitt jedoch nicht überschritten werden.
- Minderjährige Arbeitnehmer dürfen grundsätzlich maximal 40 Stunden pro Woche arbeiten.
- Einzelne Berufsgruppen (zum Beispiel leitende Angestellte, Chefärzte) sind von den allgemeinen Regelungen ausgenommen und finden ihre Bestimmungen direkt im Arbeitszeitgesetz.
Ihre Rechte als Arbeitnehmer – wann Sie Überstunden verweigern dürfen
Als Arbeitnehmer haben Sie das Recht, Überstunden zu verweigern, sofern sie nicht ausdrücklich in Ihrem Arbeitsvertrag oder in Tarifverträgen vereinbart wurden. Wenn Überstunden angeordnet werden, sind sie angemessen zu vergüten oder durch Freizeitausgleich abzugelten. Achten Sie darauf, dass diese Punkte im Arbeitsvertrag festgehalten sind, da der Arbeitgeber Ihnen die Leistungen ansonsten verwehren kann.
Achten Sie im Sinne einer guten Work-Life-Balance darauf, dass Überstunden nicht zur Regel werden. Wenden Sie sich an Ihren Arbeitgeber, wenn Ihnen Unstimmigkeiten auf Ihrem Stundenkonto auffallen.
Überstunden in Ausnahmesituationen – was darf der Arbeitgeber verlangen?
Sofern es keine Regelung im Arbeitsvertrag gibt, darf der Arbeitgeber keine Überstunden verlangen. In Ausnahmesituationen ist es möglich, von der Regel abzuweichen. Hier sind einige Beispiele, wann Sie einspringen müssen und wann nicht:
- Zulässig: Krankheitswelle in der Belegschaft und daraus resultierende Ausfälle
- Zulässig: Serverausfall, Cyberattacke oder Vorkommnisse, die Ihre Arbeitskraft benötigen
- Nicht zulässig: Großaufträge, die wissentlich vom Arbeitgeber angenommen wurden
- Nicht zulässig: durch Kündigung bedingter Wegfall einer Arbeitskraft
Sofern dem Arbeitgeber die anfallende Mehrarbeit im Vorfeld bekannt war (beispielsweise durch Kündigung eines Mitarbeiters), ist er in der Pflicht Abhilfe zu schaffen. Die Forderung nach Überstunden ist unzulässig, sofern in Ihrem Arbeitsvertrag keine Sonderregelungen getroffen wurden. Überlegen Sie schon vor Abschluss eines Arbeitsvertrages, in welchem Rahmen Sie zu Mehrarbeit bereit sind.
- gesetze-im-internet.de: "Arbeitszeitgesetz (ArbZG)" (Stand: 04.10.2023)
- anwaltauskunft.de: "Dürfen Azubis Überstunden machen?" (Stand: 30.08.2018)
- finanztip.de: "So bekommst Du Deine Überstunden bezahlt" (Stand: 13.07.2023)