Elterngeld Arbeitslosengeld nach Elternzeit: Wie viel ALG I erhalte ich?
Eltern, die nach der Elternzeit ihren Job verlieren, müssen teilweise mit erheblich niedrigerem Arbeitslosengeld rechnen. Wir erklären, wie viel Arbeitslosengeld Sie nach der Elternzeit tatsächlich erhalten.
Manche Dinge kann man mit Geld nicht aufwiegen. Zeit mit den eigenen Kindern verbringen zu können, zählt für viele Eltern dazu. Trotzdem dürften viele entspannter in Elternzeit gehen, wenn sie wissen, notfalls auch durch Arbeitslosengeld abgesichert zu sein.
Wir erklären, wann Sie Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit haben, ob Sie sich auch schon währenddessen arbeitslos melden können und wie hoch die Leistung für Sie überhaupt ausfällt.
Habe ich nach der Elternzeit Anspruch auf Arbeitslosengeld?
Mütter und Väter, die nach der Elternzeit arbeitslos werden, haben in der Regel einen Anspruch auf Arbeitslosengeld (ALG). Dieser ist erfüllt, wenn Sie in einer sogenannten Anwartschaftszeit von zwei Jahren mindestens zwölf Monate eine sozialversicherungspflichtige Tätigkeit ausgeübt haben – und damit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben.
Die Elternzeit gilt dabei bis zu drei Jahre lang als Anwartschaftszeit und wird als versicherungspflichtige Zeit gezählt, wenn Sie zuvor sozialversicherungspflichtig beschäftigt waren oder wenn Sie während der Elternzeit in die Arbeitslosenversicherung eingezahlt haben – etwa aufgrund einer Teilzeitbeschäftigung.
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Alternativ können Sie sich auf Antrag auch während der Elternzeit freiwillig weiterversichern, um die Anforderungen für die Anwartschaft zu erfüllen. Um Arbeitslosengeld zu bekommen, müssen Sie außerdem arbeitslos gemeldet sein und dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehen.
Wichtig: Elternzeit gilt nur solange als Anwartschaftszeit, bis Ihr Kind drei Jahre alt ist. Haben Sie keinen Anspruch auf Arbeitslosengeld I nach der Elternzeit, können Sie unter Umständen Arbeitslosengeld II (Hartz IV) beantragen. Wie das geht, lesen Sie hier.
Kann ich mich in der Elternzeit arbeitslos melden?
Ja, aber nur, wenn Sie mindestens 15 Stunden in der Woche für eine Teilzeitbeschäftigung zur Verfügung stehen und Ihr bisheriger Arbeitgeber Ihnen eine solche Beschäftigung nicht anbietet. Außerdem müssen Sie die Voraussetzungen für den Bezug von ALG I erfüllen. Lesen Sie hier, welche das sind.
Wie hoch ist das Arbeitslosengeld nach der Elternzeit?
Das Arbeitslosengeld für Eltern berechnet sich in der Regel auf Basis des letzten Nettoeinkommens vor der Elternzeit. Meist beträgt es 67 Prozent vom letzten Nettogehalts. Bedingung dafür ist, dass Sie innerhalb des zweijährigen Anwartschaftszeitraums, auch erweiterter Bemessungszeitraum genannt, an mindestens 150 Tagen, also fünf Monaten, ein Arbeitsentgelt erhalten haben.
Erfüllen Sie diese Voraussetzung nicht, wird zur Berechnung des Arbeitslosengeldes ein fiktives Einkommen zugrunde gelegt. Abhängig davon, wie qualifiziert Sie sind, wird Ihnen eine fiktive Pauschale zugewiesen, auf deren Grundlage sich das ALG I berechnet. Es fällt dann deutlich geringer als 67 Prozent des letzten Nettoeinkommens aus.
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So wird das Arbeitslosengeld fiktiv berechnet
Die Berechnung erfolgt in insgesamt vier Qualifikationsklassen, die in §152 Sozialgesetzbuch (SGB) III geregelt sind. Dazu zählen: die persönliche Qualifikation ohne Ausbildung, mit Berufsausbildung, Fachhochschulabschluss oder Meister und Hochschulausbildung nach Ost und West.
Das Gesetz nennt dabei keine festen Beträge für das fiktive Arbeitsentgelt, sondern Prozentsätze der Bezugsgröße: 1/300 für den Hochschulabschluss, 1/360 für den Fachhochschulabschluss oder den Meister, 1/450 für die Berufsausbildung und 1/600 für die fehlende Ausbildung. Die Bezugsgröße wird meist jährlich angepasst. Im Kalenderjahr 2021 beträgt sie für West 39.480 Euro und für Ost 37.380 Euro.
Das bedeutet: Leben Sie in Westdeutschland und haben eine abgeschlossene Berufsausbildung, unterstellt der Staat, dass Sie pro Tag 87,73 Euro brutto verdienen (39.480 Euro / 450 = 87,73 Euro), beziehungsweise rund 2.632 Euro im Monat. Davon gehen noch pauschalierte Abzüge für Steuern und Sozialversicherung ab. 67 Prozent vom Endergebnis sind dann Ihr Arbeitslosengeld.
Wer muss Einbußen beim ALG I einkalkulieren?
Mütter und Väter, die länger als zwei Jahre in Elternzeit waren und keine ausreichenden Einnahmen erzielt haben. Bei ihnen wird das fiktive Arbeitsentgelt zugrunde gelegt, um das Arbeitslosengeld zu berechnen (siehe oben). Je nach Qualifikation liegt es dann erheblich unterhalb von 67 Prozent des früheren Nettoeinkommens.
- Eigene Recherche
- Bundesagentur für Arbeit
- Deutsche Rentenversicherung
- dejure.org: §152 Fiktive Bemessung
- comcave.de: "Arbeitslosengeld nach Elternzeit"
- dgbrechtsschutz.de: "Wenn das Arbeitslosengeld fiktiv berechnet wird"