Tipps aus dem Arbeitsrecht So umgehen Sie eine verhaltensbedingte Kündigung
Ein Fehltritt – und plötzlich droht die Kündigung? Wer seinen Job nicht unnötig riskieren will, sollte einige Dinge beachten.
Eine verhaltensbedingte Kündigung möchte wohl kein Arbeitnehmer bekommen. Auch wenn manche Arbeitgeber es darauf anlegen, Beschäftigte loszuwerden – man kann zumindest dazu beitragen, Konflikte mit dem Arbeitgeber nicht entstehen zu lassen oder im Fall der Fälle zu entschärfen.
Daniel Stach, Arbeitsrechtler in der Bundesverwaltung von Verdi, rät, regelmäßig Rückmeldung zur eigenen Arbeit und dem eigenen Verhalten einzufordern. Solche Gespräche tragen dazu bei, dass Beschäftigte und ihre jeweiligen Führungskräfte im Austausch miteinander sind. Zudem bekommt man ein Bewusstsein dafür, was den Führungskräften wichtig ist und was nicht.
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Feedbackgespräche schriftlich festhalten
"Empfehlenswert ist in jedem Fall, den Inhalt von Feedbackgesprächen und Absprachen schriftlich festzuhalten", so Stach. Dies helfe, Missverständnisse zu vermeiden und im Konfliktfall eine klare Beweislage herbeizuführen.
Und wenn jemand doch – aus welchen Gründen auch immer – wiederholt zu spät gekommen ist? "Ist es zu einem Fehlverhalten seitens des oder der Beschäftigten gekommen, ist es wichtig, dass er oder sie gegenüber der Führungskraft Einsicht und Reue zeigt", sagt der Prof. Michael Fuhlrott, Fachanwalt für Arbeitsrecht und Mitglied im Verband deutscher Arbeitsrechtsanwälte (VDAA). Im besten Fall sollte es auch nicht mehr zu einer Wiederholung des Fehlverhaltens kommen.
- Nachrichtenagentur dpa