Treuepflicht und Diensteid Was dürfen Beamte nicht tun? Vorschriften und Verbote
Viele denken bei einer Verbeamtung wohl zunächst an die Vorteile. Beamte haben jedoch auch verschiedene Pflichten. Einiges dürfen sie gar nicht machen.
Die Vorzüge einer Verbeamtung können zum Beispiel Polizisten, Lehrer, Richter oder Soldaten genießen. Beamte werden allerdings nicht umsonst auch als Staatsdiener bezeichnet, denn sie verpflichten sich gegenüber dem Grundgesetz und deutschen Staat. Damit einher geht eine Reihe von Vorschriften, an die sie sich halten müssen. Wir erklären, was Ihnen als Beamter nicht erlaubt wird und wieso sich die Laufbahn trotzdem lohnen kann.
Was darf man als Beamter nicht tun?
Mit einer Verbeamtung verzichten Sie zwar nicht auf ihre Grundrechte, trotzdem sind Sie stärker eingeschränkt als andere Angestellte und Bürger:
- Sie haben nicht die Möglichkeit, einfach zu kündigen oder Ihre Stelle als Beamter zu wechseln. Sie können dies allerdings beantragen.
- Als Beamter ist es verboten zu streiken, auch wenn Sie zum Beispiel mit Ihren Arbeitsbedingungen nicht zufrieden sind.
- Sie dürfen keine Geschenke oder Belohnungen annehmen.
- Es ist Beamten nicht erlaubt, Nebentätigkeiten ohne Genehmigung auszuüben.
- Innerhalb und außerhalb Ihres Beamtendienstes dürfen Sie sich nicht so frei äußern und politisch betätigen wie andere Staatsbürger. Sie müssen sich hier insoweit mäßigen, dass Sie ihren Beruf weiterhin neutral ausüben können.
- Beamte müssen grundsätzlich die Anordnungen Ihrer Vorgesetzten befolgen.
- Sie dürfen nichts tun, was den Ruf Ihrer dienstlichen Behörde, des Beamtentums oder Staates beschädigt.
- In Ihrem Erscheinungsbild sind Beamte ebenfalls nicht komplett frei. Dieses darf Ihr Amt nicht beeinträchtigen beziehungsweise diesem widersprechen. Das heißt, das Tragen von zum Beispiel bestimmter Kleidung oder Schmuck im Dienst kann Ihnen verboten werden.
Was gilt noch für Beamte?
Was erlaubt ist und was nicht, regeln das Beamtenstatusgesetz und Bundesbeamtengesetz. Insbesondere unterliegen Sie als Beamter einer Treuepflicht und Pflicht zur politischen Mäßigung. Das bedeutet, Sie dürfen etwa grundsätzlich an Demos teilnehmen und in eine Partei eintreten. Werbung für eine Partei zu machen oder Ihren Beamtenberuf deswegen nicht mehr neutral auszuüben, ist hingegen untersagt. Außerdem legen Sie einen Diensteid auf Ihre Amtspflichten, das Grundgesetz und alle anderen deutschen Gesetze ab.
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Die Vorteile des Beamtentums
Die Pflichten einer Verbeamtung können glücklicherweise mehrere Vorteile ausgleichen. Es ist unter anderem nur schwer möglich, Ihnen als Beamter zu kündigen. Darüber hinaus hat der Staat eine Fürsorgepflicht für Sie. Deshalb müssen Sie weder in die Arbeitslosen- noch in die Rentenversicherung einzahlen. Beamte erhalten zudem eine staatliche Pension, die meist die gesetzliche Rente übersteigt.
Stehen Sie vor der Verbeamtung oder der Wahl hierzu, wägen Sie die Vor- und Nachteile für sich ab. Trotz einiger Einschränkungen führen Sie als Beamter ein normales Leben und sind hinsichtlich Rente und Berufssicherheit der Allgemeinbevölkerung gegenüber bessergestellt.
- gesetze-im-internet.de: "Beamtenstatusgesetz"
- gesetze-im-internet.de: "Bundesbeamtengesetz"
- dbb.de: "Treuepflicht"
- Archivmaterial
- Eigene Recherche