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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Konkurs oder Bankrott Endet jede Firmeninsolvenz in der Pleite?
Begriffe wie Konkurs, Insolvenz, Bankrott werden gleichbedeutend für Firmenpleite verwendet. Dabei gibt es Unterschiede – aus guten Gründen.
Die erste Assoziation, die wir haben, wenn wir lesen, dass ein Unternehmen in Konkurs gegangen ist, dass alle Mitarbeiter entlassen werden und das Unternehmen seine Türen für immer schließen muss. Aber das ist falsch. Hier ist die Erklärung.
Insolvenz heißt zahlungsunfähig
Muss ein Unternehmen Insolvenz anmelden, heißt das zunächst einmal nur, dass es zahlungsunfähig ist. Die Zahlungsunfähigkeit ist absolut wertfrei zu betrachten, also ohne Bezug zu einem absichtlichen oder unabsichtlichen Verhalten, das zur Insolvenz geführt hat. Das Unternehmen ist also weder pleite noch bankrott. Es geht auch nicht in Konkurs.
Insolvenz
Insolvenz leitet sich aus dem lateinischen Wort "insolventia" ab und bezeichnet die Situation eines Schuldners, seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber den Gläubigern nicht erfüllen zu können. Gläubiger sind dabei beispielsweise Banken, Lieferanten, Krankenkassen oder Sozialkassen, die darauf warten, für Kredite, Aufträge, Waren oder Dienstleistungen bezahlt zu werden.
Insolvenzgründe können sein: (1) Das Unternehmen ist zahlungsunfähig, (2) dem Unternehmen droht zeitnah eine Zahlungsunfähigkeit und/oder (3) das Unternehmen ist überschuldet.
Würde ein zahlungsunfähiges Unternehmen seinen Geschäften weiterhin nachgehen, weil es vielleicht darauf hofft, dass sich die wirtschaftliche Situation in den kommenden Monaten wieder bessert, würde es den Straftatbestand der Insolvenzverschleppung begehen. Mehr zum Thema Insolvenzverschleppung lesen Sie hier.
Überschuldung als Ursache von Insolvenz
Ist die Summe aus Bargeld, Bankeinlagen, Warenbestand und Vermögenswerten wie Arbeitsgeräten und Immobilien niedriger als die offenen Forderungen von Gläubigern, liegt eine Überschuldung vor. Die Überschuldung äußert sich im Mangel an direkt verfügbaren Zahlungsmitteln. Das Unternehmen ist dann gesetzlich verpflichtet, Insolvenz anzumelden.
Insolvenzverfahren und Insolvenz in Eigenverwaltung
Die Insolvenzverordnung (InsO) legt fest, dass die Forderungen der Gläubiger des insolventen Unternehmens zu befrieden sind. Dabei kann im Insolvenzplan eine abweichende Regelung getroffen werden, insbesondere zum Erhalt des Unternehmens. Daraus folgt die Möglichkeit einer Insolvenz in Eigenverwaltung.
Dafür wird der Geschäftsführung eine geeignete, unabhängige natürliche Person in der Rolle als Insolvenzverwalter zur Seite gestellt mit dem Ziel, das Unternehmen zu sanieren.
Am Ende eines Insolvenzverfahrens steht entweder die Rettung des Unternehmens oder seine Liquidation. Erfahren Sie hier, wie ein Insolvenzverfahren abläuft.
Was ist der Unterschied zwischen Insolvenz und Konkurs?
Der Begriff Konkurs leitet sich von der lateinischen Bezeichnung für Zusammenlauf ab und war bis 1999 die Bezeichnung für Insolvenz. Rechtlich gesehen ist der Konkurs ein gerichtliches Verfahren, bei dem das Vermögen eines Unternehmens, das zahlungsunfähig ist, möglichst anteilmäßig an die Gläubiger verteilt wird.
Die sogenannte Konkursmasse – gleichbedeutend mit der Insolvenzmasse – ist der Restwert des Unternehmens. Zur Konkursmasse zählen alle Vermögenswerte, die den Inhabern einer Forderung (Gläubiger) zum Zeitpunkt der Konkurseröffnung zustehen und zwar unabhängig davon, wo sich die Vermögenswerte befinden.
Gemäß der früheren gesetzlichen Regelung des Konkurses hatten die Schulden eines zahlungsunfähigen Unternehmens weiterhin Bestand. Er konnte jedoch einen Antrag auf Konkursaufschub stellen mit dem Ziel, das Unternehmen wieder in die schwarzen Zahlen zu bringen.
Nach aktueller Rechtsprechung ist ein Schuldner bei einer Unternehmensinsolvenz nach drei Jahren von seinen Schulden befreit. Voraussetzung ist allerdings ein Antrag auf Restschuldbefreiung, der mit dem Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens verbunden ist. Bezüge aus einem neuen Dienstverhältnis werden für den Zeitraum von drei Jahren nach Eröffnung des Insolvenzverfahrens an einen Treuhänder abgetreten.
Insolvenz und Bankrott sind nicht dasselbe
Ob Insolvenz, Regelinsolvenz oder Konkurs – all das ist nicht mit dem Begriff Bankrott zu erklären. Ist eine Überschuldung weder vorsätzlich noch fahrlässig entstanden, handelt es sich nicht um einen Bankrott.
Fachanwälte auf dem Gebiet der Schuldnerberatung erklären, dass der Bankrott für den Zustand der Zahlungsunfähigkeit faktisch und juristisch negativ konnotiert ist. Das bedeutet nichts anderes, als dass der Zustand der Zahlungsunfähigkeit rechtswidrig und durch Vortäuschung falscher Tatsachen herbeigeführt wurde.
- Eigene Recherche
- Insolvenzverordnung (InsO)
- schuldnerberatung-schulz.de: "Pleite, Bankrott, Konkurs, Insolvenz, Überschuldung – Alles dasselbe?"