Arbeitsrecht Wann darf der Arbeitgeber Alkohol anbieten?
Ob Erfolgsmeldung oder runder Geburtstag: Der Arbeitgeber kann auch mal eine Runde Bier ausgeben. Die Frage ist jedoch, ob er das überhaupt darf.
Ob kurz vorm Wochenende, um auf einen Erfolg oder den Geburtstag von Kollegen anzustoßen – oder einfach so: Wenn der Chef eine Runde Bier schmeißt, ist dagegen nichts einzuwenden, oder?
"Grundsätzlich darf der Chef seinen Mitarbeitern Alkohol anbieten", sagt der Fachanwalt für Arbeitsrecht Johannes Schipp. Dafür gebe es aber eine Bedingung. Er muss auch weiterhin seiner Fürsorgepflicht nachkommen.
"Das kann zum Problem werden, wenn eine besondere Gesundheitsgefahr besteht", so Schipp. Etwa, wenn auf Leitern oder Gerüsten auf dem Bau gearbeitet wird. Hier ist Balance gefragt und die verträgt sich bekanntlich schlecht mit Alkohol.
Es gibt Grauzonen
Ein No-Go ist der Konsum von Alkohol natürlich bei gesetzlichen Alkoholverboten, wie es sie bei Kraftfahrern oder Piloten gibt. Eine Grauzone stellt dar, wenn ein bekannt Alkoholkranker unter der Belegschaft ist. Hier könne man, auch wenn eine gewisse Eigenverantwortung gelte, argumentieren, dass der Arbeitgeber seiner Fürsorgepflicht nicht nachkommt, so Schipp.
- Nachrichtenagentur dpa