Ab 55 Jahren Altersteilzeit: Was Arbeitnehmer beachten sollten
Altersteilzeit kann für ältere Arbeitnehmer eine Option sein, schrittweise aus dem Job auszusteigen. Eines sollten Sie aber auf jeden Fall prüfen.
Es ist der Traum vieler älterer Arbeitnehmer: weniger arbeiten und mehr freie Zeit haben – für die Familie etwa oder für Hobbys. Ein Weg hin zu diesem Ziel kann Altersteilzeit sein.
Hierbei reduzieren Beschäftigte die Arbeitszeit um die Hälfte und steigen so nach und nach aus dem Job aus. Das klingt zunächst verlockend. Doch Altersteilzeit ist nicht für jeden eine vernünftige Option, betont Johannes Schipp, Fachanwalt für Arbeitsrecht aus Gütersloh. Interessierte sollten ausloten, ob sie sich das finanziell leisten können.
Altersteilzeit: weniger Gehalt, weniger Rente
Denn Ihnen muss klar sein: Während der Altersteilzeit verdienen Sie weniger. Zwar stockt der Arbeitgeber Ihr Entgelt und die Beiträge zur Rentenversicherung auf – allerdings in beiden Fällen nicht auf 100 Prozent. Neben einem geringeren Verdienst erhalten Sie also später auch weniger Rente. Die Einbußen fallen wegen der gesetzlichen Zuzahlungspflicht des Arbeitgebers jedoch relativ gering aus.
Die Rentenversicherung oder ein Rentenberater können helfen zu errechnen, ob die Altersteilzeit für Sie infrage kommt. Ist das der Fall, müssen weitere Voraussetzungen erfüllt sein. "Zum einen muss der Beschäftigte mindestens 55 Jahre alt sein", sagt die Rechtsanwältin Judith Kerschbaumer von der Gewerkschaft Verdi. Vor Beginn einer möglichen Altersteilzeit müssen Sie mindestens 1.080 Kalendertage (etwa drei Jahre) versicherungspflichtig beschäftigt gewesen sein.
Kein Rechtsanspruch auf Altersteilzeit
Zum anderen muss Ihr Arbeitgeber mitspielen. "Einen Rechtsanspruch auf Altersteilzeit haben Beschäftigte nicht", stellt Schipp klar. Ansprüche können aber in Betriebsvereinbarungen oder Tarifverträgen festgelegt sein. Wenn solche Regeln nicht existieren, kann der Arbeitgeber auf freiwilliger Basis grünes Licht für einen früheren Ausstieg des Beschäftigten geben.
- Meine Altersvorsorge: Lohnt sich die private Rentenversicherung noch?
Willigt der Arbeitgeber ein, setzt sich das Entgelt in der Altersteilzeit aus dem bisherigen hälftigen sozialversicherungspflichtigen Entgelt und dem Aufstockungsbetrag zusammen. Der Aufstockungsbeitrag muss laut Gesetz bei mindestens 20 Prozent des Entgelts in der Altersteilzeit liegen.
"Der Beschäftigte kann auch eine Aufstockung des Arbeitgebers über 20 Prozent hinaus aushandeln", so Schipp. Er weiß von Fällen, bei denen Arbeitnehmer in Altersteilzeit auf bis zu 90 Prozent ihrer ursprünglichen Bezüge kamen. Der Arbeitgeber zahlt für Sie zudem weiter in die Rentenkasse ein – mindestens 80 Prozent der Rentenversicherungsbeiträge, höchstens jedoch 90 Prozent.
Gut zu wissen
Es gibt keine Mindestlaufzeit für die Altersteilzeit. Den Aufstockungsbetrag und die zusätzlichen Rentenbeiträge muss der Arbeitgeber allerdings nur maximal sechs Jahre zahlen.
Altersteilzeit: Gleichverteilungs- oder Blockmodell
Altersteilzeit gibt es in zwei Varianten. Bei einer gleichmäßigen Reduzierung halbieren Sie über den gesamten Zeitraum der Altersteilzeit Ihre Arbeitszeit. "Weitaus beliebter ist das sogenannte Blockmodell", sagt Kerschbaumer. Dabei arbeitet der Beschäftigte in der ersten Hälfte der Altersteilzeit wie vor der Altersteilzeit und ist in der zweiten Hälfte von der Arbeit freigestellt.
Das Entgelt, das der Beschäftigte verdient hat, zahlt der Arbeitgeber zu 50 Prozent in der Arbeits- und zu 50 Prozent in der Freistellungsphase aus. "In beiden Phasen kommen jeweils die Aufstockungsbeträge des Arbeitgebers hinzu", erläutert Kerschbaumer.
Modell auch für Arbeitnehmer in Teilzeit geeignet
Das Altersteilzeitmodell kann auch eine Option für Arbeitnehmer sein, die bereits in ihrem regulären Berufsleben in Teilzeit arbeiten. Voraussetzung: Sie sind nicht geringfügig beschäftigt (Minijob) und der Teilzeitverdienst während der Altersteilzeit liegt höher als bei einer geringfügigen Beschäftigung.
Wie die reduzierte Arbeitszeit verteilt wird, entscheiden Arbeitnehmer und Arbeitgeber gemeinsam. "Denkbar ist etwa, an vier Tagen vier und am fünften Tag drei Stunden zu arbeiten", erklärt Schipp. Eine andere Variante: drei Tage arbeiten, zwei Tage frei.
- bmas.de: "Arbeitsrecht: Fragen und Antworten zur Altersteilzeit"
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa