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Siesta in Deutschland: Arbeitsrechtlerin erklärt, ob das möglich ist


Reaktion auf Sommerhitze
Siesta in Deutschland – wäre das möglich?


18.07.2023Lesedauer: 2 Min.
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Hitze im Büro: Könnte es in Deutschland künftig eine Siesta geben? (Quelle: tommaso79/imago-images-bilder)
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Amtsärzte fordern die Einführung einer Siesta in Deutschland. Ob das arbeitsrechtlich überhaupt umsetzbar ist, erklärt eine Fachanwältin t-online.

Wer schon einmal im Süden Europas unterwegs war, der weiß, dass viele Geschäfte um die Mittagszeit herum oder am frühen Nachmittag geschlossen sind. Die sogenannte Siesta schützt Arbeitende im Sommer vor den besonders hohen Temperaturen, die zu dieser Tageszeit herrschen.

Angesichts des Klimawandels haben Amtsärzte in Deutschland die Einführung einer Arbeitspause nach ebendiesem Modell gefordert. Doch ist so etwas arbeitsrechtlich hierzulande überhaupt möglich? t-online hat dazu mit Dr. Nathalie Oberthür gesprochen, Fachanwältin für Arbeitsrecht.

Festlegung der Arbeitszeit ist Sache der Arbeitgeber

Oberthür erklärt, dass die Festlegung der Arbeitszeit eine individuelle Entscheidung des Arbeitgebers ist. Erklärt sich beispielsweise ein Unternehmen dazu bereit, den Vorschlag der Amtsärzte umzusetzen, könnte es die im Vertrag festgelegten Arbeitszeiten der Arbeitnehmer einvernehmlich ändern.

Auch eine einseitige Änderung vonseiten des Arbeitgebers ist der Fachanwältin zufolge möglich. Allerdings müssten hier sowohl die betrieblichen Interessen als auch die der Arbeitnehmer berücksichtigt werden.

Die Grenze dieses Spielraums bildet das deutsche Arbeitszeitgesetz, das eine Ruhezeit von mindestens elf Stunden zwischen Arbeitsende und Arbeitsbeginn vorsieht. So wäre es beispielsweise nicht möglich, von acht Uhr morgens bis zwölf Uhr zu arbeiten, eine sechsstündige Siesta einzulegen und wieder von 18 bis 22 Uhr zu arbeiten, da zwischen dem Arbeitsende um 22 Uhr und dem erneuten Arbeitsbeginn um acht Uhr nur zehn Stunden liegen. Mehr zu den Regeln des Arbeitszeitgesetzes lesen Sie hier.

Arbeitnehmer sind dem Gesundheitsschutz verpflichtet

Rein rechtlich könnte ein Arbeitnehmer – im gesetzlichen Rahmen – also eine Siesta einführen. Allerdings sind Unternehmen sowieso zum Gesundheitsschutz ihrer Mitarbeiter verpflichtet. Oberthür zufolge heißt das etwa im Falle von Hitze, dass die Arbeit "so wenig belastend wie möglich" gestaltet werden muss, dabei aber "dennoch die betriebliche Tätigkeit" aufrechterhalten wird.

Es gebe in Deutschland aber nicht die eine "verbindliche und richtige Maßnahme" – denn die Arbeit in einem Büro unterscheide sich beispielsweise stark von der auf einer Baustelle. Vielmehr müssten Arbeitnehmer die Schutzmaßnahmen per Gefährdungsbeurteilung einschätzen. Einen individuellen Anspruch auf eine Siesta haben Arbeitnehmer daher nicht.

Verwendete Quellen
  • Telefonisches Interview mit Dr. Nathalie Oberthür, 18. Juli 2023
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