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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Anpassung der Altersbezüge zum 1. Juli Renten steigen erstmals gleich in Ost und West
Zum 1. Juli können sich 21 Millionen Rentner über eine kräftige Rentenerhöhung freuen. Künftig könnte das aber wieder anders aussehen.
Inhaltsverzeichnis
- Warum gibt es die Rentenanpassung?
- Welche Renten werden angepasst?
- Wie berechnet sich die Rentenanpassung?
- Wie stark sind die Renten in den vergangenen Jahren gestiegen?
- Wie werden die Renten in den kommenden Jahren steigen?
- Wo finde ich Informationen über die Rentenanpassung?
- Können Renten auch sinken?
- Was muss ich bei der Rentenanpassung mit Blick auf die Steuer beachten?
Es ist vollbracht: Nachdem sich die Renten im Osten und Westen bereits im vergangenen Jahr angeglichen haben, fällt nun auch die Rentenerhöhung erstmals gleich aus: Um 4,57 Prozent steigen die Bezüge ab 1. Juli 2024 bundesweit. Das ist mehr als noch im vergangenen Herbst vorhergesagt.
Möglich machen das die Lohnsteigerungen. Von der Entwicklung der Gehälter leitet sich die jährliche Rentenanpassung ab. Eine Rente von 1.000 Euro im Monat erhöht sich diesen Sommer um 45,70 Euro. Arbeitsminister Hubertus Heil sprach von einem "historischen Tag": "Nach 34 Jahren ist endlich die Einheit auch im Rentensystem in Deutschland geschafft."
Doch was muss ich als Rentner bei einer Rentenerhöhung beachten? Und wie berechnet sie sich überhaupt? t-online beantwortet die wichtigsten Fragen rund um die Rentenanpassung.
Warum gibt es die Rentenanpassung?
Um das zu verstehen, muss man zunächst wissen, wie die gesetzliche Rente an sich funktioniert. Basis der gesetzlichen Rente ist ein sogenanntes Umlageverfahren. Das bedeutet: Wer derzeit sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist, bezahlt mit seinem Rentenbeitrag die gesetzliche Altersvorsorge der aktuellen Rentner – der Beitrag jetzt wird also umgelegt. Wenn die jetzigen Beitragszahler am Ende ihres Berufslebens in Rente gehen, bekommen sie die Rente von denjenigen, die dann im Berufsleben stehen.
Aufgrund dieses Umlageverfahrens hängt die Höhe der aktuellen Rente vom Einkommen der jetzigen Arbeitnehmer ab. Steigen ihre Löhne, steigen auch die Altersbezüge der Rentner. Um das anzugleichen, gibt es die sogenannte Rentenanpassung, die jedes Jahr am 1. Juli ansteht. Zu diesem Stichtag ändert sich die Rente.
Welche Renten werden angepasst?
Alle Renten der gesetzlichen Rentenversicherung. Dazu gehört nicht nur die sogenannte Altersrente. Das ist die Rente, die Sie nach Ihrem Arbeitsleben erreichen.
Auch die sogenannte Erwerbsminderungsrente wird angepasst. Das ist die Rente, die Sie erhalten, wenn Sie wegen eines Unfalls oder einer Krankheit nicht mehr oder nur noch zum Teil arbeiten können. Zudem wird die sogenannte Hinterbliebenenrente (Witwenrente) angepasst. Das ist die Zahlung, die Sie erhalten, wenn beispielsweise Ihr Ehepartner stirbt. Lesen Sie hier, wann Sie Anspruch auf die Witwen- oder Witwerrente haben.
Wie berechnet sich die Rentenanpassung?
Wenn Sie in die gesetzliche Rente einzahlen, sammeln Sie sogenannte Entgeltpunkte, auch Rentenpunkte genannt. Diese werden zur Berechnung der Rentenhöhe unter anderem mit dem sogenannten Rentenwert multipliziert. Dabei gilt für Sie der Rentenwert des Jahres, in dem Sie in Rente gehen. Auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung (DRV) können Sie die Höhe Ihrer Rente ausrechnen.
- Rentenpunkte: So funktioniert die Berechnung der Rente
Die Rentenanpassung bedeutet also: Der aktuelle Rentenwert wird um einen bestimmten Prozentsatz erhöht (siehe unten).
Die genaue Anpassung hängt vor allem von der Entwicklung der Bruttolöhne ab. Ebenso findet sich in der Berechnung der sogenannte Nachhaltigkeitsfaktor wieder (mehr dazu hier). Dieser berücksichtigt das Verhältnis der Anzahl der Beitragszahler zu den Rentnern. Wenn durch die allgemeine Alterung der Gesellschaft die Zahl der Beitragszahler sinkt und die Rentner mehr werden (siehe oben), senkt das den Prozentsatz.
Wie stark sind die Renten in den vergangenen Jahren gestiegen?
Hier finden Sie eine Übersicht darüber, wie die Renten in den vergangenen Jahren gewachsen sind. In einigen Jahren, wie etwa 2010, wuchsen sie gar nicht, man spricht von einer "Nullrunde". Die Renten wurden immer zum 1. Juli angepasst.
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Konkret bedeutet das also: Der aktuelle Rentenwert ist 2023 im Westen um 4,57 Prozent, im Osten um 5,86 Prozent gestiegen. Damit hat er sich angeglichen und betrug einheitlich 37,60 Euro. Mit den Erhöhungen ab 1. Juli 2024 beträgt er dann 39,32 Euro.
Wie werden die Renten in den kommenden Jahren steigen?
Rentensteigerungen dürfte es auch künftig geben – aber laut aktuellem Rentenversicherungsbericht in geringerem Ausmaß. So geht der Bericht bis 2037 von einer durchschnittlichen Steigerungsrate von 2,6 Prozent pro Jahr aus – insgesamt gut 43 Prozent.
Ohne gesetzliche Eingriffe würde der Renteneintritt von Millionen Babyboomern immer deutlicher spürbar werden und das Rentenniveau bis auf 45 Prozent im Jahr 2037 sinken. Allerdings garantiert das Rentenpaket II, das die Ampelkoalition im Mai im Kabinett beschlossen hat, ein Rentenniveau von 48 Prozent. Was das genau bedeutet, lesen Sie hier. Das Gesetzespaket muss noch durch den Bundestag.
- Rentenpaket II: Das bedeuten die Pläne für Rentner und Arbeitnehmer
Wo finde ich Informationen über die Rentenanpassung?
Um welchen Betrag die Rente jeweils steigt, steht in der sogenannten Rentenanpassungsmitteilung, die Sie immer im Juni erhalten. Sie informiert Rentner auch darüber, wann genau der Betrag ausgezahlt wird. Die Auszahlung der Renten erfolgt durch den Renten-Service der Deutschen Post.
Können Renten auch sinken?
Nein, darüber müssen Sie sich keine Sorgen machen. Für diese "Rentengarantie" gibt es eine spezielle Schutzklausel.
Wenn die wirtschaftliche Lage es nicht zulässt, die Rente zu erhöhen, weil die Bruttolöhne gesunken sind (siehe oben), wird sie einfach nicht angepasst. In den kommenden Jahren wird dann diese "theoretische" Senkung mit möglichen Erhöhungen verrechnet – diese fallen also geringer aus. Mehr zu diesem sogenannten Nachholfaktor lesen Sie hier.
Was muss ich bei der Rentenanpassung mit Blick auf die Steuer beachten?
Wenn es eine Rentenerhöhung gibt, kann es sein, dass Sie plötzlich eine Steuererklärung abgeben müssen. Das würde in dem Fall passieren, wenn Sie den sogenannten Rentenfreibetrag und den steuerlichen Grundfreibetrag überschreiten würden.
Der Rentenfreibetrag hängt von dem Jahr ab, an dem Sie in Rente gehen und ändert sich nicht – auch dann nicht, wenn Ihre Rente steigt. Der Grundfreibetrag steigt jedes Jahr leicht an. Im Jahr 2024 beträgt er beispielsweise 11.604 Euro für Alleinstehende. Nach Plänen von Finanzminister Christian Lindner soll er aber rückwirkend auf 11.784 Euro steigen. Was das für Sie in Euro bedeuten würde, zeigt diese Tabelle.
Sie sollten in jedem Fall prüfen, ob Sie durch eine Rentenanpassung plötzlich zu einer Steuererklärung verpflichtet sind und womöglich auch Steuern zahlen müssen. Das muss nicht zwingend so sein, schließlich können auch Rentner Ausgaben von der Steuer absetzen. Lesen Sie hier sieben Tipps, was Rentner alles geltend machen können.
Beachten Sie auch, dass versicherungspflichtige Rentner prozentuale Beiträge für die Kranken- und Pflegeversicherung zahlen müssen (mehr dazu hier). Mit einer Rentenanpassung steigen diese Beiträge ebenso.
- Eigene Recherche
- Deutsche Rentenversicherung
- Bundesministerium für Arbeit und Soziales
- steuerklassen.com
- Mit Material der Nachrichtenagentur dpa