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Riester-Rente oder Rürup-Rente: Das sind die Unterschiede


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Private Altersvorsorge
Riester- oder Rürup-Rente: Das sind die Unterschiede


Aktualisiert am 27.03.2024Lesedauer: 4 Min.
Paar berechnet seine Finanzen: Riester- und Rürup-Produkte sollen Verbrauchern helfen, Kapital für den Lebensabend aufzubauen.Vergrößern des Bildes
Paar berechnet seine Finanzen: Riester- und Rürup-Produkte sollen Verbrauchern helfen, Kapital für den Lebensabend aufzubauen. (Quelle: AndreyPopov/getty-images-bilder)
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Sowohl die Riester- als auch die Rürup-Rente sollen helfen, staatlich gefördert fürs Alter vorzusorgen. Doch es gibt wichtige Unterschiede.

Geld vom Staat kassieren, um sich eine zusätzliche Rente aufzubauen – das versprechen Riester- und Rürup-Produkte. Doch nicht für jeden sind beide Vorsorgearten gleich sinnvoll. Wir erklären, was Riester- und Rürup-Rente überhaupt sind, zeigen die Unterschiede und beleuchten ihre Vor- und Nachteile.

Riester-Rente – kurz erklärt

Die Riester-Rente, benannt nach dem früheren Bundesarbeitsminister Walter Riester, ist eine staatlich geförderte Form der Altersvorsorge. Sie richtet sich insbesondere an Arbeitnehmer. Die Beiträge können Sie von der Steuer absetzen, außerdem gibt es Zulagen für den Sparerenden und eventuelle Kinder. Menschen, die wenig verdienen, und Familien mit mehreren Kindern profitieren am meisten. Auch manche Selbstständige und Beamte können riestern. Mehr zur Riester-Rente lesen Sie hier.

Rürup-Rente – kurz erklärt

Die Rürup-Rente, benannt nach dem Ökonomen Bert Rürup, ist ebenfalls eine staatlich geförderte Altersvorsorgeform, die insbesondere für Selbstständige und Gutverdiener konzipiert wurde. Im Gegensatz zur Riester-Rente werden keine Zulagen, sondern ausschließlich steuerliche Vorteile gewährt. Die Beiträge können Sie als Sonderausgaben steuermindernd geltend machen, was vor allem für Personen mit einem höheren Steuersatz attraktiv ist. Mehr zur Rürup-Rente lesen Sie hier.

Riester oder Rürup? Das sind die Unterschiede

Zwar steht zumindest die Rürup-Rente jedem offen, ein Vertragsabschluss lohnt sich aber nicht für jeden. Auch von der Riester-Rente profitieren verschiedene Personengruppen unterschiedlich stark. Ein Überblick über die wichtigsten Unterschiede:

  • Zielgruppe: Die Riester-Rente richtet sich hauptsächlich an Arbeitnehmer und Personen mit niedrigerem bis mittlerem Einkommen, während die Rürup-Rente für Selbstständige und Gutverdiener gedacht ist. So können beispielsweise Singles bei der Rürup-Rente im Jahr 2024 bis zu 27.565 Euro von der Steuer absetzen, bei der Riester-Rente sind es maximal 2.100 Euro. Dort gibt es aber noch Zulagen.
  • Förderung: Während die Riester-Rente sowohl Steuervorteile als auch staatliche Zulagen und Kinderzulagen bietet, gewährt die Rürup-Rente nur steuerliche Vorteile in Form von Sonderausgabenabzügen. Bei der Riester-Rente werden die beiden Förderarten allerdings miteinander verrechnet. Sie profitieren also entweder stärker von den Zulagen oder stärker vom Steuervorteil.
  • Flexibilität: Die Riester-Rente bietet mehr Flexibilität, was die Möglichkeiten bei der Auszahlung angeht. Bis zu 30 Prozent Ihres Vermögens können Sie als sich auf einen Schlag auszahlen lassen, statt als monatliche Rente. Die Rürup-Rente hingegen ist auf eine lebenslange Rentenzahlung ausgelegt, die frühestens ab Vollendung des 60. Lebensjahres fließt. Außerdem ist ein Rürup-Vertrag unkündbar. Eine Riester-Rente wiederum können Sie kündigen, das ist aber mit Verlusten verbunden (mehr dazu hier).

Welche Vor- und Nachteile haben Riester und Rürup?

Sowohl Riester- als auch Rürup-Verträge haben Vor- und Nachteile. Die wichtigsten haben wir für Sie zusammengefasst:

Vorteile der Riester-Rente

  • Der Staat fördert die Riester-Rente mit Zulagen und Steuervorteilen. Vor allem für Geringverdiener mit vielen Kindern lohnt sich das.
  • Riester-Vermögen ist in der Ansparphase pfändungssicher. Es wird auch nicht angetastet, wenn Sie Bürgergeld beziehen.
  • Ein Riester-Vertrag garantiert Ihnen zu Rentenbeginn mindestens die Einzahlungen sowie die Zulagen. Das gilt auch für einen Riester-Fondssparplan (mehr dazu hier).
  • Sie haben ein Recht auf einmalige Auszahlung. Bis zu 30 Prozent des Riester-Vermögens können Sie zu Beginn der Auszahlungsphase einmalig entnehmen. Der Rest wird Ihnen als lebenslange Rente gezahlt.

Nachteile der Riester-Rente

  • In der Auszahlungsphase müssen Sie die Riester-Rente voll versteuern.
  • Je nach Produkt und Anbieter sind die Abschluss- und Verwaltungskosten sehr hoch.
  • Zusätzlich sinkt die Rendite dadurch, dass Anbieter Ihnen die Beiträge in voller Höhe garantieren müssen. Dadurch legen sie nämlich risikoärmer an.
  • In der Auszahlungsphase wird die Riester-Rente auf die Grundsicherung im Alter und auch auf andere Sozialleistungen angerechnet.
  • Sie müssen auch nach Vertragsabschluss noch viel mitdenken. Denn um weiter die vollen Zulagen zu kassieren, müssen Sie eventuell Ihren Eigenbeitrag nach einer Gehaltserhöhung steigern und Geburten von Kindern melden.
  • Sie können das Vermögen nur zweckgebunden verwenden – entweder als Rente oder für ein Eigenheim. Andernfalls müssen Sie Zulagen und Steuervorteile zurückzahlen.
  • Bestimmte Riester-Produkte werden derzeit kaum noch angeboten, weil sie sich nicht mehr rentieren. Die Bundesregierung arbeitet allerdings an einer Reform. Mehr dazu hier.

Vorteile der Rürup-Rente

  • Sie können die Beiträge für einen Rürup-Vertrag als Sonderausgaben von der Steuer absetzen. Das lohnt sich vor allem, wenn Ihr Einkommen dauerhaft hoch sein wird.
  • Sollten Sie arbeitslos werden, wird das Angesparte nicht als verwertbares Vermögen angerechnet.
  • Es gibt keine Bruttobeitragsgarantie. Das heißt, Sparer können auch fondsgebunden und damit renditeorientierter anlegen.

Nachteile der Rürup-Rente

  • Während der Vertragslaufzeit können Sie nicht auf Ihr Geld zugreifen.
  • Einen Rürup-Vertrag können Sie nicht kündigen. Es ist lediglich möglich, weniger einzuzahlen oder den Vertrag beitragsfrei zu stellen. Allerdings müssen Sie bis zur Rente weiter Verwaltungskosten aus Ihrem Guthaben zahlen.
  • Es existiert kein Kapitalwahlrecht. Sie erhalten eine Rürup-Rente immer als monatliche Rentenzahlung. Sich das Guthaben auf einen Schlag auszahlen zu lassen, ist nicht möglich.
  • Die Auszahlungen im Ruhestand müssen Sie versteuern.
  • Es ist auch grundsätzlich nicht vorgesehen, Geld aus einem Rürup-Vertrag auf jemand anderen zu übertragen oder es zu vererben. Dafür müssen Sie explizit einen Hinterbliebenenschutz vereinbaren, dieser schmälert aber in jedem Fall Ihre eigene Rentenhöhe, sollten Sie Ihren Ruhestand doch erleben.
  • Für einen Wechsel zu einem anderen Anbieter gibt es keine gesetzlichen Vorschriften. Je nach Anbieter kann das daher gar nicht möglich sein oder nur gegen eine Gebühr.
Verwendete Quellen
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