Steuer einfach erledigt Riester-Rente: Auszahlung in die Steuererklärung eintragen
Riestern ist eine beliebte Form der Altersvorsorge, führt bei der Steuererklärung aber zu Herausforderungen. Wo Sie Auszahlungen in Elster eintragen.
Die Riester-Rente gehört zu den staatlich geförderten, privaten Maßnahmen der Altersvorsorge. Beiträge, die Sie in den Riester-Vertrag einzahlen, lassen sich in der Sparphase steuerlich geltend machen. Wie für die ebenfalls geförderte Rürup-Rente sind bei der Auszahlung Besonderheiten zu beachten.
Riester-Rente während der Ansparphase eintragen
Gefördert wird die Riester-Rente auf zwei Wegen:
- Zulagen
- Steuervorteile
Die Zulagen setzen sich aus der Grund- und Kinderzulage zusammen: 175 Euro pro Riester-Sparer und 185 bis 300 Euro pro Kind. In der Steuererklärung lassen sich bis zu 2.100 Euro als Sonderausgabe absetzen.
Das Finanzamt führt automatisch die sogenannte Günstigerprüfung durch: Es prüft, ob Zulagen oder Steuervorteile für den Riester-Sparer günstiger sind. Die benötigten Daten tragen Sie über die Anlage AV in das Elster-Formular ein.
Riester-Rente während der Auszahlung eintragen
Während der Ansparphase sind die Beiträge zur Riester-Rente steuerlich absetzbar. Mit Beginn des Rentenbezugs erfolgt eine Versteuerung der Auszahlungen. Es handelt sich um eine sogenannte nachgelagerte Besteuerung. Für viele Sparer entsteht eine essenzielle Frage: Wo muss ich die Auszahlung der Riester-Rente in der Steuererklärung eintragen? Die Antwort: Über die Anlage R ab Zeile 31.
Grundfreibetrag und Altersentlastungsbetrag
Liegen Ihre Einkünfte als Rentner unterhalb des Grundfreibetrags, zahlen Sie keine Steuern auf Ihre Riester-Rente. Der Altersentlastungsbetrag vermindert die Steuerbemessungsgrundlage zusätzlich um einen festen Prozentsatz. Er gilt nur noch bis zum Jahr 2039. Beziehen Sie Ihre erste Rente ab dem Jahr 2040, fällt der Entlastungsbetrag weg.
Immobilienerwerb mit Zulagen-Umwandlung
Als Riester-Sparer haben Sie die Möglichkeit, Teile der staatlichen Förderung für den Erwerb einer Immobilie zu nutzen. Es gelten gesonderte Regelungen. Das Wohnförderkonto sammelt die umgewandelten Beträge. Lösen Sie das Konto auf, stehen Ihnen zwei Varianten zur Auswahl: Sie entscheiden sich für die einmalige Besteuerung mit einem Zuschuss von 30 Prozent oder Sie teilen den Betrag bis zu Ihrem 85. Lebensjahr auf.
- finanztip.de: "So viel Zulagen bekommst Du vom Staat"