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Mindestbeitrag zur Riesterrente: Das sollten Sie wissen


Private Altersvorsorge
Mindestbeitrag zur Riesterrente: Das sollten Sie wissen

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 08.12.2023Lesedauer: 2 Min.
Wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht, kann eine Riesterrente eine passende Alternative sein.Vergrößern des Bildes
Wenn die gesetzliche Rente nicht ausreicht, kann eine Riesterrente ein passender Zusatz sein. (Quelle: PeopleImages/getty-images-bilder)
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Haben Sie sich für die Riesterrente als Altersvorsorge entschieden, müssen Sie in jedem Monat einen Mindestbeitrag einzahlen. Wie viel ist das?

Um von einer Rentenzahlung aus der Riesterrente als zusätzliche Altersversorgung zu profitieren, müssen Sie in jedem Monat einen entsprechenden Beitrag einzahlen. Bei diesem Riester-Mindestbeitrag ist es wichtig, zwischen dem Sockelbeitrag als allgemeinem Mindestbeitrag und dem Mindesteigenbeitrag zu unterscheiden. Der Sockelbeitrag ist immer gleich, während sich der Mindesteigenbeitrag abhängig vom Bruttoeinkommen unterscheidet.

Unterschied zwischen Sockelbeitrag und Mindesteigenbeitrag

Die Riester-Rente dient vorrangig als Altersvorsorge für Menschen, deren reguläre Rente nicht reicht, um den Lebensunterhalt im Alter zu bestreiten. Damit sich Menschen mit einem niedrigen Einkommen eine Altersvorsorge leisten können, wurde der Sockelbeitrag festgelegt. Er liegt unabhängig vom Einkommen bei 5 Euro im Monat, was 60 Euro im Jahr entspricht. Mit diesem Mindestbeitrag haben Sie keinen Anspruch auf die vollen Zulagen aus der Riester-Rente.

Um die volle Zulage zu erhalten, ist der Mindesteigenbetrag fällig. Er errechnet sich aus Ihrem Bruttoeinkommen des Vorjahres und macht vier Prozent davon aus. Der Versicherer zieht von diesem Eigenbeitrag die staatliche Förderung ab. Die Grundzulage beträgt 175 Euro. Haben Sie Kinder, erhalten Sie zusätzlich zu dieser Grundzulage einen Kinderzuschlag für jedes Ihrer Kinder. Auch während der Elternzeit besteht Anspruch auf die staatliche Förderung. Zahlen Sie Ihre Beiträge daher auch während der Elternzeit ein.

Berechnung des Mindesteigenbeitrags

Um den Mindesteigenbeitrag für die volle Zulage zu ermitteln, berechnen Sie von Ihrem Bruttoeinkommen des Vorjahres vier Prozent. Von diesem Betrag subtrahieren Sie die Grundzulage von 175 Euro. Berufseinsteigern steht ein Bonus von 200 Euro zu, der dann ebenfalls vom errechneten Betrag abgezogen wird.

Pro Kind wird eine Zulage von 185 Euro oder 300 Euro gewährt. Addieren Sie die Zulagen für alle Ihre Kinder und subtrahieren Sie sie ebenfalls von dem Betrag, den Sie bereits ermittelt haben. Das Ergebnis ist Ihr jährlicher Mindesteigenbetrag. Um zu ermitteln, was Sie in jedem Monat einzahlen müssen, dividieren Sie diesen Betrag durch 12. Da die Berechnung kompliziert ist, steht Ihnen im Internet ein Rechner zur Verfügung.

Es ist möglich, einen Beitrag in die Riester-Rente einzuzahlen, der höher als vier Prozent Ihres Jahresbruttoeinkommens ist. Sie erhalten dann eine höhere Riester-Rente ausgezahlt. Der jährliche Höchstbeitrag ist auf 2.100 Euro begrenzt.

Geringere Zulagen bei geringer Einzahlung

Beziehen Sie nur ein geringes Einkommen, kann es passieren, dass der Mindestbeitrag für die Zulagen nicht erreicht wird. In diesem Fall haben Sie zwar Anspruch auf Zulagen, doch können Sie aber nicht in vollem Umfang erhalten. Die Zulagen werden Ihnen anteilig abhängig vom eingezahlten Betrag gewährt.

Verwendete Quellen
  • versicherungsriese.de: "Riester Rente Mindestbeitrag" (Stand: 06.10.2023)
  • riester-rente.net: "Mindestbeitrag und Förderbeispiele der Riester-Rente" (Stand: 06.10.2023)
  • clark.de: "Riester-Rente: Mindest- und Höchstbeitrag" (Stand: 06.10.2023)
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