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Riester-Rente: Bei der Einmalzahlung Besteuerung beachten


Steuern bei Kleinbeitragsrente
Riester-Rente: So wird eine Einmalzahlung besteuert

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 30.12.2023Lesedauer: 2 Min.
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Planen Sie eine Auszahlung der Riester-Rente, berücksichtigen Sie die anfallenden Steuern. (Quelle: IMAGO/Bartek Szewczyk/imago-images-bilder)
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Die Riester-Rente bietet kein Kapitalwahlrecht. Eine Einmalzahlung ist nur bei Kleinbeitragsrenten möglich – dann gilt eine andere Besteuerung.

Sorgen Sie mit einer Riester-Rente für das Alter vor, ist das schon mit geringen Monatsbeiträgen möglich. Damit auch Menschen mit einem geringen Einkommen von dem Renten-Modell profitieren, gibt es die Kleinbeitragsrente. Alternativ zu einer monatlichen Rente erlaubt diese eine einmalige Auszahlung.

Haben Sie höhere Beträge in die Riester-Rente eingezahlt, besteht kein Kapitalwahlrecht. Statt einer Einmalzahlung haben Sie die Möglichkeit, eine Teilkapitalzahlung von bis zu 30 Prozent zu nutzen.

Besteuerung bei vorzeitiger Kündigung und monatlicher Rente

Kündigen Sie Ihren Riester-Vertrag vorzeitig, ist das mit Verlusten verbunden. Die Versicherungsgesellschaft ermittelt den Betrag, der Ihnen zusteht. Dieser Betrag ist voll steuerpflichtig und unterliegt Ihrem persönlichen Steuersatz. Lassen Sie sich Ihre Riester-Rente als monatliche Rente auszahlen, ist auch dieser Betrag in vollem Umfang steuerpflichtig.

Besteuerung bei Teilkapitalzahlung

Bei der Riester-Rente besteht kein Kapitalwahlrecht. Die Entscheidung, ob Sie eine monatliche Rente oder eine Einmalauszahlung bevorzugen, steht Ihnen somit nicht frei.

Stattdessen haben Sie die Möglichkeit, eine Teilkapitalzahlung zu wählen. Bei dieser ist es möglich, dass Sie sich zu Beginn der Auszahlungsphase bis zu 30 Prozent des verfügbaren Kapitals auszahlen lassen. Das restliche Kapital erhalten Sie als monatliche Rente. Sowohl die Teilkapitalzahlung als auch die monatliche Rente sind voll steuerpflichtig.

Besteuerung bei Kleinbeitragsrente

Eine steuerliche Vergünstigung ist möglich, wenn es sich bei der Riester-Rente um eine Kleinbeitragsrente handelt. Das ist der Fall, wenn die monatliche Rente maximal ein Prozent der monatlichen Rentenbezugsgröße ausmacht. Für 2023 darf der Betrag nicht über 33,95 Euro liegen.

Eine Kleinbeitragsrente entsteht, wenn Sie nur geringe monatliche Beiträge eingezahlt oder den Riester-Vertrag über einen längeren Zeitraum beitragsfrei gestellt haben. Sie genießen in diesem Fall ein Kapitalwahlrecht und wählen zwischen monatlicher Rente oder Einmalzahlung. Bis Ende 2017 war die Einmalzahlung voll steuerpflichtig. Seit Anfang 2018 gilt die Fünftelregelung, die Ihre Steuerlast reduziert.

Fünftelregelung: Besteuerung bei Einmalzahlung

Lassen Sie sich Ihre Kleinbeitragsrente auf einmal auszahlen, gilt die Fünftelregelung. Sie führt zu einer Steuerermäßigung. Um die Höhe der Besteuerung zu errechnen, teilen Sie den Auszahlungsbetrag durch fünf. Ermitteln Sie die Steuer, die auf dieses Fünftel entfällt. Den errechneten Betrag multiplizieren Sie mit fünf. Das Ergebnis ist die Steuer, die auf die Einmalzahlung entfällt. Insgesamt minimiert die Fünftelregelung die Wirkung der Steuerprogression.

Verwendete Quellen
  • riester-rente.net: "Auszahlung der Riester-Rente"
  • steuerring.de: "Riester-Rente: volle Steuerpflicht bei Auszahlungen?"
  • vlh.de: "Ermäßigter Steuersatz für Kleinbeitragsrente"
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