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Zum journalistischen Leitbild von t-online.Rentenfrage Erwerbsminderungsrente wurde erhöht: Warum nicht für mich?
Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Warum erhalten nur manche Erwerbsminderungsrentner eine Erhöhung?
Wer aufgrund von Krankheit nicht mehr voll arbeiten kann, hat als gesetzlich Rentenversicherter Anspruch auf Erwerbsminderungsrente. Allerdings gibt es diese Form der Rente erst seit 2001. Wer vor diesem Jahr mindestens teilweise arbeitsunfähig wurde, bekam die sogenannte Erwerbsunfähigkeitsrente (EU-Rente).
So ging es auch einem t-online-Leser, der seit 1. August 2000 eine solche Rente bezieht und sich gegenüber späteren Erwerbsminderungsrentnern im Nachteil sieht. "Ich habe gelesen, dass Erwerbsminderungsrentner seit dem 1. Januar 2001 eine zusätzliche Erhöhung ihrer Rente bekommen konnten", schreibt er. "Warum galt das nicht für mich? Liegt es daran, dass ich schon vier Monate früher in Rente gegangen bin?"
Erwerbsminderungsrente umfassend reformiert
Genau so ist es. Für die neue Rente bei Erwerbsminderung gelten andere Voraussetzungen als für die Erwerbsunfähigkeitsrente – und der 1. Januar 2001 markiert dabei die klare Grenze. Selbst wer so kurz vorher wie der Leser in den Ruhestand getreten ist, bekommt keine Sonderbehandlung. Allerdings hat das auch einen Grund.
"Im Jahr 2001 wurden die Erwerbsminderungsrenten mit dem Gesetz zur Reform der Renten wegen verminderter Erwerbsfähigkeit grundlegend neugestaltet. Es wurden unter anderem Abschläge bei diesen Renten eingeführt", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. "Da Ihre Rente wegen Erwerbsminderung bereits vor dem 1. Januar 2001 begann, waren Sie von diesen Abschlägen nicht betroffen und fallen somit auch nicht unter die später eingeführten Verbesserungen."
In der Rentenfrage der Woche beantworten Experten für t-online jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.
Die heutige Erwerbsminderungsrente kann beziehen, wer mindestens fünf Jahre rentenversichert war, das reguläre Renteneintrittsalter noch nicht erreicht hat und wegen Krankheit oder Behinderung arbeitsunfähig wird. Zudem wird noch zwischen voller und teilweiser Erwerbsminderungsrente unterschieden (mehr dazu hier).
- Schriftliche Antwort von Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund