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Witwenrente: Das gilt für Krankenversicherungsbeiträge | Rentenfrage


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Rentenfrage
Zahle ich doppelt Sozialbeiträge, wenn ich Witwenrente beziehe?


Aktualisiert am 20.08.2023Lesedauer: 2 Min.
Rentnerin blickt nachdenklich (Symbolbild): Auch auf die Witwenrente fallen Sozialabgaben an.Vergrößern des Bildes
Rentnerin blickt nachdenklich (Symbolbild): Auch auf die Witwenrente fallen Sozialabgaben an. (Quelle: shironosov/getty-images-bilder)
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Jede Woche beantwortet t-online mit Experten Fragen zu Rententhemen. Heute: Was gilt bei der Krankenversicherung, wenn ich Witwenrente bekomme?

Die Witwenrente hilft Hinterbliebenen, finanziell über die Runden zu kommen. Doch es gehen noch Sozialabgaben ab. Das ist auch einer t-online-Leserin aufgefallen, die selbst Pflichtmitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung ist. Sie wundert sich, warum sie seit dem Bezug der Witwenrente scheinbar doppelt Beiträge in die Kranken- und Pflegekasse einzahlen muss.

Sie schreibt: "Mein verstorbener Ehemann war ausschließlich privat versichert und bekam eine kleine private Rente. Ich zahle nun doppelt Beiträge zur Kranken- und Pflegeversicherung. Heißt das auch, dass ich zwischen der gesetzlichen und einer privaten Krankenversicherung entscheiden kann?"

Witwenrente erhöht das eigene Einkommen

Die Leserin ist hier einem Missverständnis erlegen. Denn: "Eine doppelte Beitragszahlung liegt nicht vor", sagt Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund t-online. Die Witwenrente aus der Versicherung des verstorbenen Mannes erhöhe lediglich das eigene Einkommen und sei somit auch beitragspflichtig.

"Um auch im Rentenalter alle gewohnten Leistungen der Krankenversicherung in Anspruch nehmen zu können, müssen in aller Regel auch Beiträge gezahlt werden" erklärt Sennewald. "In der Solidargemeinschaft der gesetzlichen Krankenversicherung – in der Sie versichert sind – richtet sich die Beitragshöhe nach dem Einkommen." Wer mehr einnimmt, zahlt auch höhere Krankenkassenbeiträge.

Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung
Gundula Sennewald, Deutsche Rentenversicherung (Quelle: DRV Bund)

In der Rentenfrage der Woche beantworten wir jeden Samstag Fragen, die Sie, unsere Leserinnen und Leser, uns zuschicken. Wenn Sie weitere Fragen rund um Altersvorsorge und gesetzliche Rente haben sollten, schreiben Sie uns gern eine E-Mail mit dem Betreff "Rentenfrage" an finanzen@stroeer-publishing.de.

Dass der verstorbene Mann der Leserin privat krankenversichert war und eine private Rente bezogen hat, spielt für die Beiträge der Witwe keine Rolle. Denn auch wenn die Witwenrente aus der Versicherung ihres verstorbenen Mannes gezahlt wird, ist es dennoch ihr eigenes Einkommen und damit beitragspflichtig für ihre gesetzliche Krankenversicherung.

Ein Wechsel in die private Krankenversicherung wäre im Erwerbsleben nur möglich, wenn die Witwe Beamtin, Selbstständige oder Studentin ist oder als Angestellte eine bestimmte Gehaltsgrenze erreicht. Als Rentnerin in die private Krankenversicherung zu wechseln, ist in der Regel nicht zu empfehlen, da die Beiträge im Alter meist stark steigen.

Verwendete Quellen
  • Schriftliche Antwort von Gundula Sennewald von der Deutschen Rentenversicherung Bund
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