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Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?


Versorgung Hinterbliebener
Wird die große Witwenrente ein Leben lang gezahlt?

t-online, Ines Richter

Aktualisiert am 04.07.2023Lesedauer: 2 Min.
Große Witwenrente: Einen Anspruch haben Sie erst ab dem 47 Lebensjahr.Vergrößern des Bildes
Große Witwenrente: Einen Anspruch darauf haben Sie erst, wenn Sie das 47. Lebensjahr vollendet haben. (Quelle: fizkes/getty-images-bilder)
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Die große Witwenrente wird unter bestimmten Voraussetzungen gezahlt, wenn Ihr Ehe- oder eingetragener Lebenspartner tot ist. Das sollten Sie dazu wissen.

Sowohl Frauen als auch Männer, die verheiratet waren oder in einer eingetragenen Lebenspartnerschaft gelebt haben, können nach dem Tod des Partners eine Witwenrente erhalten. Dabei handelt es sich um eine Hinterbliebenenrente, deren Höhe von den Rentenansprüchen der verstorbenen Person abhängt. Unterschieden wird zwischen der großen und der kleinen Witwenrente.

Große Witwenrente und die Voraussetzungen

Die große Witwenrente erhalten verwitwete Personen, die bis zu deren Tod mit der gestorbenen Person verheiratet waren oder in eingetragener Lebenspartnerschaft gelebt haben. Sie wird nur dann gezahlt, wenn die gestorbene Person bereits eine Rente bezogen oder Ansprüche auf eine Rente hatte.

Der Verstorbene muss mindestens fünf Jahre lang Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt haben. Damit Sie Anspruch auf die große Witwenrente haben, müssen Sie mindestens eine der folgenden Voraussetzungen erfüllen:

  • Sie sind mindestens 47 Jahre alt.
  • Sie sind erwerbsgemindert.
  • Sie erziehen ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen, das jünger als 18 Jahre alt ist.
  • Sie erziehen ein eigenes Kind oder ein Kind des Verstorbenen, das behindert ist und nicht für sich sorgen kann.

Stirbt Ihr Partner vor dem 1. Januar 2029, können Sie die große Witwenrente auch erhalten, wenn Sie das 47. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Nach §242a Sozialgesetzbuch gilt eine Staffelung, ab welchem Alter Sie Anspruch haben.

Im Gegensatz zur großen Witwenrente wird die kleine Witwenrente gezahlt, wenn Sie bis zu dessen Tod mit Ihrem Partner verheiratet waren und Ihr Partner Ansprüche auf eine Rente hatte, Sie aber die weiteren Voraussetzungen für die große Witwenrente nicht erfüllen.

Übergang von der kleinen Witwenrente auf die große Witwenrente

Sie können von der kleinen in die große Witwenrente wechseln, wenn Sie zum Todeszeitpunkt Ihres Partners noch zu jung für die große Witwenrente waren. Haben Sie das entsprechende Alter erreicht, stellen Sie den Antrag auf die große Witwenrente.

Höhe der Witwenrente

Wenn Sie vor 2002 geheiratet haben und Sie oder Ihr Partner vor 1962 geboren sind, haben Sie Anspruch auf die große Witwenrente von 60 Prozent der Rente, die Ihr Partner zum Zeitpunkt seines Todes bezogen hatte oder auf die er Anspruch gehabt hätte. Für alle anderen beträgt die große Witwenrente nur 55 Prozent dieser Rente oder Rentenansprüche. Die kleine Witwenrente umfasst nur 25 Prozent der Rente oder Rentenansprüche des gestorbenen Partners.

Wie lange wird die Witwenrente gezahlt?

Die kleine Witwenrente wird nur bis zu 24 Monate nach dem Tod des Partners gezahlt. Die große Witwenrente erhalten Sie ein Leben lang. Die Zahlung endet jedoch, wenn Sie wieder heiraten. Haben Sie eine große Witwenrente erhalten, besteht bei einer Heirat ein Anspruch auf eine Rentenabfindung, die zwei Jahresbeträge der großen Witwenrente ausmacht.

Verwendete Quellen
  • deutsche-rentenversicherung.de: "Renten für Hinterbliebene" (Stand: 02.02.2023)
  • vdk.de: "Welche rechtlichen Regeln gelten bei der Witwenrente?" (Stand: 30.01.2023)
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